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Die Pädophilokratie Teil II
bis Washington
von David McGowan
August 2001
"In ihrem Buch "Die Politik des Kindesmissbrauchs" beschuldigen Paul und Shirley Eberle Mütter, Therapeuten und Staatsanwälte, sie hätten kleinen Kindern sexuelle Missbrauchserlebnisse einsuggeriert. Seit dem Erscheinen dieses Buches 1986 bei Lyle Stuart werden die Eberles gerne bei den Jugendgerichten als Sachverständige zitiert. ... Das Überraschende an ihrem schnellen Aufstieg zu innovativen Experten auf diesem Gebiet ist, dass ihr anrüchiges Vorleben so selten infragegestellt wird... Ihre Zeitschrift "Finger" zeigte Abbildungen von Bondage, S&M sowie sexuelle Handlungen mit Urinieren und Defäkation. ZB. ein glücklich lächelndes kleines Mädchen, die auf einem Mann sitzt, dessen thingy
in ihr steckt, und ein Bild mit dem Titel "Erinnerungen an meine Kindheit", das eine Frau beim oralen Sex mit einem kleinen Jungen zeigt."
aus: der Zeitschrift MS. Dezember 1988
Nur das enorme Ausmass und die Organisation der Kinderpornografie sind in den letzten Jahre sprunghaft angestiegen, denn die amerikanische Gesellschaft war, wie es sich herausstellt, schon immer auf der Seite der Kinderpornohändler. 1978, vor etwas über 20 Jahren, wurde das allererste Bundesgesetz gegen Kinderpornografie verabschiedet und obwohl Herstellung und Verkauf verboten wurden, blieben Besitz und Tausch vollkommen legal.
Neue Gesetze stellten 1984 den Handel mit oder ohne Geld unter Strafe, doch der Privatbesitz blieb bis 1990 in 44 der 50 Bundesstaaten straffrei, obwohl völlig klar sein musste, dass solches Material illegal hergestellt und erworben sein müsste.
Seit geraumer Zeit ist die Zugänglichkeit von Kinderpornografie nun im großen Umfang durch neue Technologien erleichtert worden: Polaroid Kameras und Videogeräte ermöglichen Aufnahmen ohne das Mitwirken und -wissen von Fotolabors, PCs, Digitalkameras, Webcams, Scanner und ganz besonders das Internet haben den Wirkungsradius der Kinderpornografienetzwerke unermesslich verbreitet.
Im Internetzeitalter boomt die Kinderpornoindustrie. Die LA Times schrieb im Dezember 1999: "Die Anzahl der polizeilichen Untersuchungen wegen Kinderpornografie im Internet steigt rapide an. Dieses Jahr startete die FBI 1125 solche Untersuchungen, - mehr als zweimal so viele wie im vorigen Jahr." Angesichts dieser Flut von Prozessen fällte die 9. US Bezirksberufungsgericht am 17.12.1999 ein für die Verfolgung von Kinderpornografie schwerwiegendes Urteil.
Darüber schrieb die Times: "Die Regierung kann keine Computererzeugten Bilder mit sexuellem Inhalt verbieten, wenn sie nur scheinbar Bilder von Kindern sind." In einem späteren Bericht wird die Aussage des Berufungsrichters Donald Molloy zitiert, wobei Zusatz 1 der US-Verfassung es der Regierung unmöglich mache, die Erzeugung von Bildern zu kriminalisieren, die "fiktive Kinder bei imaginären aber sexuell expliziten Handlungen" zeigen.
Am 22.1.2001 bewilligte der Oberste Gerichtshof der USA ein Berufungsverfahren zu diesem Urteil. Sollten die vom Präsidenten eingesetzten obersten Richter die Entscheidung des 9. Bezirksberufungsgerichtes aufrechterhalten, so wird die Strafverfolgung von Kinderpornografie in allen 50 US-Bundesstaaten nahezu unmöglich werden. Bis zum Urteil dürfen Staatsanwälte "in California, sowie acht weiteren westlichen Bundesstaaten keine neuen Fälle von virtueller Kinderpornografie innerhalb der Gerichtsbarkeit des 9. Bezirksberufungsgerichts annehmen."
Nun haben Kritiker den Einwand schon gebracht, dass die heute allgemein verfügbaren grafischen Technologien so hoch entwickelt seien, dass man nicht mehr entscheiden könne, ob ein Bild digital verändert worden sei, und daher ob reale Kinder bei der Herstellung mitgewirkt hätten oder nicht. Genau dieses Argument brachten auch Anwälte des Justizministeriums: "In vielen Fällen wird die Regierung in Beweisnot geraten, wenn es um die Entscheidung geht, ob ein bestimmtes pornografisches Bild ein real existierendes Kind darstellt."
Fussnote zu Literaturhinweis Nr. 14
Dieses Buch ist wegen seinem ausgesprochen LaRouchhaften Sichtweise auch nicht unproblematisch. Bei einer grossen faktischen Genauigkeit bleiben Analyse und Interpretation wegen der ideologischen Ausrichtung des Autors auf der Strecke. Wie bei dem Buch von DeCamp sollte seine Verwendung als Quelle für diesen Artikel keine Rückschlüsse auf eine etwaige Billigung von Ideologien, Handlungen oder Parteilichkeit jener Autoren zulassen.
Nicht autorisierte Übersetzung
Glenys

