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Gedächtnisprotokoll vom 16.04.2002 Amtsgericht
Frankfurt/Main 13:30 Uhr Beginn
Angeklagter: Udo Blumenthal
Im Zuschauerraum: 3 Vertreter der Presse, die Frau des Angeklagten sowie 2 Zuschauer die nicht zuzuordnen waren
Nach Eröffnung der Verhandlung wurden die Personalien des Angeklagten festgestellt, sowie die Anwesenden protokolliert.
Die Richterin fragte unter Hinweis das die Frage nicht Bestandteil der Verhandlung wäre, ob ich mit dem Jornalisten Fröhlichmann vom Spiegel über den von ihm geschriebenen Artikel „Jagd auf Donald Duck vom in Ausgabe“ gesprochen hätte.
Ich verneinte die Frage mit den Worten: „Ich habe keinen persönlichen und telefonischen Kontakt zu diesem Jonalisten gehabt.“ Die Frage zielte darauf ab, ob die Behauptung in diesem Artikel, die gefundenen CDs sind Bestandteil, der von uns übergebenen BeweisCD ans FBI, von mir persönlich geäussert wurde.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft verlas die mehrseitige Anklageschrift.
Der Staatsanwalt stellte fest, das 3 CDs aus dem umfangreichen beschlagnahmten Material mit kinderpornografischen Darstellungen, jedoch alle weiteren CDs, Disketten, sowie Rechner keinerlei Hinweise von kinderpornografischen Material aufwiesen. Er stellte fest, das auf den Festplatten der Rechner Entlastungsmaterial gefunden wurden, die die Arbeit gegen Kinderpornografie dokumentierten.
Auf die Frage der Richterin, ob ich mich zur Sache äussern würde, bejahte ich diese.
Der Staatsanwalt warf mir vor, das er keine Hinweise finden konnte, die eine Zusammenarbeit mit den Behörden dokumentieren würden. Er stellte fest, das auf Rückfrage der Ermittlungsbeamten bei einem Polizisten der Stadt Basel sich dieser nicht mehr an mich erinnern konnte.
Mein Anwalt gab daraufhin den Schriftwechsel, aus der Ermittlungsakte, dem Staatsanwalt und der Richterin und wies beide daraufhin, das die Zusammenarbeit sehr wohl in der Ermittlungsakte dokumentiert sei.
Anmerkung von Udo Blumenthal
Bereits hier zeigte sich, das weder Staatsanwalt noch Richterin ausreichend vorbereitet waren, und der Staatsanwalt wohl offensichtlich nur flüchtig die Ermittlungsakte gelesen hatte.
Der Staatsanwalt hielt mir vor, das er auch ansonsten keinerlei Hinweise auf den beschlagnahmten Rechnern finden konnte, das eine Zusammenarbeit statt gefunden hat, oder gar Hinweise an die Behörden weitergeleitet worden wären.
Ich machte den Staatsanwalt und die Richterin darauf aufmerksam, das es keine Ermittlungsbehörde in Deutschland und im europäischen Ausland gäbe, die den Eingang eines Hinweise bestätigen würden. Lediglich das LKA München hat dies eine Zeit lang so gehandhabt. Alle Behörden sind dankbar, für Hinweise aus der Bevölkerung, aber aufgrund der personellen und technischen Ausstattung sowie der momentanen Gesetzeslage, nicht in der Lage die eingehenden Hinweise ausreichend zu bearbeiten. Ich erzählte, von der Episode, wo uns eine Beamtin bei einen Telefongespräch darum bat, die eingegangenen Hinweise reportartig vorzusortieren und aufzubereiten, und ihr dann zukommen zu lassen. Auf die Rückfrage, ob sie den Eingang dieser Reports uns auch schriftlich bestätigen würde, reagierte sie mit Unsicherheit, und wollte sich sachkundig machen und zurückrufen. Bei diesem Rückruf, stellte sich heraus, das sie keineswegs in der Lage wäre, eingehende Hinweise zu bestätigen. Im Gegenteil, sie wies darauf hin, das bei vermehrt eingehenden Hinweisen wir mit einer Ermittlung gegen uns zu rechnen hätten. Ich erklärte in diesem Zusammenhang, das dieses das totale Kontrastprogramm zu der Vorgehensweise der amerikanischen Ermittlungsbehörden wäre. Denn dort würde man verstärkt und vermehrt Wert darauf legen, das eine enge Zusammenarbeit zwischen Privatinitiativen, Organisationen, Wirtschaft und Behörden statt findet. Ich erklärte auch, die Verfahrensweise, und die Zentralisierung der Hinweisdaten beim Custumer Care Services. Diese Aussage wurde durch schweigendes Nicken von Staatsanwalt und Richterin wortlos bestätigt. In diesem Zusammenhang verwies ich auch auf die Bemühungen durch Anschreiben an das Justizministerium sowie dem Bundeskanzleramt, sowie an die derzeitige Regierungspartei ähnliche Vorgehensweisen hier in Deutschland zu zu lassen.
