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„Kinderpornographie im Internet”
Kinder sind unser höchstes Gut. Ihre Entwicklung und ihre Rechte müssen geschützt werden.
In Wahrheit sieht die Sache jedoch anders aus. Kinder und Jugendliche erleben,daß sie in Politik und Gesellschaft nur einen geringen Stellenwert haben. Ihre Meinungen und Interessen werden viel zu wenig berücksichtigt. Die Verschlechterung von Lebens- und Zukunftschancen, wurden unlängst deutlich durch den Kinderbericht der Bundesregierung belegt. Jedes 5. Kind in Deutschland lebt inzwischen unter der Armutsgrenze.
Wie sollen Kinder und Jugendliche die Verantwortung für ihr eigenes Leben, für andere Menschen und für die Gesellschaft übernehmen, wenn sie täglich erleben müssen, daß sie selber in Politik und Gesellschaft wenig zählen und ihre Zukunftschancen zerstört werden?
Deshalb fordert die JUNGE GRUPPE (GdP), unseren Kindern endlich den Stellenwert zu geben, den sie verdienen. Aus diesem Grunde sollte in Artikel 6 Abs. 2 des Grundgesetzes, wie wiederholt von der Jugendministerkonferenz vorgeschlagen, das Recht jedes Kindes auf Entwicklung und Entfaltung verankert werden. Die staatliche Gemeinschaft muß darin verpflichtet werden, die Rechte des Kindes zu fördern und zu schützen und für kindgerechte Lebensbedingungen Sorge zu tragen. Zudem verpflichtet die UN-Kinderrechtskonvention Bund und Länder, die Rechte von Kindern festzuschreiben.
Wir brauchen eine Offensive der Solidarität um sie vor Vernachlässigung zu bewahren. Es gilt Familien in schwierigen Lebenslagen verstärkt Rat und Hilfe zu kommen zu lassen. Verbände, Kirchen, Parteien, gesellschaftliche Gruppierungen aller Art - wir müssen dazu beitragen, Familien zu stärken und alles dazu in Bewegung zu setzten, damit unsere Kinder zu verantwortungsvollen Persönlichkeiten aufwachsen können. Es muß mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln verhindert werden, daß unsere Kinder für Ziele oder Bedürfnisse Erwachsener, Pädophiler und Perverser, mißbraucht werden.
Sexuelle Gewalt, Kindermißbrauch, Kinderpomographie, Sextourismus,Menschenhandel mit Kindern sind schwerwiegende Verbrechen. Die Problematik hat ein Ausmaß erreicht, daß nur wenn es zu einem Ruck in unseren Gesellschaft kommt, dieses Problem bekämpft werden kann. Es gilt alles dran zu setzten, diese Verbrechen an Kindern grenzüberschreitend und weltweit zu ächten. Sexuelle Handlungen von Erwachsen an, vor und mit Kindern sind niemals zu rechtfertigen. Sexuelle Kontakte mit Kindern sind weder normales sexuelles Erleben noch Teil der sexuellen Entwicklung. Ideologien oder Pseudorellgionen, die geschlechtliche Handlungen unter Einbeziehung von Kindern tolerieren oder praktizieren, müssen offen angeprangert werden.
Es gilt, das Tabu, welches in unserer Gesellschaft zu Tage tritt, zu brechen, offen darüber zu sprechen und vor allen Dingen, das im Bereich Kinderpomographie kaum vorhandene Unrechtsbewußtsein - in der Bevölkerung zu sensibilisieren. Die Bevölkerung darauf aufmerksam zu machen, daß solche Bilder nicht nur einfache Ornaniervorlagen sind, sondern der Einstieg zum Kindesmißbrauch.
Die Verhinderung von sexuellen Mißbrauch im Vorfeld ist maßgeblich. Wehrt den Anfängen. Stärkt unsere Kinder. Macht sie selbstbewußt, mutig zum Nein sagen. Die Mehrzahl solcher Übergriffe kommt aus dem näheren Umfeld. Wir müssen unsere Kinder dazu ermutigen, sich anderen anzuvertrauen und um Hilfe zu bitten, aber vor allem brauchen unsere Kinder Liebe, Zuwendung und Vertrauen, sie müssen sich auf ihre Gefühle verlassen können.
Prävention ist die Aufgabe von Erwachsenen insbesondere von Eltern, Lehrern, Kindergärten und anderen Bezugspersonen. Und es gilt eines festzustellen, Kinder sind niemals selbst für den sexuellen Mißbrauch verantwortlich.
