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Aufbau lokaler Vernetzungen

BEI GEWALT GEGEN Kinder und Jugendliche

"AUFBAU LOKALER VERNETZUNGSSTRUKTUREN BEI GEWALT GEGEN KINDER UND JUGENDLICHE"

Dokumentation der Fachtagung am 10.02.1999 im Sozialministerium

Die interdisziplinäre Kooperation bei Gewalt gegen Kinder und Jugendliche aus Sicht einer kommunalen Gleichstellungsbeauftragten

 

Johanna Zerer (Gleichstellungsbeauftragte im Landratsamt Nürnberger Land)

Der Arbeitskreis gegen sexuellen Mißbrauch im Landkreis Nürnberger Land hat die beiden Zielgruppen Kinder und Jugendliche, sowie Frauen mit Mißbrauchserfahrungen in der Kindheit. Wir haben den Arbeitskreis bewußt auf diese Bereiche eingeschränkt. Zum einen sehe ich mich als Gleichstellungsbeauftragte zuständig für Frauen, die in der Kindheit mißbraucht wurden (ebenso wie für Frauen, die aktuell mißbraucht und vergewaltigt werden). Ich sehe mich als Gleichstellungsbeauftragte auch zuständig für Mädchenarbeit, denn in meinem Auftrag steht, daß ich auf Diskriminierungen im Rahmen meiner Öfentlichkeitsarbeit aufmerksam zu machen habe. Auch unter diesem Gesichtspunkt sehe ich also durchaus eine Zuständigkeit.

Der Arbeitskreis wird von mir selbst und von 2 Psychologinnen aus der Erziehungsberatungsstelle geleitet. Anders als in einer solchen Kooperation wäre dies kaum möglich, da unsere Kapazitäten nur sehr beschränkt sind.

Wir haben den Arbeitskreis 1995 gegründet. Die Gründe hierfür waren, daß ich als Gleichstellungsbeauftragte 1994 ein großes Modellprojekt für das Bundesministerium zum Thema

"Keine Gewalt gegen Frauen"

durchgeführt habe. In diesem Rahmen hat über eine ganze Woche eine Telefonberatung stattgefunden, in die alle Beratungsstellen des Landkreises einbezogen waren. Während der Auswertung der Aktionswoche wurde dann seitens der Beratungsstellen der Wunsch nach Kooperation sehr deutlich. Auch hat sich während der gesamten Woche gezeigt, daß auch Polizei, Justiz und andere Einrichtungen, die heute bereits genannt wurden, einbezogen werden sollten. Außerdem haben wir festgestellt, daß das Thema die Öffentlichkeit immer stärker beschäftigt. Damals war in Mittelfranken das Thema "Flachslanden" sehr aktuell. Auch heute besteht aber noch ein erheblicher (auch politischer) Anlaß.

Zur politischen Absicherung:

Wir haben keinen Beschluß des Jugendhilfeausschusses eingeholt. Ich wurde damals aufgrund meines Auftrages als Gleichstellungsbeauftragte zur Kooperation und Öffentlichkeitsarbeit in Zusammenarbeit mit der Erziehungsberatungsstelle tätig. Wir haben allerdings 1997, also nach zwei Jahren, den Arbeitskreis dem Jugendhilfeausschuß vorgestellt und er wurde dort sehr positiv aufgenommen. Es wurde damals vom Jugendamtsleiter und auch von den Ausschußmitgliedern bekräftigt, wie wichtig dies ist, wobei in dem Ausschuß auch Mitglieder saßen, die in dem Arbeitskreis vertreten sind und die mittlerweile, also nach den zwei Jahren, auch bereits positive Erfahrungen gemacht hatten. Wenn ich heute zurückdenke, finde ich unser Vorgehen richtig, aber ich würde trotzdem eine politische Absicherung von vorneherein suchen, so wie es in Augsburg geschehen ist. Es ist nämlich ein Etat notwendig und eine politische Absicherung bietet hier größereMöglichkeiten.

Wir (die Erziehungsberatungsstelle und ich) haben uns, bevor wir den Arbeitskreis gegründet haben, mehrmals zusammengesetzt und überlegt, welche Ziele wir erreichen wollen. Dabei haben wir eine Kurzkonzeption entworfen, mit der wir später dann auch an die einzelnen Einrichtungen im Landkreis herangetreten sind. Wir hatten die Konzeption also bereits, als wir die beteiligten Einrichtungen angingen.