Die Richterin befragte mich zu dem Sachverhalt der eingestellten Ermittlungssache der Staatsanwaltschaft Bonn aus dem Jahre 1997.
Auf die Frage warum ich aufgrund der dort gemachten Erfahrungen mich trotzdem weiterhin mit diesem Themengebiet beschäftigen würde, erwiderte ich:
„Kinderpornografie ist ein Bereich, der in unserer Gesellschaft unbeliebt und gern Tod geschwiegen wird. Lediglich wenn ein vermisstes Kind tot aufgefunden wurde, schafft es die Presse für 3 Tage in das Gedächtnis der Bürger zurück zu holen, um anschliessend sich wieder dem Alltag zu widmen. Ein Zustand den ich nicht hinnehmen konnte und kann. Ich habe es mir zur Lebensaufgabe gemacht, Bürger und Politiker für dieses Thema zu sensibilisieren, und versuche seid dem, durch Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung bei Eltern Lehrern und an den Schulen das Thema gesellschaftsfähig zu machen. Der Bürger muss ermuntert werden, statt wegzusehen, Zivilcourage zu zeigen.“
Die Richterin fragte mich, ob mir nicht bewusst sei, das aufgrund der Erfahrungen dies ein Bereich ist, wo man schnell mit dem Gesetz in Konflikt geraten kann?
Der Anwalt antwortete für mich:
„Dieser Bereich ist ein sehr schwerer Bereich, und sicherlich oftmals am Rande der Legalität, aber gerade dieses versuche Herr Blumenthal durch Gesetzesänderungen zu verändern.“
Auf die Frage der Richterin:
Ob ich mir bewusst wäre, was ich tun dürfte und was strafbar wäre, erwiderte ich :
Sicherlich bin ich damals mit einer gehörigen Portion Naivität an den Bereich heran gegangen. Und mir wurde sehr schnell gezeigt, was erlaubt und was nicht erlaubt ist.
– Der Staatsanwalt wirft ein: Sie haben den § 184 auf ihren Webseiten ja ausgibig bearbeitet. -
Ich bejahrte und erklärte ihm, das die Webseite auch ein Ergebnis der gemachten Erfahrungen und ein Resultat aus dem Versuch sich sachkundig zu machen ist.
Die Richterin hakte noch einmal nach, ob ich bei der Arbeit keinerlei Unrechtsbewusstsein verspürt hätte?
