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GELDSTRAFE: KINDERPORNO-BEKÄMPFER MACHT SICH SELBST SCHULDIG

Bilder laut Gericht für Übergabe an Ermittlungsbehörden gespeichert

Der Ex-Vorsitzende eines Vereins «Anti-Kinder-Porno» ist am Dienstag wegen Besitzes von Kinderpornos vom Amtsgericht Frankfurt zu 1350 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Nach Feststellung des Gerichts hatte die Polizei im Besitz des 42 Jahre alten Computerfachmanns im August 1999 drei CD-ROMs mit zusammen 1400 kinderpornografischen Bilddateien sichergestellt.

Das Gericht erklärte, nach dem Wortlaut des Gesetzes sei der Besitz solcher Pornografie strafbar, und zwar unabhängige vom Motiv.

Das Gericht ging aber davon aus, dass diese Darstellungen im Zusammenhang mit dem Kampf des Vereins gegen Kinderpornografie aus dem Internet heruntergeladen und zur Übergabe an Ermittlungsbehörden gespeichert worden war. Wegen der anerkennenswerten Motivation des 42-Jährigen reiche die relativ geringe Geldstrafe zur Sühne des eher formalen Verstoßes aus.

Vereinsvorsitz niedergelegt

Der 42-Jährige sagte vor Gericht, er habe früher in großem Umfang Kinderpornografie zu Ermittlungszwecken aufgespürt und zur Verfügung gestellt. Seine Zusammenarbeit zum Beispiel mit dem amerikanischen FBI habe zur Aufdeckung und Zerschlagung eines internationalen Kinderporno-Rings geführt. Mit dem Strafverfahren gegen ihn wegen Kinderporno-Besitzes sei für ihn «eine Welt zusammengebrochen». Er habe deshalb den Vorsitz in dem Verein in Hofheim (Main-Taunus-Kreis) aufgegeben und sich in seinem Kampf gegen Kinderpornografie größte Zurückhaltung auferlegt. Jedoch sei er nach wie vor entschlossen, diesen Kampf vor allem mit Hilfe von Öffentlichkeitsarbeit fortzusetzen.

Kinderporno-Gegner verurteilt

Frankfurt/Hofheim

Der Ex-Vorsitzende eines Vereins «AntiKinder-Porno» ist am Dienstag wegen Besitzes von Kinderpornos vom Amtsgericht Frankfurt zu 1350 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Nach Feststellung des Gerichts hatte die Polizei im Besitz des 42 Jahre alten Computerfachmanns im August 1999 drei CD-ROMs mit zusammen 1400 kinderpornografischen Bilddateien sichergestellt. Das Gericht erklärte, nach dem Wortlaut des Gesetzes sei der Besitz solcher Pornografie strafbar, und zwar unabhängige vom Motiv. Das Gericht ging aber davon aus, dass diese Darstellungen im Zusammenhang mit dem Kampf des Vereins gegen Kinderpornografie aus dem Internet heruntergeladen und zur Übergabe an Ermittlungsbehörden gespeichert worden waren. Wegen der anerkennenswerten Motivation des 42-Jährigen reiche die relativ geringe Geldstrafe zur Sühne des eher formalen Verstoßes aus. Der 42-Jährige sagte vor Gericht, er habe früher in großem Umfang Kinderpornografie zu Ermittlungszwecken aufgespürt und !

zur Verfügung gestellt. Seine Zusammenarbeit zum Beispiel mit dem amerikanischen FBI habe zur Aufdeckung und Zerschlagung eines internationalen Kinderporno-Rings geführt. Mit dem Strafverfahren gegen ihn wegen Kinderporno-Besitzes sei für ihn «eine Welt zusammengebrochen». Der 42-Jährige hat wegen des Ärgers mit der Justiz den Vorsitz in dem Verein „Anti-Kinder-Porno“ in Hofheim aufgegeben und sich selbst in seinem Kampf gegen Kinderpornografie größte Zurückhaltung auferlegt. Jedoch sei er nach wie vor entschlossen, so erklärte er jetzt, diesen Kampf vor allem mit Hilfe von Öffentlichkeitsarbeit fortzusetzen.(lhe)

NGO wegen "Besitz von Kinderpornos" verurteilt ...