Die Konzeption enthielt bereits folgende Inhalte des Arbeitskreises:

  • Informationsaustausch zwischen den beteiligten Stellen über Erfahrungen und Handlungsmöglichkeiten der einzelnen Institutionen bei sexuellem Mißbrauch, d.h. wo gibt es Kooperationsmöglichkeiten, welche Einrichtungen können und sollten zusammenarbeiten.
  • Anonyme Fallbesprechungen: Dieses Angebot wird sehr gerne angenommen und hier wird ein großer Bedarf gesehen.
  • Präventionsprojekte, und zwar
  • Fortbildungsangebote für Kindergärten, Schulen, Jugendzentren, etc.
  • Öffentlichkeitsarbeit in Form von Informationsveranstaltungen, Broschüren oder Aktionstagen
  • Präventionsgruppen für Kinder und Jugendliche

An dieser Ausgangssituation hat sich bis heute nichts geändert. Auch die Zielgruppe hat sich bis heute nicht geändert. Insbesondere haben wir es sehr positiv empfunden, daß auch Institutionen an dem Arbeitskreis teilnehmen, die Frauen beraten, die in der Kindheit sexuell mißbraucht wurden. Diese können sehr viel zum Diskussionsprozeß beitragen, weil sie über Erfahrungen verfügen, wie betroffene Frauen einen Mißbrauch verarbeiten.

Wir treffen uns nicht so häufig wie andere Arbeitskreise, sondern im gesamten Arbeitskreis nur zweimal im Jahr. In der Untergruppe "Fallbesprechungen" kommt es etwa zu zwei bis drei Terminen jährlich. Die Untergruppe "Prävention" hat sich bislang nur zur Gestaltung eines Faltblattes getroffen; seit 1997 gibt es hier keine Treffen mehr. Wir stoßen insofern auch an Kapazitätsgrenzen. Schließlich müssen die Treffen auch vorbereitet werden und diese Vorbereitung ist nicht zu unterschätzen. Wenn sich jemand eines Arbeitskreises annimmt, bedeutet dies erhebliche Arbeit in der Vor- und Nachbereitung (z.B. Protokolle schreiben, Einladungen verschicken, etc.). Für mich ist es angesichts meiner sonstigen Aufgaben nicht möglich, noch mehr für den Arbeitskreis zu tun.

Die Behörden und Enrichtungen, die in unserem Arbeitskreis vertreten sind, setzen sich sehr gemischt zusammen. Bevor wir damals an die Beteiligten herangetreten sind, haben wir uns überlegt, wen wir einbeziehen wollten. Es war klar, daß dies die Beratungseinrichtungen sein sollten, Jugendamt, Gesundheitsamt, ärztlicher Dienst, Kinderpsychiater, aber auch Polizei, Vormundschafts- und Familiengericht und die Staatsanwaltschaft. Wir sind an die Stellen dann mit unserer Kurzkonzeption herangetreten, haben auch die Häufigkeit des beabsichtigten Arbeitskreises vorgegeben, daß sich die Beteiligten darauf einstellen können. Auch haben wir gesagt, daß nur Personen an dem Arbeitskreis teilnehmen sollten, die auch konkret mit Betroffenen arbeiten. Wir wollten damit erreichen, daß auch tatsächlich ein Erfahrungsaustausch stattfinden kann und nicht nur Personen kommen, die sich vielleicht in der Theorie mit der Problematik beschäftigen. Es haben sich schließlich auch alle Einrichtungen gemeldet, denen wir geschrieben hatten, und haben je eine Vertreterin oder einen Vertreter in den Arbeitskreis geschickt. Die Zusammensetzung des Arbeitskreises ist seit 1995 auch von den Personen her fast identisch. Die eine oder andere Einrichtung ist sogar noch dazugekommen. Im Nachhinein muß ich sagen, daß uns allen die Jugendhilfe, das Jugendamt, die Polizei und die Justiz sehr wichtig im Diskussionsprozeß sind, denn gerade hier gibt es Reibungspunkte, wenn die einzelnen Professionen aufeinandertreffen. Wir sind der Meinung, daß ein Austausch, auch wenn er kontrovers ist, dringend erforderlich ist. Auch ist wichtig, daß wir uns kennenlernen und uns über unsere Aufgaben und Sichtweisen verständigen. Im Nachhinein würde ich sagen, daß uns die Seite der Kinderärzte fehlt, allerdings haben wir Ärzte des Gesundheitsdienstes dabei, die wiederum regen Kontakt zu den Ärztinnen und Ärzten im Landkreis haben. Trotzdem diskutieren wir gerade, ob wir nicht direkte Vertreterinnen und Vertreter aus dieser Berufsgruppe einbeziehen sollten. Wir diskutieren auch, Hausärztinnen und Hausärzte dazuzunehmen, denn auch diese sind häufig die ersten Ansprechpersonen. Viele Familien haben zu ihnen den ersten Kontakt und sind am Anfang noch gar nicht bei einer Spezialistin oder einem Spezialisten.