Ich antwortete ihr:
„ich kann kein Unrechtsbewusstein empfinden, wenn ich das Gefühl habe gegen Unrecht vorzugehen, und den Wunsch habe, Pädokriminelle der Justiz zuzuführen. Leider fehlen mir die Vollmachten und die Mittel dies im gewünschtem Umfang auch umsetzen zu können, und es ist schon schwer genug ohnmächtig zuzusehen, wie hilflos unsere Ermittlungsbeamten vor dieser Aufgabe stehen. Einer meiner damaligen Forderungen – die ich auch heute noch vertrete – lautet : Ein Internet Spezialist ist kein Ermittlungsbeamter und Ermittlungsbeamter ist kein Internet Spezialist. Was fehlt ist die gesetzliche Grundlage um diese klaffende Lücke zu schliessen und eine Zusammenarbeit zu ermöglichen. Selbst meine Vorschläge Ermittlungsbeamte zu schulen waren fruchtlos, weil weder Finanzmittel noch Gesetzesgrundlage dies zulassen. Es ist ein Kampf gegen Windmühlen. Ich bin der Auffassung, das es UNRECHT ist, das Opfer aus Scharm schweigen müssen, und Zivilcourage durch den Staat zum schweigen verurteilt wird. Es ist eine Tatsache, das hier zu Lande Ermittlungsbeamte, Staatsanwälte und Richter, ausreichend geschult und umfangreiche Kenntnis von diesem Bereich besitzen. Ich bin nicht bereit weg zu sehen, nur weil es diesen Missstand gibt. Es ist an der Zeit dies zu ändern.
Anmerkung von Udo Blumenthal
Das erste mal, verspürte ich Wut in diesem Prozess, denn der junge Referendar der Staatsanwaltschaft, hatte offensichtlich keinerlei Ahnung was Missbrauch tatsächlich bedeutet, und die Richterin die sich sichtlich bemühte, glänzte auch nur durch Oberflächenwissen. Beide hatten keine Ahnung, das der Bereich Kinderpornografie auch ein ganz erheblicher Finanzfaktor ist.
Ich hätte damals auch zum Melden an Anti- Kinderporno aufgerufen erklärte ich ihm, das ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht mit der geltenden Rechtssprechung vertraut war, und lediglich den Wunsch hatte, den Internet Benutzern die Möglichkeit zu geben, ihre Funde loszuwerden um sie dann an die Behörden weiter zu leiten. Denn viele Internet Benutzer scheuen sich davor an die Polizei zu melden, aus Angst selbst als Täter da zu stehen. Nicht ganz unberechtigt wie man sieht. Viele Beamte sind mit den neuen Medien wie Internet keinesfalls vertraut. So passiert es leider zu oft, das ein/e User/in zur örtlichen Polizei geht, um Anzeige zu erstatten, und schon bei dem Worten: „ich habe eine URL im Internet gefunden, da ist Kinderpornografie drauf......“ lediglich ein verzerrten Gesichtsausdruck gekoppelt mit der Frage: „Was bitte ist eine URL?“ erntet. Denn viele Beamte – so wurde mir von vielen Beamten berichtet – resultiert das Wissen, lediglich aus privaten Selbststudien, oder hören sagen.
Anmerkung von Udo Blumenthal
Auch hier nickten Staatsanwalt und Richterin wortlos zustimmend verstohlen. Klartext: beide hofften wohl, das keiner diese zustimmende Geste bemerken würde.
An dieser Stelle räumte ich ein, das es sicherlich schwierig ist, seriöse Hinweise und Scheinhinweise von Pädokriminellen auseinander zu halten, und daher auch meine Eingabe beim Justizministerium mit dem Wunsch zur Bildung einer unabhängigen zentralen Ermittlungs- und Meldestelle.
Der Staatsanwalt befragte mich, zu der Arbeit des Vereins Anti-Kinderporno e.V. wobei die Richterin feststellte, das der Verein zwischenzeitlich im Vereinsregister eingetragen sei.
Der Anwalt beendete die Befragung mit dem Hinweis, das dies nicht Gegenstand der Anklage sei.
Auf die Frage woher die 3 in der Anklageschrift benannten CDs stammen, erwiderte ich, das ich von deren Existenz keinerlei Kenntnis hatte, und diese auch nicht von mir hergestellt wurden.
