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FACHGESPRÄCH:

Sexueller Mißbrauch von Kindern

In einer Runde mit sechs Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Fachrichtungen wurde u. a. folgenden Fragen nachgegangen:

Durch die Fokussierung auf die Opfer-Perspektive wird zum einen der systemische Aspekt völlig außer acht gelassen, zum anderen aber auch die Tatsache, daß es sich lohnt, Jungen- und Männerarbeit zu machen. Dadurch, daß im therapeutischen Feld überwiegend Frauen tätig sind und Frauen weniger publizieren, ist diese Berufserfahrung noch gar nicht wissenschaftlich ausgeschöpft. Die Sozialpädagogik ist aus meiner Wahrnehmung der Bereich, der sich am weitesten der Thematik – auch in der Lehre – geöffnet hat. Ihre Expertise sollte auch für andere Bereiche – Juristen, Mediziner – zugänglich gemacht werden. Die Sozialarbeiter stehen "an der Front", in der Praxis, und sie sollen, gerade wenn man die gesetzlichen Bestimmungen im KJHG sieht, ja alles können. Sie müssen der Familie Rechnung tragen, sie müssen aber auch nach Art. 6.2 Grundgesetz einen staatlichen Wächter verkörpern und dabei noch beraten.

Nissen:

Wie beurteilen Sie die Situation in der Praxis? Hat diese verstärkte öffentliche Diskussion dazu geführt, daß mehr Anzeigen erstattet werden, da genauer hingesehen wird, oder hat das vielmehr zu der Verunsicherung geführt, die Falschen anzuschuldigen, sich doch lieber zurückzuziehen und nach familieninternen Lösungen zu suchen, anstatt das Thema nach außen zu tragen, in Form einer Anzeige oder eines Ganges zum Jugendamt?

Baurmann:

Beides scheint sich abzuspielen. Offensichtlich werden mehr Fälle angezeigt, die früher verschwiegen geblieben waren. Das Dunkelfeld wird also etwas aufgehellt. Es scheint aber auch so, daß umgekehrt Fälle angezeigt werden, die diffus oder sogar zweifelhaft sind. Das eine scheint das an Andere zu bedingen, denn es gibt sowohl gute als auch schlechte Gründe weshalb ein Fall im Dunkelfeld bleibt. Ein extensives Aufhellen des Dunkelfeldes bringt automatisch auch ambivalente Fälle und Falschanschuldigungen ans Tageslicht.

Heiliger:

Das hängt auch von den einzelnen Institutionen ab, was bei ihnen angekommen ist. Beim Sorgerecht zum Beispiel sieht man, daß viele Richter verunsichert sind, was sie raten sollen und was sie glauben sollen. Ich habe ehört, daß einmal ein Richter gesagt hat: "Ach, jetzt schon wieder sexueller Mißbrauch, ich kann es nicht mehr hören!" Damit wird das ganze Thema vom Tisch gewischt. Ich sehe, daß in den Institutionen sehr viele verunsichert sind und umgekehrt in den Projekten dann noch stärker auf die existenten Probleme hingewiesen wird, weil sie das Gefühl haben, sie müssen sich erwehren.

Wir haben Expertinnen und Experten, die im Durchschnitt zehn Jahre im Beruf waren, aus dem medizinischen, aus dem strafrechtlichen und aus dem Beratungsbereich, nach der Anzeigebereitschaft gefragt. Über 90% sagen, in der "Regel würden sie keine Anzeige machen. "Es gibt, gerade was den Bereich intrafamilialer Taten anbetrifft, im ganzen Beratungs- und Handlungssektor eine große Scheu vor der Verwendung der strafrechtlichen Ebene. Der breite Konsens geht dahin zu sagen, das Verfahren schadet dem Kind mehr als es ihm nützt, und es gibt gleichzeitig einen Expertenkonsens darüber, daß die Strafmaße zu niedrig sind, weswegen manche gar nicht erst zur Anzeige raten, während andere Strafmaßerhöhungen fordern.

Baurmann:

Bei unserer Befragung der Opfer nach der Anzeige kam auch für uns ganz überraschend heraus, daß sich das Strafbedürfnis der befragten Opfer sehr stark unterscheidet von der öffentlichen Diskussion und erst mal nichts zu tun hat mit der Schwere des erlittenen Schadens. Man muß sehr aufmerksam hinschauen, wer eigentlich die Strafe fordert! Meistens sind es die Politiker, die Angehörigen, die Helfer und die Funktionäre, es sind nicht die Betroffenen selbst. Das ist, denke ich, bei dieser Diskussion ein ganz wichtiger Punkt, auch für die Strafrechtsreform Debatte, die wir im Moment haben. Die Strafforderungen der Betroffenen waren in unserer Untersuchung nach herkömmlichem Verständnis eher pädagogisch, human und aufgeklärt. Das ist ein erstaunliches Ergebnis und deckt sich mit Tendenzen zu anderen Untersuchungen. Ich habe mal gegenübergestellt, wie das Gerichtsverfahren auf ein Kind, das sexuelle Ausbeutung in einem Abhängigkeitsverhältnis erlebt hat, wirkt, und wie auf den Tatverdächtigen oder den Angeklagten. Dabei wurde eindeutig klar, daß dieser Strafprozeß, rein von der Konstruktion her, nur in seltenen Fällen dem Kind helfen kann, mit seiner Beschädigung und seinen Verletzungen fertig zu werden. Und von daher ist es nicht erstaunlich, daß die Betroffenen selbst da eher zurückhaltend sind.

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