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buch Kampf gegen Kinderpornografie und Kindesmissbrauch Das Buch ist erschienen im Kleindienst-Verlag, - auf der Webpage gibt es auch weiterführende Infos zum Thema, hat die ISBN 3-9501151-7-X, 193 Seiten und kostet E 19.90.-. Im Anhang gibt es umfangreiche Texte von Rotraud Perner, dem Medienjuristen Ernst Swoboda, von Anton Schmid und Pinterits von der Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft, von der Verlegerin Barbara Mucha und von Holger Kind, Internetfahnder des deutschen BKA
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PDF Download Das Internet - Grundlagenwissen für die Polizei
Juristische Reihe Tenea/ http://www.jurawelt.com Bd.20
266 S., br.,
ISBN 3-936582-55-6,
26 Euro.

ISInet Mecklenburg-Vorpommern
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Naiin

anti-kinderporno.de

Was ist Kinderpornografie?

Der Begriff Kinderpornografie bezeichnet die Darstellung sexueller Handlungen von und an Kindern. International wird der Begriff Kinderpornografie juristisch unterschiedlich definiert. Dies hat seine Ursache unter anderem in den unterschiedlichen rechtlichen Definitionen von Kind und Pornografie. In Deutschland unterliegt Kinderpornografie als sogenannte „harte“ Pornografie einem Totalverbot. Strafbar ist nach § 184 Abs. 3 StGB nicht nur der Besitz oder der Verkauf, sondern auch das Anbieten, Vorrätighalten, Bewerben etc. Einer anderen Definition zufolge ist Kinderpornografie die medial vermittelte Darstellung von sexueller Gewalt an Kindern. Diese Definition verzichtet auf den schwer definierbaren Begriff Pornografie.

Aufgrund der gravierenden Folgen für die Opfer ist die mediale Inszenierung von Mißbrauch wie der Mißbrauch selbst gesellschaftlich geächtet und gesetzlich verboten.

Der Begriff Kinderpornografie ist auf prinzipiell alle Medien anwendbar. In der Praxis besteht Kinderpornografie meist aus Foto- oder Filmmaterial in analoger oder digitaler Form.

Einen Grenzbereich stellen Werke dar, die ohne Mitwirkung von Kindern und somit auch ohne Mißbrauch zustande kamen. In manchen Staaten (z. B. Deutschland, Schweden) können daher auch Werke der Malerei, Zeichnung, Illustration und Literatur, ferner auch medizinische oder sexualaufklärerische Werke unter den Begriff (Kinder-)Pornografie fallen oder dem Vorwurf ausgesetzt sein.

Während manche Menschen „virtuelle Kinderpornografie“ als opferlose Straftat und deren Verbot als Angriff auf die Kunstfreiheit ansehen, wird deren gesetzliche Gleichstellung zu kinderpornografischem Foto- und Filmmaterial damit begründet, dass solches Material als Anstiftung oder Verharmlosung von realem Kindesmissbrauch gelten kann.

Quelle

Kinderpornografie ist eine besonders widerwärtige Form der sexuellen Gewalt gegen Kinder. Sie ist vorsätzlich und fast immer auf Wiederholung ausgerichtet.

Definition der Pornografie durch den Bundesgerichtshof
Als pornografisch ist eine Darstellung anzusehen, wenn sie unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher, anreißerischer Weise in den Vordergrund rückt und ihre Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf das lüsterne Interesse des Betrachters an sexuellen Dingen abzielt.

Die gesetzliche Lage
Kinderpornografie umfasst alle pornografischen Schriften, in denen sexuelle Handlungen von Kindern an sich selbst und/oder an anderen Kindern, von Erwachsenen an Kindern und von Kindern an Erwachsenen gezeigt oder geschildert werden. Hierzu gehören Videos, Filme, Bilder und Erzählungen. Als Kind gilt dabei, wer zur Tatzeit noch nicht 14 Jahre als ist.

Vereinfacht ausgedrückt
Es handelt sich um Kinderpornografie, wenn die Geschlechtsteile des Kindes eindeutig im Mittelpunkt der Darstellung oder klare sexuelle Handlungen erkennbar sind. Kinderpornografie ist die Darstellung sexuellen Mißbrauchs

Was ist verboten? - Die Strafbarkeit

Jeder Konsument kinderpornografischer Darstellungen muss wissen, dass er sich am Mißbrauch eines Kinder beteiligt. Es ist strafbar,

Kinderpornografie zu besitzen
Keinerlei Darstellungen dürfen auf Festplatten, Disketten oder sonstigen Datenträgern gespeichert sein.

Kinderpornografie zu verbreiten
Keinerlei Darstellungen dürfen per Mail oder sonstigem Datentransfer an andere verteilt werden.

Kinderpornografie zugänglich zu machen
Keinerlei Darstellungen dürfen einer anderen Person, auch nicht den engsten Familienangehörigen oder Freunden, gezeigt werden. Sie dürfen auch nicht auf der eigenen Homepage so für eine breite Öffentlichkeit verfügbar sein.

Kinderpornografie zu beschaffen
Nichts darf unternommen werden, um an solche Darstellungen zu gelangen: Kein Anklicken einschlägiger Internetbereiche! Die meisten Seiten haben einschlägige Namen, so dass jedem sofort klar sein muss, was sich dahinter verbirgt. Auch das Kopieren von einem auf einen anderen Datenträger ist verboten sowie das Einscannen von Bildern.

Die Strafverfolgung bei Zuwiderhandlung
Der Besitz von Kinderpornografie kann mit bis zu einem Jahr Haftstrafe oder Geldstrafe bestraft werden. Die Herstellung mit zwei bis fünfzehn Jahren. Der Handel mit Kindern ist als Menschenhandel strafbar. Sexueller Mißbrauch kann mit einer Haftstrafe von sechs Monaten bis zu fünfzehn Jahren geahndet werden. Bei Tod des Opfers kann der Täter eine lebenslange Haftstrafe bekommen.

offizielle Definition des BKA

Kinderpornografisch sind pornografische Schriften (§ 11 Abs. 3 Strafgesetzbuch), wenn sie den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben (§ 184 Abs. 3 Strafgesetzbuch). Geben sie ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wieder, ist zudem der Besitz bzw. die Besitzverschaffung gemäß § 184 Abs. 5 Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt. Darüber hinaus ist in diesen Fällen auch die höhere Strafandrohung des § 184 Abs. 4 Strafgesetzbuch gegeben. Ein Kind ist eine Person unter vierzehn Jahren.

§ 11 Abs. 3 Strafgesetzbuch: Begriff "Schrift"
Den Schriften stehen Ton- und Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen und andere Darstellungen  in denjenigen Vorschriften gleich, die auf diesen Absatz verweisen.

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