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Mehr Grundrechtsschutz bei verdeckten Ermittlungsmaßnahmen

Berlin, 18. April 2007

Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Vorschriften zur Telekommunikationsüberwachung und anderen verdeckten Ermittlungsmaßnahmen im Strafverfahren neu ordnet. Mit dieser Regelung wird der Rechtsschutz der Betroffenen erheblich verbessert. Der Regierungsentwurf trägt zudem Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Rechnung, das einen gesetzlichen Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung bei Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen gefordert hat. Ebenfalls enthalten sind Regelungen, mit denen Vorgaben aus dem Übereinkommen des Europarats über Computerkriminalität und der europäischen Richtlinie zur sog. Vorratsdatenspeicherung in nationales Recht umgesetzt werden.

Der Staat kann auf verdeckte Ermittlungsmaßnahmen nicht verzichten, wenn es darum geht, schwerwiegende Straftaten aufzuklären, und mit herkömmlichen Mitteln kein Erfolg zu erzielen ist. Auch das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung hervorgehoben und das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren betont. Gerade für Ermittlungen im Bereich der organisierten Kriminalität und der Transaktionskriminalität ist etwa die Telekommunikationsüberwachung ein erfolgreiches und unverzichtbares Instrument der Strafverfolgungsbehörden. Da verdeckte Ermittlungsmaßnahmen aber regelmäßig in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen, müssen für ihre Anordnung strenge Voraussetzungen gelten und der Rechtsschutz wirksam ausgestaltet sein. Mit den Neuregelungen gestalten wir die Anordnungsvoraussetzungen einheitlich, sorgen für Verfahrenssicherungen und verbessern die Möglichkeiten des Betroffenen, nachträglich die Rechtmäßigkeit einer solchen Maßnahme gerichtlich überprüfen zu lassen”, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Wesentliche Inhalte des Regierungsentwurfs

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