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Stellungnahme

zu der Strafsache gegen Herrn Udo Blumenthal

in Sachen Internet Kinderpornografie und Rechts-Extremismus

09.07.1997

Herr Udo Blumenthal ist seit Jahren auf Internet spezialisiert und betreut als Provider zahlreiche Kunden. Daneben führt er Jugendliche an die Nutzung des Internet heran und gibt entsprechende Kurse. Er erzählte mir kürzlich ärgerlich von seiner Verlegenheit, das er seinerseits Jugendliche ans Internet heranbringen sollen, das andererseits jede Menge rechtsradikaler Schund und Extrem - Sex, sogar Kinderpornografie täglich neu unzensiert ins Internet gelangen, das jedes Kind sich diese Inhalte auf den Rechner holen könne, und dass man behördlich der Sache nicht beikommt. Ausserdem sagte er mir, der Internet - Provider sei für die Inhalte seines Servers verantwortlich, dürfe sie aber eigentlich gar nicht sehen, - ein unerträgliches rechtliches Dilemma. Es sei in unserem Schilda sogar denkbar, dass man strafrechtlich verfolgt wird, weil man eine Strafanzeige gegen einen Straftäter erstattet.

Ich wollte es nicht glauben und sagte Herrn Blumenthal zu, ich werde, der Sache nachgehen und einen entsprechenden Kontakt herstellen.

Über die Kripo Leverkusen wurde ich an den Staatsschutz Köln, Herrn Böcking, vermittelt.

Herr Böcking meldete sich bei mir telefonisch, und ich schilderte ihm die Sachlage, worauf er sagte,

  1. Die Polizei sei hier völlig überfordert. Man habe weder die technischen noch die personellen Möglichkeiten, um diesem Problem angemessen zu begegnen . In sofern sei man auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen.
  2. er garantiere dafür, dass gegen Herrn Blumenthal, dessen Namen er zu dem Zeitpunkt noch nicht kannte, nicht vorgehen werden. ERst daraufhin gab ich ihm Namen und Telefonnummer.
  3. Nach dem Gespräch in Blumenthals Wohnung, zu dem Herr Böcking auf Diskette zusammengestellte Beweismaterial übergeben. Dabei wiederholte Her Herr, das Herr Blumenthal unbesorgt sein könne:Er werde für seine Mithilfe im Sinne staatsbürgerlicher Verantwortung nicht mit juristischen Sanktionen belegt.
  4. Schon am darauf folgenden Montag kam ein gegenteiliger Anruf von Herrn Böcking, es tue ihm leid, er habe einen Fehler gemacht, er könne nicht anders, er müsse eine Strafanzeige gegen Herrn Blumenthal erstatten. Aber er habe auch mit dem Staatsanwalt gesprochen, und was Herr Böcking nicht auf seine Schultern nehmen könne: der Staatsanwalt könne es; er habe Herrn Böcking zugesichert, das die Anzeige niedergeschlagen werden.

Ich will hier nicht erörtern, ob solche Absprachen überhaut erlaubt sind. Ich will auch nicht erörtern, wie weit Herr Böcking berechtigt ist, eine solche Zusage zu machen. Auch will ich nicht beurteilen, wie weit ein solches WEiterschieben der Verantwortung an die Staatsanwaltschaft jemanden von seinem gegebenen Ehrenwort entbindet. Ich kann auch nicht ermessen, ob die Staatsanwaltschaft an diese Zusage Herrn Böcking gegenüber gebunden ist.

Immerhin bleibt zu hoffen, dass mit oder ohne Zusage die Staatsanwaltschaft an diese Angelegenheit nicht verfolgt.

Wir haben in Erfahrung gebracht, dass die Kripo in München die Bevölkerung über Internet auffordert, Kinderpornografie im Internet zur Anzeige zu bringen. Man betont, man sei den wehrlosen Kindern gegenüber in der moralischen Pflicht. Es solle in NRW zu denken geben, wenn diese Praktik (ausgerechnet) in Bayern möglich ist.

Wir sind verärgert über die angebliche Rechts-Situation in NRW, die den gesunden Menschenverstand und dem Schutzbedürfnis der Kinder als höherwertigem Rechtsgut widerspricht.

Wir sind daran interessiert, dass hier politisch Weichen gestellt werden und werden deshalb die Fernseh - Anstalten und Print-Medien auf dem laufenden halten.

Bad Honnef, den 09.07.1997

Achim

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