Die Richterin fragte, wie viele Personen Zugang zu den durchsuchten Räumlichkeiten gehabt hatten, und ich antwortete wahrheitsgemäss, das ausser meiner Frau und den Kindern, nur weitere Mitglieder und andere Personen die den Verein Anti-Kinderporno e.V. unterstützten Zugang zum Büro hatten. Diese haben auch teilweise unsere Rechenanlage benutzt da wir über eine Standleitung zum Internet verfügten. Ich verwies auf die Tatsache, das zu damaligen Zeiten, ein Internet Zugang teuer und noch nicht überall verfügbar war, und Flatraten wie dsl oder ähnliches noch nicht existierten.
Wieder versuchte der Staatsanwalt mehr über die Arbeitsweise des Vereins zu hinterfragen, insbesondere welche Aufgaben ich im Verein wahrnehme. Bei diese Gelegenheit erklärte ich dem Gericht, das ich von meinen Vorsitz zurück getreten bin, und auf die Frage des Warum, erklärte ich, das dieser Rücktritt zum einen im Zusammenhang der gegen mich erhobenen Vorwürfe und zum anderen aus beruflichen und zeitlichen Gründen geschehen ist.
Wieder wies mein Anwalt daraufhin, das nicht die Vereinsarbeit oder gar der Verein Gegenstand dieser Verhandlung sei. Er erklärte auch dem Gericht, das er mir jetzt anraten würde, keine Aussagen auf derartige Fragen zu tätigen. Sie hätte schliesslich nichts mit der Anklage zu tun.
Der erste Zeuge wurde in den Sitzungssaal gerufen.
Es war der Beamte, (Zeuge Jost) der wohl als Leiter bei der Hausdurchsuchung anwesend war.
Nach Feststellung seiner Personalien, fragte ihn die Richterin wie der Angeklagte auf die Durchsuchung reagiert hätte?
Er sagte aus, das ich mit Fassungslosigkeit und Unverständnis die Beamten habe gewähren lassen, und immer wieder darauf hingewiesen habe, das ich es nicht verstehen könne, warum ausgerechnet bei Leuten die gegen Kinderpornografie arbeiten, so eine Durchsuchung stattfand.
Auf die Frage, ob die CDs eher geordnet oder sortiert aufgefunden wurden, antwortet der Zeuge Jost, das keinerlei CDs versteckt waren, sie standen auch nicht sortiert sondern eher im Raum verteilt und an den Arbeitsplätzen für jeden zugänglich und sichtbar. Er erläuterte das 3 der Rechner im Arbeitszimmer vorgefunden wurden, der 4. Rechner sich im Untergeschoss in einer Art Schlafzimmer befand. (Anmerkung: Es handelte sich hierbei um das Zimmer eines der Kinder)
Auf die Frage, ob der Angeklagte die Rechner selber ausgeschaltet hätte, verneinte der Zeuge unter Hinweis auf eine Kollegen, der nach seinen Worten „sich damit einigermassen auskennt“
Anmerkung von Udo Blumenthal
Die Sachkenntnis seines „Computerspezialisten” reichte soweit, das dieser mich bat, den Rechner ordnungsgemäss runter zu fahren, und von den Kabeln zu trennen, sonst müsse er einen Seitenschneider benutzen. – Ich half ihm lieber. Denn ich hatte ja nichts zu verbergen. -
Auf die Frage, ob ich Wiederstand geleistet hätte, verneinte der Zeuge dies.
Der Zeuge wurde entlassen da keine weiteren Fragen offen waren.
Die Richterin fragte nach, ob es sein könnte, das wie in dem Zeitungsbericht erwähnt die gefundenen CDs Bestandteil der von uns übergebenen BeweisCD an das FBI sein könnte?
Ich erklärte ihr, das aufgrund der vorgelesenen Dateinamen in der Anklageschrift, dies nicht sein könnte. Ich erklärte ihr, das ein Report aus Worddokumenten und Screenshots besteht, aber keinesfalls aus Einzelbildern in Art und Umfang wie sie sich auf den beschlagnahmten CDs befinden.
