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Völkerrechtliche Rahmenbedingungen

beim Kinderhandel in Deutschland

unter besonderer Berücksichtigung der UN-Kinderrechtskonvention

Dr. Erich Peter, Lehrbeauftragter an der Hochschule Bremen

II. Handel mit Kindern zum Zwecke der Ausbeutung illegaler Tätigkeiten

1. Formen und Ausmaß

Die rechtspolitische Brisanz des Kinderhandels wird zunehmend zu Beginn dieses Jahr-zehnts erkannt und steht auch auf der Agenda der Bemühungen der EU im Kampf gegen den Menschenhandel[1] .  Eine Studie[2]  jüngeren Datums macht deutlich, dass der Handel mit Kindern als Teilbereich der grenzüberschreitenden Kriminalität auch in Deutschland existent ist. Ihr diffe-renzierter Befund ergibt Hinweise auf einen Kinderhandel[3]  zum Zwecke der Ausbeutung von Diebstahl, illegalen Arbeitsverhältnissen sowie zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung. Die Stu-die bringt gewichtige Indizien zum Vorschein, die ein Dunkelfeld von nicht unbeträchtlichem Ausmaß vermuten lassen. Obgleich es der Studie nicht gelungen ist, eine umfassende empirische Analyse über das Ausmaß dieser Form des Kinderhandels zu zeichnen – sie erhob auch diesen Anspruch nicht –, ist festzustellen, dass bereits ihr Befund über das qualitative Ausmaß des Kinderhandels eine rechtspolitische Bedeutung erlangt. Die Studie macht zudem deutlich, dass eine weitergehende empirische Forschung in den Sozialwissenschaften wie etwa auf dem Gebiet der Kriminologie und der Migrationsforschung geboten ist[4]

In ihrem methodischen Vorgehen beschränkt sich die Studie auf eine Auswertung behördlicher Dokumente sowie auf eine Befragung (übergeordneter) Ermittlungsbehörden, Sozial- und Jugendbehörden, Betreuungseinrichtungen freier Träger und Beratungsinstitutionen in den Jahren 1999 und 2000. Ziel dieser „Dunkelfeldrecherche“ war es, Feststellungen zum Ausmaß des Kinderhandels, zur Herkunft der betroffenen Kinder und zu ihren Lebensbedingungen in Deutschland treffen zu können. Darüber hinaus galt es auch zu erfahren, welches Hilfsmaßnahmespektrum diesen Kinder zuteil wird.

a. Unbegleitete ausländische minderjährige Kinder als Opfer des Kinderhandels

Ein Befund der Studie ist die Erhärtung der seit langem in der Praxis des Kinderschutzes bestehenden Vermutung, dass zuvörderst ein Teil der in Deutschland lebenden unbegleiteten ausländischen minderjährigen Kinder[5]  als Opfer der genannten Formen des Kinderhandels in Erscheinung tritt[6].  In der deutschen ausländer- und jugendbehördlichen Praxis sind bereits seit Beginn der 80er Jahre unbegleitete Einreisen ausländischer minderjähriger Kinder asiatischer und afrikanischer Herkunft festzustellen. Zudem sind seit den 90er Jahren einhergehend mit dem Zusammenbruch des ehemaligen Sowjetimperiums Einreisen dieser Kindesgruppe aus osteuropäischen Ländern zu verzeichnen. Im rechtspolitischen Diskurs um die Behandlung dieser Kinder in Deutschland wird ein mangelndes kinder- und jugendpolitisches Interesse beklagt[7].  In der Kritik steht dabei auch, dass eine bundesweit aussagekräftige Statistik über in Deutschland lebende unbegleitete Kinder nicht geführt wird[8].  Eine im Auftrag des Deutschen Komitees für UNICEF erstellte Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass 6.125 unbegleitete Kinder im August 1998 behördlich in Deutschland erfasst sind. Ausgehend von der Tatsache, dass die im Rahmen dieser Untersuchung befragten Innen- und Jugendbehörden der Länder diese Kinder partiell nur bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres erfassen, halten sich schätzungsweise 6.000 bis 10.000 unbegleitete Kinder in Deutschland auf[9].  Diese Schätzung wird dadurch erhärtet, dass völlige Unklarheit über die Zahl jener Kinder besteht, die nach ihrer Einreise in der „Illegalität“ leben und kei-nen Behördenkontakt haben sowie derer, die nach einem ersten Behördenkontakt „untertauchen“.

Die in Deutschland einreisenden unbegleiteten Kinder kommen aus Ländern, in denen ihre Sozialisation und zum Teil ihr Überleben von tiefgreifend negativen politischgesellschaftlichen und ökonomischen Bedingungen geprägt sind[10].  Es sind Länder, in denen (Bürger-)Krieg vorherrscht[11] ; Länder mit politischer Verfolgung[12]  oder Länder, die von einem politischen Umbruch und einschneidenden ökonomischen Bedingungen[13betroffen sind. Die Kinder aus den fernen Herkunftsländern der ersten beiden Kategorien verlassen ihr heimatliches Bezugsfeld partiell als verwaiste Kinder oder werden von ihren nahen Angehörigen in Sicherheit gebracht vor der im Heimatland herrschenden existenzbedrohenden Situation. Nach einer Odyssee über Land-, Wasser- oder Flugwege unter zum Teil drastischen Bedingen gelangen sie in westeuropäische Länder.

In den Herkunftsländern der dritten Kategorie sind Kindeswohlgefährdungen insbesondere aufgrund ökonomischer Faktoren festzustellen. Es herrschen verbreitete Armut, Versorgungsmängel, und es leben Kinder vereinzelt auf der Straße. Darüber hinaus führen ein gesellschaftlicher Umorientierungsdruck, ein damit einhergehender Zerfall fester sozialer Strukturen sowie ein Mangel von Schul- und Ausbildungsmöglichkeiten zu einer Perspektivlosigkeit. Minderjährige aus diesen Ländern sehen ihr Leben unter diesen Bedingungen nicht langfristig gesichert. Sie verlassen ihr familiäres Bezugsfeld in dem Bestreben, sich selbst zu versorgen und ihre Zukunft lebenswert gestalten zu können. Sie stehen zugleich in der Gefahr, Opfer des Kinderhandels zu werden. Die vorliegende Studie lässt die Annahme zu, dass sich primär unter den Kindern aus diesen Regionen Opfer des Kinderhandels zum Zwecke der Ausbeutung illegaler Tätigkeiten befinden[14]Eine polizeiliche Ermittlungskommission, die bundesweit dem organisierten Handel mit Kindern verstärkt nachgeht, stieß im Zuge ihrer Ermittlungen auf partiell miteinander verzweigte Netze rumänischer Kinderhändler[15]Nach den gewonnenen Erkenntnissen werden Kinder unmittelbar ihren Familien „abgekauft“ oder von ihren Familien weggegeben unter dem Versprechen auf eine Lebensperspektive in Westeuropa. Partiell werden unversorgte, auf den Straßen Rumäniens lebende Kinder zu ausbeuterischen Zwecken rekrutiert und in osteuropäische Länder verbracht. Die Schleusung erfolgt mit gefälschten Pässen, wobei die Opfer zum Teil als leibliche Kinder der Schleuser ausgegeben werden. Des Weiteren wird der Weg über die „grüne Grenze“ organisiert, partiell unter Beteiligung deutscher Mittelsmänner[16]In Deutschland werden die Kinder (ebenfalls zum Teil über Mittelsmänner) in drittklassigen Hotels oder Pensionen oder unscheinbaren Wohnungen untergebracht[17]

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