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Kinder- und Jugendschutz
: Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - JMStV(tritt am 1. April 2003 in Kraft)
Inhaltsübersicht
I. Abschnitt
Allgemeine Vorschriften- § 1 Zweck des Staatsvertrages
- § 2 Geltungsbereich
- § 3 Begriffsbestimmungen
- § 4 Unzulässige Angebote
- § 5 Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote
- § 6 Jugendschutz in der Werbung und im Teleshopping
- § 7 Jugendschutzbeauftragte
II. Abschnitt
Vorschriften für RundfunkIII. Abschnitt
Vorschriften für TelemedienIV. Abschnitt
Verfahren für Anbieter mit Ausnahme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks- § 13 Anwendungsbereich
- § 14 Kommission für Jugendmedienschutz
- § 15 Mitwirkung der Gremien der Landesmedienanstalten
- § 16 Zuständigkeit der KJM
- § 17 Verfahren der KJM
- § 18 Jugendschutz.net
- § 19 Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle


