
Achtung Wichtig
Wir sind KEINE Meldestelle für Darstellungen sexueller Gewalt (Kinderpornografie). Bitten nutzen Sie eine der Meldeadressen
anti-kinderporno.de
Täter-Opfer-Ausgleich soll strafverfahrensrechtlich verankert werden
101/1999 ... 9. Juli 1999
Bundesrat nimmt Stellung zu Gesetzentwurf der Bundesregierung
Zum Entwurf eines Gesetzes zur strafverfahrensrechtlichen Verankerung des Täter-Opfer-Ausgleichs hat der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung eine Reihe von Änderungen gefordert.
Ziel des Entwurfs ist es, dem Täter-Opfer-Ausgleich einen breiteren Anwendungsbereich zu verschaffen.
Gerichten und Staatsanwaltschaften soll daher die Prüfung der Möglichkeiten für einen Ausgleich zwischen Beschuldigtem und Verletztem aufgegeben werden. Aus dem Katalog der Auflagen und Weisungen, die die Staatsanwaltschaft nach der Strafprozeßordnung erteilen kann, wenn sie bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absieht, soll die im Entwurf vorgesehene Weisung, "sich ernsthaft zu bemühen, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen", umgestaltet werden.
Das vorläufige Absehen von der Klageerhebung soll nach Ansicht des Bundesrates mit der Weisung an den Täter verbunden werden, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen. Das ernsthafte Bemühen um einen solchen Ausgleich soll der Staatsanwaltschaft lediglich die Möglichkeit eröffnen, nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob sie von einer weiteren Verfolgung der Tat absieht. Weitere Voraussetzung soll dann jedoch sein, daß der Beschuldigte seine ernsthaften Bemühungen nachweist.
Der Bundesrat bat darüber hinaus die Bundesregierung, im weiteren Gesetzgebungsverfahren darauf hinzuwirken, daß die den Ländern durch das vorgesehene Gesetz entstehenden Mehrkosten sowie mögliche Verfahrensrisiken vermieden werden.
Entwurf eines Gesetzes zur strafverfahrensrechtlichen Verankerung des Täter-Opfer-Ausgleichs
- Drucksache 325/99 (Beschluß) -