Wir haben im Arbeitskreis überwiegend Frauen, sind aber sehr gemischt. Damit haben wir keine Probleme. Der Arbeitskreis wurde von Anfang an von den Beteiligten sehr gut angenommen.

Die teilnehmenden Behörden sind aus der Anlage ersichtlich.

Ich komme nun zu den Themen des Arbeitskreises:

Angefangen haben wir 1995 mit einer Vorstellungsrunde, in der es auch um die eigenen Sichtweisen, mögliche Berührungspunkte und die unterschiedlichen Erwartungen ging. Dafür haben wir zwei Nachmittage benötigt (unsere Sitzungen dauern übrigens in der Regel ca. 2 1/2 Stunden). Diese Diskussion war sehr positiv. Hier ist manchen Beteiligten erst klar geworden, wie andere Stellen mit dem Thema "Sexueller Mißbrauch" umgehen. Etwa, ob sie Anzeige erstatten, Hilfen weitervermitteln, welche Erwartungen sie an das Jugendamt oder die Polizei haben. Dieser Erfahrungsaustausch, auch zum Thema "Anzeige", war mit das Wichtigste und es war gut, daß wir uns dafür so viel Zeit genommen haben. Ich bin froh, daß wir personell eine konstante Gruppe sind, denn gerade das Thema "Strafanzeige" spielt immer wieder eine Rolle. Es nehmen etwa 20 Personen an den Sitzungen teil. Ich denke, das ist auch in etwa die Grenze, bis zu der noch eine sinnvolle Diskussion möglich ist. Man sollte sich sehr genau überlegen, wie groß man einen Arbeitskreis anlegt und ich habe mit der Zahl von etwa 20 Personen gute Erfahrungen gemacht.

Wir haben uns dann 1996 mit verschiedenen Themen auseinandergesetzt, wobei wir immer eine Referentin oder einen Referenten eingeladen hatten und anschließend diskutiert haben.

Themen waren etwa:

  • Glaubwürdigkeitsgutachten
  • Schutz des mißbrauchten Kindes
  • Datenschutz und Schweigepflicht
  • Die lebensgeschichtliche Bewältigung sexueller Gewalterfahrungen in der Kindheit
  • Sexueller Mißbrauch - Die therapeutische Arbeit mit dem Mißbraucher
  • Männliche Sozialisation und potentielle Täterschaft. Wir haben uns damit auseinandergesetzt, wie zukünftige Präventionsansätze aussehen müssen oder können.

Auch hier gab es sehr heftige Diskussionen, die wir jedoch auf der fachlichen Ebene führen. Dabei wird doch sehr deutlich, welch unterschiedlichen Standpunkte es gibt. Damit verbunden ist auch ein Kennenlernen von Personen und Einrichtungen, sowie der gesetzlichen Hintergründe. Das halte ich für sehr wichtig.

Nun zur Arbeit der Untergruppen:

In der Untergruppe "Fallbesprechungen" treffen sich hauptsächlich Vertreterinnen und Vertreter der Heimeinrichtungen, der Beratungsstellen, Schule, Jugendamt und Gesundheitsamt. Nicht vertreten sind in dieser Untergruppe die Polizei und die Justiz. Das liegt nicht etwa daran, daß diese nicht teilnehmen könnten, sondern wir sehen hier Datenschutzprobleme, wobei wir uns natürlich bewußt sind, daß auch unter den Beratungsstellen sehr vorsichtig mit dem Thema umgegangen werden muß. Wir gehen hiermit sehr verantwortungsvoll um und besprechen anonymisierte Fälle. Auch wenn Polizei und Justiz in dieser Untergruppe nicht dabei sind, gibt es jedoch über die Verbindungen im Gesamtarbeitskreis leichter den "schnellen Draht" zum Gericht oder zur Staatsanwaltschaft. Die Arbeit wird schon dadurch sehr stark vereinfacht, daß wir uns gegenseitig kennen.

In der Untergruppe "Prävention" haben wir bislang wie gesagt lediglich ein Projekt durchgeführt und ein Faltblatt entworfen. Diese Untergruppe arbeitet im Moment nicht, könnte aber jederzeit für ein anderes Projekt aktiviert werden.

Ich möchte nun noch einige Beispiele zu unseren bisherigen Veranstaltungen und zur Öffentlichkeitsarbeit geben:

  • Wir machen Fortbildungen für Fachkräfte, das ist unser Schwerpunkt. So hatten wir etwa eine Vertreterin von Wildwasser für ein Referat "Pro und Contra Strafanzeige" eingeladen. Die Fortbildungen waren alle sehr gut besucht und es wird hier ein großer Bedarf für Fachkräfte gesehen.
  • Wir haben den Arbeitskreis in der Presse vorgestellt
  • Wir haben in Kooperation mit den Schulen ein Präventionsprojekt durchgeführt und zwar ein Rockkabaret für Jugendliche mit anschließender Diskussion.
  • Wir gestalten jedes Jahr einen Fortbildungstag für die angehenden Erzieherinnen an der Fachakademie im Landkreis. Dies wird von den dortigen Berufspraktikantinnen jährlich gewünscht und gemeinsam mit der Beauftragten der Polizei für Frauen und Kinder, der Erziehungsberatungsstelle, dem Jugendamt und mir durchgeführt. die heilpädagogische Tagesstätte
  • Unser Faltblatt habe ich bereits angesprochen.

Durch das Bekanntwerden des Arbeitskreises gab es zahlreiche Anfragen von Kindergärten und Schulen, ob wir nicht als Referentinnen und Referenten in Schulen oder Kindergärten kommen könnten, oder zu Podiumsdiskussionen. Wir haben dann 1997 eine Projektwoche durchgeführt mit dem Schwerpunkt Fortbildungsangebote für Fachkräfte im Landkreis, v.a. für Erzieherinnen und Erzieher an Kindergärten und Kindertagesstätten, sowie an Schulen. Die Fortbildungen für die Kindergärten laufen seither jährlich und werden von meinen Kolleginnen an der Erziehungsberatungsstelle durchgeführt. Die Fortbildung für die Schulen wurde zusammen mit dem Schulamt durchgeführt, wodurch eine hohe Akzeptanz erreicht werden konnte. Dabei hat sich auch gezeigt, daß es noch zu wenig Fortbildungsangebote für Lehrkräfte gibt. Auch wurde hier -wie bereits heute Vormittag- das Problem angesprochen, daß Lehrer sich mit der Thematik in ihrer Freizeit auseinandersetzen müssen.

Letztes Jahr hatten wir dann noch eine Fortbildung zum Thema "Sexueller Mißbrauch: Die therapeutische Arbeit mit dem Mißbraucher".

Dazu hatten wir je einen Vertreter des Münchner Informationszentrums für Männer und des Kinderschutzzentrums eingeladen, die ein Therapieprojekt für Täter durchführen. Teilgenommen haben vor allem Beratungsfachkräfte aus Beratungsstellen und Jugendhilfeeinrichtungen. Dieses Jahr wollen wir uns mit dem forensischen Themenbereich und mit der Täterarbeit noch weiter auseinandersetzen. Auch besteht der Wunsch, angesichts der Vielzahl der Themen, den Erfahrungsaustausch nicht zu kurz kommen zu lassen.

Als Unterstützung für den Arbeitskreis würde ich mir in unserem Landkreis eine stärkere und kontinuierliche Besetzung des Arbeitskreises durch Jugendamt, Polizei und Justiz wünschen. Es hat sich herausgestellt, daß hier ein besonderer Abstimmungsbedarf besteht.

Weiterhin wird bei uns deutlich, daß uns ein eigener Etat fehlt. Deswegen würde ich heute auch für eine politische Absicherung des Arbeitskreises plädieren. Die Gelder für Referentinnen und Referenten muß ich momentan aus meinem eigenen Haushalt abdecken, und wir müssen versuchen, die Kosten möglichst gering zu halten. Wenn ich aber heute einen Arbeitskreis ins Leben rufen würde, würde ich mich hier kümmern, daß eine Absicherung erfolgt und ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.

Wichtig ist auch, daß vor der Gründung eines Arbeitskreises überlegt werden muß, wieviel Kapazität den Teilnehmern zur Verfügung steht. Dies hängt sehr stark vom Engagement der Leiterinnen und Leiter der Arbeitskreise ab und es hängt auch viel Arbeit damit zusammen, die Treffen zu strukturieren und konkret vorzubereiten. Die bloße Einladung hierfür genügt nicht.

Ein Problem, das wir sehen, ist, daß bei den Treffen zwar der schulpsychologische Dienst anwesend ist, aber ich frage mich, wie der Transfer in die einzelnen Schulen im Landkreis funktioniert. Das ist ein großes Problem, das auch während der Fortbildung deutlich wurde. Das gleiche gilt übrigens für den Kindergartenbereich. Kooperationen auf höherer Ebene, zwischen Sozial-, Kultus- und Justizministerium erscheinen uns daher ebenfalls sehr wichtig.

Dokumentation der Fachtagung am 10.02.1999 im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit
Herausgeber:
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit Winzererstraße 9 - 80792 München - März 1999

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