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Verbreitung und familiäre Hintergründe sexuellen Kindesmißbrauchs in Deutschland

Vortrag für die Fachtagung „Sexueller Gewalt gegen Kinder vorbeugen” in Augsburg am 29.04.1998

von Peter Wetzels

Dunkelfeldbefunde für die BRD

In den 90er Jahren wurden in Deutschland mehrere Befragungen an nicht-klinischen, studentischen Stichproben durchgeführt (Elliger & Schötensack 1991; Schötensack, Elliger, Gross & Nissen 1992; Bange 1992; Raupp & Eggers 1993; Bange & Deegener 1996; Richter-Appelt & Tiefensee 1996a, 1996b).

Elliger und Schötensack (1991) berichten in einer ersten Publikation über die Ergebnisse einer Befragung von Berufsschülern und Studenten in Würzburg, daß bei Zugrundelegung einer Altersdifferenz von 5 Jahren zwischen Tätern und Opfer 6,9 % der Befragten Opfer sexueller Mißbrauchshandlungen mit Körperkontakt vor dem 14. Lebensjahr waren.

Auf Basis der publizierten Daten lassen sich folgende Ausdifferenzierungen vornehmen:

2,6 % der Mädchen und 1,7 % der Jungen hat-ten bis zu ihrem 14. Lebensjahr sexuelle Mißbrauchshandlungen in Form von analem, oralem oder vaginalem Geschlechtsverkehr erlebt.

Wurden "sonstige" pädosexuelle Körperkontakte berücksichtigt, stiegen die Raten auf 9,8 % für Mädchen und 4,1 % für Jungen. Die zusätzliche Berücksichtigung von exhibitionistischen Vorfällen führte zu einer weiteren Erhöhung der festgestellten Raten auf 14,7 % bei Mädchen und 4,7 % bei Jungen.

Ein Jahr später berichten Schötensack und Mitarbeiter (1992) über weitere Ergebnisse. Die Stichprobe besteht nun aus 1841 Personen in Würzburg und zusätzlich 310 Berufsschülern in Leipzig. Für das Würzburger Sample werden Raten sexuellen Mißbrauchs vor dem 14. Lebensjahr von 16,1 % für Frauen und 5,8 % für Männer mitgeteilt.

Die Leipziger Studie fand demgegenüber zwar eine gleichhohe Rate für Männer, demgegenüber jedoch mit 9,6% eine niedrigere Rate für Frauen. Nachdem sich für die Teilstichprobe der Berufsschülerinnen in Würzburg herausstellte, daß deren Rate mit 11 % recht ähnlich ausfiel wie jene für Frauen in Leipzig, besteht Anlaß zu der Vermutung, daß sich in studentischen Stichproben entweder tatsächlich höhere Anteile von Mißbrauchsopfern finden, oder diese Gruppe eine höhere Sensibilität gegenüber mißbrauchsrelevanten Erfahrungen bzw. mehr Offenheit bei der Fragenbeantwortung zeigt.

Raupp und Eggers (1993) führten 1991 in Essen eine vergleichbare Studie durch. Sie berichten Opferraten von 6,2% für Männer und 25,2 % für Frauen. Darin sind sowohl Übergriffe durch Gleichaltrige als auch sogenannte "Hands-off" Erlebnisse enthalten.

Mißbrauch mit Penetration erlebten 2,3 % der Frauen und 1,5 % der Männer. Bei Einbeziehung manueller Manipulationen steigen die Rate auf 3,9 % für Männer und 14,0 % für Frauen. Werden Vorfälle, bei denen der Altersabstand zwischen Täter und Opfer unter 5 Jahren liegt ausgeschlossen, so waren von den Männern 2,1% und von den Frauen 11,9% Opfer.

Bange (1992) führte in Dortmund und Deegener ( Bange & Deegener 1996) in Homburg jeweils eine Befragung an Studenten bzw. Fachschülern durch. Die Schutzaltersgrenze wurde bei 16 Jahren angesetzt und Vorfälle zwischen Gleichaltrigen in die Definition aufgenommen.