Es gilt zu lernen, Signale des Mißbrauchs richtig zu deuten; nicht schweigen, sondern handeln! Wer weg schaut macht sich selbst mitschuldig. Jeder einzelne in unserer Gesellschaft ist dafür verantwortlich hinzuschauen, die Augen nicht zu verschließen und jedem Kind in Not zu helfen. Eltern, Pädagogen, Psychologen, Ärzte, Geistliche und alle, die unmittelbar mit Kindern zu tun haben, müssen besser geschult werden, um die Signale der Kinder richtig zu deuten, Ihnen zu glauben und behutsam mit professioneller Hilfe durch qualifizierte Fachleute zu handeln. Mißbrauchte Kinder und ihre Angehörige müssen Hilfe und Zuwendung erhalten. Es darf nicht nur der Täter therapiert, die Opfer hingegen allein gelassen werden.
Mißbrauchte Kinder brauchen unsere ganze Liebe. Aber auch Eltern und Angehörige sind auf Unterstützung und Hilfe bei der Bewältigung des Leids, daß ihren Kindern angetan wurde angewiesen. Auch im Strafprozeß. Der erste richtige Schritt, vielleicht eine kleine Sensation, ist der Opferanwalt.
Das Kind muß durch das Recht geschützt werden. Die Gerichte müssen das Recht konsequent anwenden und ausschöpfen. Gutachten dürfen keine Freibriefe sein. Den schlimmsten Vorwurf, den man den Behörden macht ist, daß die beauftragten Gutachter nicht qualifiziert genug sind, unfähig, die Tragweite eines entlastenden Gutachtens zu erahnen, das dem Täter die Freiheit wiederbringt, sozusagen das Tor zur nächsten Tat. Jeder selbsternannte Fachmann kann heutzutage von einem Gericht als Gutachter benannt werden. Dann kommt es dazu, daß eine Erkrankung oder besondere Gefährlichkeit von Tätern nicht erkannt wird und die Kinderschänder nach Verbüßung der Strafe ohne Therapie entlassen werden. Das Strafrecht muß potentielle Täter wirksam abschrecken und nicht-therapiebare Täter in Sicherheitsverwahrung bringen.
Um das Übel an der Wurzel zu packen fordert die JUNGE GRUPPE (GdP) ein Sofortprogramm gegen Kinderpornographie im Internet Die Entwicklungen im Multimediabereich sind von dem Widerspruch zwischen rasantem technischen Fortschritt auf der einen und der Vernachlässigung ethischer und humanitärer Werte auf der anderen Seite gekennzeichnet Bei der Verbreitung von Kinderpornographie und Angeboten zur Kinderprostitution im Internet wird der Kinderschutz von der Politik schmählich vernachlässigt. Die häufig aufgestellte Schutzbehauptung, daß das Netz aufgrund seiner internationalen Struktur und Anonymität nicht zu kontrollieren sei, ist nur bedingt richtig. Bei richtiger Fahndung ist es auch deutschen Polizeidienststellen immer wieder gelungen, Täter ausfindig und ihnen den Prozeß zu machen. Von einigen Ausnahmen abgesehen, z.B. der Freistaat Bayern, wirft die JUNGE GRUPPE (GdP) den Innenministern der Länder vor, keine ausreichenden Mittel für diese Ermittlungsarbeit zur Verfügung zu stellen. Nur wenn das Risiko für Täter, die kinderpornographische Bilder ins Netz einspeisen, steigt, gefaßt Zu werden, sinkt das Risiko für Kinder, Opfer sexuellen Mißbrauchs zu werden. Jedem kinderpornographischen Bild im Internet liegt ein schwerer krimineller Übergriff gegenüber einem Kind vor. Die körperliche und psychische Gesundheit und die Würde dieser Kinder wird folgenschwer verletzt.
Die JUNGE GRUPPE (GdP) fordert deshalb von Bund, Ländern und InternetProvidern gezielte Sofortprogramme zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet. Aber solche die über eine bloße Alibifunktion hinausgehen.
Die Bundesländer müssen ihre Ermittlungsbehörden beauftragen, anlaßunabhängige Ermittlungen im Internet durchzuführen. Dazu müssen die Ermittlungsbehörden personell und technisch besser ausgestattet werden.
DieJUNGE GRUPPE fordert vom Bundesgesetzgeber, entsprechend der Vorgabe der Europäischen Kommission den Fahndungsbehörden die Rückverfolgbarkeit von Teilnehmern im Internet unter Wahrung des Datenschutzes zu ermöglichen. Das Multimedia-Gesetz muß entsprechend ergänzt werden.
Die Internet-Provider müssen per Gesetz verpflichtet werden, ihre Logfiles über Zu- und Abgänge ihrer Kunden über einen längeren Zeitraum unter Wahrung des Datenschutzes zu speichern, damit gegebenenfalls Ermittlungsbehörden darauf zugreifen können.
