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Kinder- und Jugendschutz

: Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - JMStV

(tritt am 1. April 2003 in Kraft)

Inhaltsübersicht

I. Abschnitt

Allgemeine Vorschriften

II. Abschnitt

Vorschriften für Rundfunk

III. Abschnitt

Vorschriften für Telemedien

IV. Abschnitt

Verfahren für Anbieter mit Ausnahme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

V. Abschnitt

Vollzug für Anbieter mit Ausnahme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

VI. Abschnitt

Ahndung von Verstößen der Anbieter mit Ausnahme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

VII. Abschnitt

Schlussbestimmungen

Quelle

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