In Dortmund ergaben sich Opferraten von 25 % für Frauen und 8 % für Männer, in Homburg waren es 22 % bei Frauen und 5 % bei Männern. Sexuelle Übergiffe durch Gleichaltrige machten ca. 40 % aller Mißbrauchsfälle bei Jungen sowie ca. 1/3 aller Mißbrauchsfälle bei Mädchen aus.

Auf Basis der publizierten Daten errechnen sich für eine kritische Altersdifferenz von fünf Jahren zwischen Täter und Opfer Prävalenzraten von 17 % für Frauen und 3,6 % für Männer. Darin sind allerdings exhibitonistische Vorfälle sowie sexualisierte Küsse oder das Beobachten beim Baden einbezogen.

Weiter enthalten beide Untersuchungen Hinweise auf die Bedeutung der Familiensituation:

Die Opfer schätzten im Vergleich zu den Nichtopfern die Partnerbeziehung ihrer Eltern als unglücklicher ein; ferner berichteten die weiblichen Opfer über schlechtere Beziehungen zum Vater wie auch zur Mutter, die betroffenen Männer über eine schlechtere Beziehung nur zum Vater.

Nur in einer nicht-klinischen Befragung (Richter-Appelt 1994; Richter-Appelt & Tiefensee 1996a, 1996b) wurde in der BRD bislang die Frage eines möglichen Zusammenhanges von innerfamiliärer physischer Gewalt und sexuellem Kindesmißbrauch aufgegriffen.

Ungeachtet typischer Einschränkungen auch dieser Studie (studentische Stichprobe, geringe Rücklaufquote; Eingrenzung auf Fälle vor dem 12. Lebensjahr) sind die Befunde zum Zusammenhang von sexuellem Mißbrauch und physischer Mißhandlung interessant. Bei Männern wie Frauen waren ca. die Hälfte der Opfer sexuellen Mißbrauchs auch körperlich mißhandelt worden. In multivariaten Analysen spielte die Häufigkeit der Wahrnehmung elterlicher Partnerkonflikte eine wichtige Rolle als Prädiktor sexuellen Kindesmißbrauchs.

Weiter zeigte sich für jene weiblichen Mißbrauchsopfer, die sich nicht nur global als sexuell mißbraucht bezeichneten, sondern Angaben zur Form dieser sexuellen Erfahrung machten, daß die Variable der körperlichen Mißhandlungserfahrung ebenfalls einen signifikanten Beitrag zur Vorhersage leistet.

Ein Resümee des Forschungsstandes führt zu der Feststellung, daß neben dem Fehlen repräsentativer Daten die zentrale Schwierigkeit offensichtlich in der nicht einheitlichen Verwendung des Mißbrauchsbegriffs für eine Vielzahl sehr unterschiedlicher Übergriffsformen sowie Täter-Opfer-Konstellationen liegt. Zentral ist hier die Operationalisierung eines Machtgefälles zwischen Täter und Opfer als konstitutives Merkmal sexuellen Kindesmißbrauchs, weswegen rechtlich z.B. auch das Erfordernis der Gewalteinwirkung für diesen Tatbestand nicht gefordert ist.

Unter diesem Gesichtspunkt kann die Einbeziehung gleichaltriger Täter zumindest kontrovers diskutiert werden. Ferner stellen sich bei der definitorischen Eingrenzung Fragen nach der Eingriffsintensität einzubeziehender Handlungen und danach, inwieweit diese unerwünscht oder entwicklungsbedingt nicht zustimmungsfähig sind sowie damit einhergehend die nach der Festlegung von Schutzaltersgrenzen im Rahmen empirischer Erhebungen.

Grundsätzlich ist wohl Elliger und Schötensack zuzustimmen, daß Mißbrauchsdefinitionen "(...) zumindest dort, wo sie auch forensische Gesichtspunkte aus dem Auge verlieren, häufig allzu weit gefaßt [sind]. Die auf ihnen fußenden Untersuchungen geben eher Anlaß zu ethischen Reflexionen und Entwürfen einer Kulturpathologie, als daß sie Basis einer ätiologisch orientierten Psychopathologie sein könnten." (Elliger & Schötensack 1991, S.152).

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