Kommentar zu dem Artikel: 
Da ich den Fall sowie das damit verbundene Problemfeld in- und auswendig kenne, werde ich die Politik und die Justiz um eine offizielle Erlaubnis bitten, auf einen deutschen Bürgersteig k ... en zu dürfen, weil ich fassungslos bin! 

Allen Bürger/innen, die den Reden der Politiker/innen von mehr Zivilcourage glauben, diese dringende Empfehlung: Nicht hinhören oder hinsehen; schon gar nichts unternehmen! 

Sondern: 
Ohren zu! Augen zu! Weglaufen! 

Ansonsten kann es teuer und richtig gefährlich werden. Wer sich für diese Gesellschaft engagieren will, soll warme Suppen verteilen und den Mund halten. 

Den Pädokriminellen: Herzlichen Glückwunsch! 

Ihre Lobby funktioniert immer besser! Wir NGOs haben das vorausgesehen. Aber unsere Politik hört uns nicht zu. Gute Arbeit auch der zahlreichen Helfershelfer/innen. Die eklatanten Gesetzeslücken, die komplette Untätigkeit der Politik bei der Ausbildung von Cybercobs und deren IT-Ausrüstung, die absolute und totale Unwissenheit der deutschen Justiz in Sachen IT u.v.m. sind ein Skandal, der seinesgleichen sucht! 

All das führt (auch in Zukunft) eher zur Verurteilung von Kolleg/innen als zur Aufdeckung von OK im Bereich der Pädokriminalität. 

Seit weit über einem Jahrzehnt predigen wir Fakten. Nichts geschieht. 

Immer mehr Kinder werden Opfer bestialischer Gewalt... Immer ausgefeilter werden die Methoden der Kriminellen... Die Polizei würde ja gerne... (aber sie darf nicht oder kaum was, kein Ausbildungsetat, keine Hard- oder Software, engagierte und kompetente Beamte bekommen in Deutschland eher einen Maulkorb oder eine Strafversetzung als neue Software... etc.). 

Die Politik schläft weiter und tut gar nichts. 

Die deutsche Justiz wird nicht gezwungen, sich fort zu bilden und urteilt nach dem Motto "wie sich klein Fritzchen das so mit 
dem Internet vorstellt". 

Dafür werden NGO-Kolleg/innen vor Gericht gestellt und verurteilt! Man müsste Politik und Justiz zwingen können, sich einige 
Minuten eines Kinderfoltervideos anzusehen und anzuhören. 

Wenn sie das überlebt haben, wachen sie vielleicht auf und die gequälten Kinder hätten eine Chance. Und dann würden nicht NGO-Vertreter/innen vor Gericht gestellt, sondern die Täter! Der Irrsinn hat einen Namen: "in dubio contra victimam!" 

Denn: 
Unsere Politik und unsere Justiz paktiert mit den Tätern, mit Schwerkriminellen. Ob unabsichtlich oder nicht - ist dabei egal. Der Effekt ist gleich.. 

Gerstendörfer, Dipl.-Psych.
http://www.lobby-fuer-menschenrechte.de

"Seien Sie vorsichtig und gucken Sie, was da rumsteht!"

Freispruch für "Anti-Kinderporno"-Aktivisten: Systemprovider wollte Behörden bei der Internet-Suche nach Tätern helfen, machte sich aber verdächtig

FRANKFURT taz Die Plädoyers dauerten nur wenige Minuten. Dann verkündete Eberhard Stamm, Vorsitzender Richter am Landgericht in Frankfurt am Main, das Urteil in zweiter Instanz: Freispruch. Und schob eine väterliche Ermahnung an den Angeklagten, den 43-jährigen Systemprovider Udo B., hinterher. Die Rechtslage sei diffizil, die Situation gefährlich: "Seien Sie vorsichtig und gucken Sie immer, was da rumsteht!"