Die internationale Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung muß intensiviert und notwendige Rechtsangleichungen vorgenommen werden.
Von den Online-Diensten und anderen Internet-Providern muß gefordert werden, daß eine Online-Registrierung ohne Überprüfung der wahren Identität der Teilnehmer nicht weiterhin möglich ist. Die Zusendung der Internet-Zugangsdaten muß auf dem regulären Postweg erfolgen, um so die Verwendung falscher Namen und Adressen zu unterbinden.
Die Provider selber müssen stärker stichprobenartig Inhalte kontrollieren und strafbare Inhalte den Polizeidienststellen melden.
Es muß deutlich gemacht werden:
daß sexueller Mißbrauch, Kinderpornographie und -prostitution keine Einzelfälle sind, sondern ein weltweiter Markt die Bedürfnisse zu befriedigen sucht, daß die gesetzlichen Mittel und die juristische Praxis keineswegs geeignet sind, Kinder ausreichend zu schützen, ihre ungestörte affektiv-sexuelle Entfaltung zu garantieren und den Mißbrauch in internationalen Datennetzen wirksam zu bekämpfen. Zumindest dort, wo man sie feststellen kann,
daß Kindesmißbrauch in diesem globalen Netzen keineswegs ein rein verbaler Spaß für verklemmte Gedankentäter ist, sondern der erste reale Schritt zur realen Tat,
daß es nicht ausreicht, Gesetzte zu ändern, Strafen zu verschärfen und den Kampf gegen den Mißbrauch von Kindern der Polizei zu überlassen,
daß es durchaus Ansätze gibt, den kleinen Opfern auch noch ein Stück Mitschuld am Mißbrauch zuzuschieben,
daß man das Problem nicht dadurch bekämpfen kann, daß man die Täter ausgegrenzt und einsperrt, daß sexueller Mißbrauch, Kinderpornographie und -prostitution keineswegs im luftleeren Raum entstehen oder nur ein Delikt perverser Triebtäter ist, sondern
daß es uns alle angeht
das Eltern sehr wohl etwas im Vorfeld und zur Verhinderung des Mißbrauchs tun können,
das Eltern, KindergäPartnerinnen, Lehrerinnen und Lehrer, Ärztinnen und Ärzte, Nachbarn und Freunde sich nicht mit dem Ruf nach mehr oder besserer Polizei aus der Verantwortung verabschieden dürfen.
Weiterhin besteht auch noch ein erheblicher Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers. Auch wenn die Strafrechtsnovellierung ein Schritt in die richtige Richtung ist, dies kann aber nur der Anfang einer steinigen Straße auf dem Weg zum Ziel, zum Kampf gegen Kinderpornographie, Sexuelle Gewalt, Kindermißbrauch, Sextourismus, Menschenhandel mit Kindern sein!
Es gibt noch viel zu tun! Packen wir es GEMEINSAM an, zum Schutz und Wohl unserer Kinder.
Der § 100 StPO ermöglicht das Überwachen von Verbindungen im Internet, auch wenn noch einige technische Schwierigkeiten zu überwinden wären. Jedoch scheint der Gesetzgeber andere Tatbestände wie z.B. die Fahnenflucht als schwerwiegender zu erachten, als die Verbereitung von Kinderpornographie im Internet. Dies ist ein unhaltbarer Zustand!
Es besteht auch einiges an Nachholbedarf seitens der Justiz. Staatsanwaltschaften und Amtsgerichte tun sich außerordentlich schwer im Umgang mit Straftaten im Zusammenhang mit Internet. Es gilt diese Wissensdefizite im Umgang mit diesem neuen Medium auszugleichen, damit monatelange Ermittlungsarbeit der Polizei nicht aufgrund des Unverständnisses mit dem neuen Medium Internet/Computer umsonst sind.
Es gilt also seitens des Bundes und der Länder, dieses gesellschaftliche Problem, mit einem weit aus höheren finanziellen Aufwand, als bisher geschehen anzupacken. Es kann nicht sein, daß Polizei und Staatsanwaltschaften einen Ferrari mit einem Trabi verfolgen müssen! Nur weil seitens der Politik keine Anstrengungen vorgenommen werden, die EDV-Ausrüstung, die den Starfverfolgungsorganen zur Verfügung stehen auf den heutigen Stand zu bringen. Die Verantwortlichen in Bund und Länder müssen endlich aufwachen und die hierfür notwendigen Mittel zur Verfügung stellen.
Des weiteren gilt es, die mit diesem Thema befaßten Ermittlungsbeamten ständig fortzubilden damit sie ihrer Aufgabe gerecht werden können!
Nämlich der SCHUTZ UNSERER KINDER!

