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Aufbau lokaler Vernetzungen
BEI GEWALT GEGEN Kinder und Jugendliche
"AUFBAU LOKALER VERNETZUNGSSTRUKTUREN BEI GEWALT GEGEN KINDER UND JUGENDLICHE"
Dokumentation der Fachtagung am 10.02.1999 im Sozialministerium
Staatssekretär Joachim Herrmann, MdL Grußwort von Frau Staatsministerin Barbara Stamm
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Frau Dr. Epple-Waigel,
Sehr geehrter Herr Drewes,
zu unserer heutigen Fachtagung im Sozialministerium darf ich Sie, auch namens meines Kollegen, Herrn Staatssekretär Joachim Herrmann, ganz herzlich begrüßen.
Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, so heißt heute unser Thema. Daß wir uns heute hier im Ministerium treffen mag ein Ausdruck dafür sein, wie wichtig mir dieses Thema ganz persönlich ist. Lange war dieses weite Problemfeld noch völlig tabuisiert. Leider, muß man heute sagen, denn wäre schon früher darüber gesprochen worden und hätte man schon früher das Ausmaß der Gewalt gegen Kinder und Jugendliche gekannt, dann wären wir heute auch sicher schon bei den Hilfeangeboten und bei der Intervention wesentlich weiter.
Für Sie als Fachleute wird das Thema Gewalt eine Rolle in Ihrer täglichen Arbeit spielen. Hierfür muß ich Ihnen ausdrücklich meine Anerkennung aussprechen. Kaum ein Arbeitsfeld dürfte so sensibel sein, höchste Anforderungen an Diagnostik, Beratung, Intervention und Therapie stellen, und dabei den Professionellen auch in seiner Person so sehr belasten wie das Problem der Gewalt. Nirgendwo sonst wird man so wenig konkrete Handlungsempfehlungen geben können wie bei der Gewalt gegen Kinder und Jugendliche.
Denn zu viele unterschiedliche Fragen stellen sich im konkreten Einzelfall:
Beginnend bei der Frage, ob im konkreten Einzelfall überhaupt von Gewalt oder Vernachlässigung gesprochen werden kann, über die Diagnostik bis hin zur Frage, welche Stelle sich mit dem Fall auf welche Weise befaßt. Gefragt sind hier etwa die Jugendämter, Notrufe, Erziehungsberatungsstellen, Ärzte, Therapeuten, spezielle Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen für Gewaltopfer. Möglicherweise kommt auch ein Eingriff in das elterliche Sorgerecht durch die Familiengerichte oder eine Strafanzeige in Betracht.
Angesichts der Fülle von möglichen Maßnahmen und Wegen, die ein Fall gehen kann, wird klar, daß ein Fall nur dann umfassend und sachgerecht behandelt werden kann, wenn sich die betroffenen Stellen über die zu ergreifenden Maßnahmen abstimmen und die Betroffenen auf diese Weise in einem Netz von Hilfeeinrichtungen aufgefangen werden. Ich halte den Ausdruck
"Hilfe statt Strafe"
für genauso problematisch wie den Ausdruck
"Strafe um jeden Preis"
Nach meiner Meinung muß in jedem Einzelfall genau hingesehen und eine auf das konkrete Opfer abgestimmte Vorgehensweise überlegt werden. Prävention und Intervention bei Gewalt sind nun einmal ressortübergreifende Aufgaben. Dies gilt ganz besonders bei Gewalt, die im sozialen Nahraum stattfindet, was ja leider in der überwiegenden Zahl der Fälle zutrifft.
Meine Damen und Herren,
ein geordneter und individuell abgestimmter Verfahrensablauf kann freilich nur gelingen, wenn sich die Beteiligten kennen, ihre Arbeitsweisen transparent machen und sich in Einzelfragen oder in regelmäßigen Arbeitskreisen mit anderen beteiligten Stellen auszutauschen. Nur wenn Sie eine betroffene Einrichtung persönlich kennen, werden Sie sie in so heiklen Fragen wie bei Gewalt gegen Kinder kontaktieren. Nur wenn Sie die Stelle kennen, können Sie sie natürlich auch erst den Betroffenen in glaubwürdiger Weise empfehlen. Auch werden bei genauerer Kenntnis von Einrichtungen die Grenzen der jeweiligen Aufgaben- und Tätigkeitsbereiche klarer und es wird deutlich, wann es erforderlich ist, die fachliche Kompetenz anderer Professionen in Anspruch zu nehmen.