B. war wegen des Besitzes von Kinderpornografie in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 1.300 Euro Geldbuße verurteilt worden. Der Ärger für den engagierten Kinderschützer begann 1997, nachdem er im Internet zufällig auf zahlreiche Seiten mit Kinderpornografie gestoßen war. B. empörte sich, suchte mit Freunden nach den Tätern, sammelte elektronisch Beweismaterial und übergab es der Polizei. Er habe, sagt er, damals nur helfen wollen, weil die Behörden sich mit Computern noch nicht so gut ausgekannt hätten.

Sein größter Erfolg wurde ein weltweiter Polizeieinsatz gegen das Vertriebsnetz des US-amerikanischen Anbieters John F. Grabenstetter, dessen Rechner in Basel B. aufspürte. Schon damals geriet B. unfreiwillig mit dem Gesetz in Konflikt. Nachdem er Kölner Polizeibeamten sein auf einer Diskette gespeichertes Beweismaterial übergegeben hatte, ermittelte die Bonner Staatsanwaltschaft auch gegen ihn wegen Besitzes von Kinderpornografie. Das Verfahren wurde zwar nach kurzer Zeit eingestellt.

Doch B. verstand nur schwer, dass den Behörden gar nichts anderes übrig blieb, als zu ermitteln. Denn so steht es nun einmal im Paragraphen 184 des Strafgesetzbuches. Wer Pornografie "herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält oder in den räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes einzuführen unternimmt", macht sicht strafbar. Und sei es auch nur für einen noch so guten Zweck.

Der zweite Schlag ereilte B., inzwischen Vorstand des von ihm mitbegründeten Vereins "Anti-Kinderporno", bei einer polizeilichen Durchsuchung seiner Wohnung und des dort untergebrachten Vereinsbüros. Hessische Beamte beschlagnahmten im Sommer 1999 vier Rechner, Dutzende CD-ROMs und mehrere 100 Disketten. Auf drei CDs fand sich Hardcore-Kinderporno, die B. im Gerichtssaal selbst als "Kinderfolter" klassifizierte. Wie diese ins Büro gekommen seien, sagte der Anklagte aber, wisse er selber nicht. Er selbst habe sie nie gesehen. Das Vereinsbüro habe allen Mitgliedern offen gestanden, es habe einige Fluktuation geherrscht. Sich mit ständig mit Kinderpornografie zu befassen, "das hält niemand lange aus".

Dem Verein sei zur Unterstützung seiner Arbeit von Usern immer mehr Material zugeschickt worden, per E-Mail ebenso wie auch per Post. Er selbst sei sich der juristischen Problematik seiner Arbeit sehr wohl bewusst gewesen und habe stets darauf geachtet, dass nichts Gesetzwidriges gespeichert oder im Büro gelagert werde. Es spreche geradezu für seine Unschuld, dass es die Disketten gab: "Wenn ich die gekannt hätte, wären sie garantiert nicht dagewesen." Ein Sachverständiger des Landeskriminalamtes bestätigte als Zeuge, dass von dem inkriminierten Material keine Spur auf den Privat- oder Vereinsrechnern zu finden gewesen sei. Es sei dort weder geladen noch hergestellt worden noch überhaupt kompatibel gewesen.

Die Staatsanwaltschaft nannte dies eine "Schutzbehauptung". B. sei ein "selbst ernannter Ermittler", der sich schon einmal "eine blutige Nase geholt", dabei aber nichts dazugelernt habe. Richter Stamm hatte schon vor dem Freispruch erklärt, dass er dem Angeklagten glaube, dass er "kein Päderast" sei, verlangte aber "eine gewisse Sensibilität", wenn man wisse, "dass man sich auf einem gefährlichen Gebiet bewegt". Besitz von Pornografie sei nun einmal strafbar.

Der Verein, erklärte B. abschließend, habe seinen Schwerpunkt ohnehin verändert, weg vom Aufspüren von Straftätern hin zur Beratung und Vernetzung von Betroffenen.

"HEIDE PLATEN

taz Nr. 7063 vom 26.5.2003, Seite 8, 132 Zeilen (TAZ-Bericht), HEIDE PLATEN

Quelle

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