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Brigitte Zypries im Interview:
„Wenn man eine Mindeststrafe auswirft, dann wird das Delikt ein Verbrechen und man kann nie sagen, daß der Besitz von bestimmten Bildern ein Verbrechen ist, denn normalerweise sagen wir in unserem Land, das was man zum Eigengebrauch hat, das ist nicht so strafwürdig, wenn es überhaupt strafwürdig ist, wie das was man dealt, was man weitergibt.
Das ist ein Phänomen, das kennen wir bei Rauschgift, wo es eine Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gibt zum Eigenverbrauch.
Und das kennen wir auch in anderen Bereichen.”
Hirzenach, den 05.05.04
poststelle@bmj.bund.de
presse@bmj.bund.de
Sehr geehrte Frau Zypries,
mit Entsetzen habe ich von Ihrer Äußerung zum Thema Strafbarkeit von Kinderpornografie erfahren.
Meine Nachforschungen haben dann ergeben, dass Sie Ihre Äußerungen in einem offenen Brief an Herrn Graner bereits relativiert haben. Mit Erleichterung nehme ich zur Kenntnis, dass Sie nicht etwa die Strafbarkeit des Besitzes von kinderpornografischem Material generell in Frage stellen.
Dennoch finde ich es äußerst bedenklich, dass der Besitz solchen Materials kein "Verbrechen" sein soll. Selbstverständlich ist es formal juristisch ein Unterschied, ob man selbst ein Kind missbraucht oder ein Bild dieses Missbrauches besitzt. Moralisch gesehen ist dies aber ein genauso schweres Verbrechen. Ohne diese Nachfrage gäbe es kein Angebot und daher gilt es, diese so hart wie möglich zu bestrafen.
Der Vergleich, den Sie zum Rauschgiftbesitz und -handel gezogen haben, ist in der Tat mehr als fragwürdig. Hier schadet sich der Konsument selbst; es gibt keine Unschuldigen die gemartert werden, um die eigene perverse Gier zu befriedigen. Nachfrage hat bei Kinderpornografie eine völlig andere moralische Dimension. Der Schutz der Opfer bzw. die Vermeidung dieser Verbrechen muss oberste Priorität haben und die Rolle, die die Konsumenten bei diesen kriminellen Aktivitäten spielen, kann nicht hoch genug bewertet werden. Den von Ihnen interpretierten "unterschiedlichen Unrechtsgehalt" von Besitz und Missbrauch kann ich daher aus ethischer Sicht nicht nachvollziehen.
Ich fordere Sie deshalb eindringlich auf, sich von Ihren Äußerungen, die mehr als "missverständlich" waren, eindeutig zu distanzieren. Eine deutliche Verurteilung aller im Zusammenhang mit Kinderpornografie stehenden Straftaten Ihrerseits tut dringend Not. So könnten Sie das Unverständnis, das Ihr Interview bei Opfern und Opferschutzorganisationen hinterlassen hat, zumindest teilweise ausräumen.
Ich hoffe inständig, dass Sie Ihre Äußerungen im Sinne der Opfer klarstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Sr. Dr. Lea Ackermann
1.Vorsitzende SOLWODI e.V.