Für die Jugendhilfe enthält bereits das Kinder- und Jugendhilfegesetz eine Reihe von Kooperationsgeboten, etwa das Hilfeplanverfahren nach § 36 KJHG oder die Bildung von Arbeitsgemeinschaften (§ 78 KJHG). Der organisatorische Gestaltungsspielraum ist weit. Denkbar sind örtliche bzw. überörtliche oder auch themenspezifische Arbeitsgemeinschaften auf Dauer oder ad hoc und projektbezogen.
Eine im September 1997 durchgeführte Umfrage meines Hauses bei den Jugend- und Gesundheitsämtern sowie den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten über bestehende Kooperationsstrukturen vor Ort hat ergeben, daß in 46 Landkreisen und kreisfreien Städten ein Arbeitskreis zur Gewalt gegen Kinder existiert. Darüberhinaus hat die Umfrage ergeben, daß über die Beteiligung an Arbeitskreisen hinaus auch bilaterale Kontaktaufnahmen einzelner Einrichtungen im Hinblick auf ein koordiniertes Vorgehen im konkreten Einzelfall erfolgen.
Dies und die Ergebnisse einer ganzen Reihe von Modellprojekten -das "Passauer Modell" wird heute hier ebenfalls vertreten sein- zeigt mir sehr deutlich, daß sich der Gedanke der Kooperation mehr und mehr durchsetzt.
Mit der heutigen Tagung möchten wir die verschiedenen Möglichkeiten der interdisziplinären Vernetzung etwas näher durchleuchten. Wir haben daher einige Arbeitskreise aus Bayern eingeladen, über ihre Entwicklung und Tätigkeit, aber auch über mögliche Probleme zu berichten. Ganz bewußt wurden unterschiedliche Professionen für die Referate ausgewählt, um die unterschiedlichen Sichtweisen zu verdeutlichen, aber auch um zu zeigen, daß Gewalt bei jeder der betroffenen Professionen ein aktuelles und schwieriges Thema darstellt. Einige der heute vorgestellten Kooperationen beschränken sich auf den Bereich des sexuellen Mißbrauchs, wo die Zusammenarbeit besonders dringend erscheint. Ich denke jedoch, daß sie ein gutes Beispiel für die Chancen einer Vernetzung geben kann, wie es sie auch in anderen Bereichen der Gewalt gegen Kinder und Jugendliche geben könnte.
Über eine Dokumentation der Tagung wollen wir übrigens auch anderen Regionen, die sich näher informieren möchten oder in denen Anhaltspunkte für eine bessere Kooperation noch gesucht werden, die Gelegenheit geben, sich mit dem Aspekt der Vernetzung und Kooperation auseinanderzusetzen. Unser Ziel ist es, mittelfristig in allen Regionen Bayerns ein effektives Netzwerk zu schaffen, das Beteiligten aller Professionen, aber auch Ratsuchenden und Betroffenen wichtige Hilfen und Unterstützung liefern kann. In der Kooperation sehe ich die große Chance, daß nicht aneinander vorbei geholfen wird, sondern das betroffene Kind und sein konkreter Hilfebedarf wieder in den Mittelpunkt rücken.
Ich hoffe sehr, daß uns die heutige Tagung bei unserem Anliegen weiterbringt und ich darf mich bei dieser Gelegenheit bei allen an der Tagung Beteiligten ganz herzlich danken. Insbesondere danke ich auch Frau Dr. Epple-Waigel und Herrn Drewes, die mit ihrem "Gipfel für Kinder" die Durchführung der Tagung angeregt haben. Frau Dr. Epple-Waigel, ich darf Sie nun um ihr Statement bitten.
Dokumentation der Fachtagung am 10.02.1999 im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit
Herausgeber:
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit Winzererstraße 9 - 80792 München - März 1999

