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FACHGESPRÄCH:

Sexueller Mißbrauch von Kindern

In einer Runde mit sechs Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Fachrichtungen wurde u. a. folgenden Fragen nachgegangen:

Kirchhoff:

Die neue Studie von Busse, Steller und Volbert, die auch Kinder befragt haben, zeigt eindeutig, daß die Kinder sehr enttäuscht waren über das Strafmaß, weil viele Strafen zur Bewährung ausgesetzt wurden. Es war nicht d’accord mit ihrem Gerechtigkeitsempfinden. Sie fanden es ungerecht, daß da so milde geurteilt wurde; und diejenigen, die nicht vernommen wurden in den Verfahren, waren teilweise enttäuscht, daß sie nicht ausgesagt haben, weil der Täter sonst eine höhere Strafe gekriegt hätte. Die Eltern sind übrigens noch enttäuschter als die Kinder. Die Eltern dramatisieren auch viel mehr als die Kinder, was auch negative Effekte haben kann für die Kinder.

Heiliger:

Ich glaube, daß wir die Frage noch gar nicht richtig ausgelotet haben: Was ist mit dem Strafbedürfnis der Kinder, wie weit können sie überhaupt überblicken, was Strafe bedeutet? Das hängt auch davon ab, ob intrafamilialer oder extrafamilialer Mißbrauch stattgefunden hat; das Schwierigste ist natürlich der intrafamiliale. Da sind die Dinge so verflochten, die Angst und die ganz frühen Drohungen wirken unglaublich lange nach. Sie haben auch später immer noch Angst vor dem Täter, das ist bei den Mädchen und jungen Frauen in Selbsthilfeprojekten häufig zu sehen. Ich wundere mich immer, warum sie keine Anzeige erstatten, denn von politisch Agierenden würde man das eher denken. Aber das findet auch dort nicht statt. Die Debatte muß an verschiedenen Enden geführt werden:

Wie entsteht die Motivation, wo sind die Verletzungen, was hilft ihnen zur Heilung und was schadet ihnen, und was bietet unser Rechtssystem, um tatsächlich zur Lösung beizutragen?

Baurmann:

Bei den Opferbefragungen haben wir die zwei Hauptmotive festgestellt, warum Opfer anzeigen. Einmal: "Mir soll das nicht wieder passieren", das heißt, da ist ein präventiver Gedanke enthalten. Und das zweite: "Ich möchte meine Opferrolle bestätigt bekommen", und "Ich möchte, daß sich der Täter verantwortlich erklärt".Das bedeutet aber nicht selbstverständlich eine Forderung nach Strafe. Der Strafanspruch des Staates ist was ganz anderes und ist geschaffen worden als generalpräventiv gedachtes Signal zur Normeinhaltung.

Heiliger:

Klar, das können die Kinder auch nicht auseinanderhalten.

Baurmann:

Das Kind wird aber als Zeuge benutzt, um den Strafanspruch des Staates durchzusetzen. Das ist eine ganz andere Idee. Und wenn ich mit einem Opfer darüber rede, dann muß ich ihm, wenn ich sorgfältig vorgehe, genau beschreiben, welchem Zweck dieses Verfahren dient. Dann muß sich das Opfer überlegen, ob es den Weg gehen will. Man muß sich einfach deutlich machen, daß die Konstruktion des Strafverfahrens nicht für das Opfer gemacht wurde, d. h. auch nicht für die Aufarbeitung der Leiden des Opfers geeignet ist. Das Opfer hat die Pflicht, in der Zeugenrolle aufzutreten und möglichst rational und sachlich auszusagen, damit die Handlung des Angeklagten rechtsstaatlich bewertet werden kann.

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