Die Richterin fragte noch einmal nach, ob diese Screenshots kinderpornografische Darstellungen seinen, und ich erklärte ihr, das ein Screenshot eine Abbild des gesamten Bildschirmbereiches darstellt, und durchaus bei indizierten Seiten kinderpornografische Darstellungen beinhalten können.
Anmerkung von Udo Blumenthal
Auch an dieser Stelle wurde auch dem letzten Anwesenden im Gerichtssaal klar, weder der Staatsanwalt noch die Richterin hatten Ahnung von Internet und deren Technik. Die Befragung zu Reports und Screenshots ähnelte eher einem Trauerspiel, statt einer sachlichen Beweisaufnahme. Ahnungslosigkeit pur.
Auf die Frage, ob es sich bei Anzahl der Screenshots um die Menge von 1400 Bildern handeln könne, verneinte ich, da diese Screenshots in der Regel dem Report im Word Dokument direkt beigefügt werden. Ich wies auch darauf hin, das die vorgelesenen Dateinamen in keinerlei Zusammenhang mit Screenshots stehen konnten, da die Dateinamen von Screenshots durch die Wahl der Dateinamen auch eine eindeutige Zuordnung zum Inhalt des Reports erlauben würden.
Auf die Frage der Richterin, ob ich einen Blick auf die Ausdrucke, der beschlagnahmten CDs werfen wollte, um zu bestätigen, das es sich hierbei nicht um Screenshots handelt, lehnte ich dankend ab, und erklärte ihr: „ich habe in der Vergangenheit einige solcher Bilder sehen müssen, und da ich selbst Missbrauchsopfer bin, löst das betrachten solcher Bilder bei mir immer wieder grosse Betroffenheit aus, und das müsste ich mir jetzt nicht antun.
Der Staatsanwalt fragte, ob es zu unseren Aufgaben gehöre, Hinweisen nachzugehen, und im Netz nach Kinderpornografie zu suchen?
Ich erklärte ihm, das wir weder nach kinderpornografischen Seiten suchen, sondern durch User/innen uns täglich massig Hinweise per Mail zugesandt werden, und wir diese anfangs noch an die Behörden in Deutschland weitergeleitet haben. Mittlerweile derartige Mails an den Absender zurück senden, mit dem Hinweis : das derartige Funde der nächstgelegenen Polizeidienststelle oder einer der LKAs deren Adresse sie auf unseren Internet Seiten finden würden, zu melden. Nur in besonderen Fällen, werden eingehende Hinweise an cooperative Polizeidienststellen in Australien und den USA weitergeleitet. Dies geschieht in der Regel zeitnah, das heisst: in einer Zeitspanne von 24 Stunden. Kurioser Weise melden wir auch Hinweise die deutsche mutmassliche Täter betreffen, denn nur so können wir sicher sein, das durch die Rückleitung an deutschen Behörden diese in Deutschland auch tatsächlich bearbeitet werden. Ausserdem erscheinen wir nicht als Hinweisgeber und laufen auch nicht Gefahr für eine Gute Tat bestraft zu werden.
Auf die Frage, was wir denn noch reporten würden, erklärte ich dem Gericht, das ein Report lediglich frei zugängliche, meist technische Daten beinhaltet. Diese wären unter anderen, Domainservereinträge, Mailserverstandorte, Webserverstandorte, sowie Adresse des betreffenden Domaininhabers. Alles Daten die ein normaler Ermittlungsbeamter aufgrund der fehlenden technischen Ausstattung nicht ermitteln kann. Ich fügte hinzu, das aufgrund meiner beruflichen EDV Erfahrung ich auch in der Lage wäre, Daten heraus zu finden, selbst wenn der mutmassliche Täter versucht hat seine Identität durch technische Einrichtungen wie Proxys zu verschleiern.
Der Zweite Zeuge wurde hereingerufen.
Er war als Sachverständige Gutachter von LKA in Wiesbaden benannt, und wurde von der Richterin zu seiner Person befragt.
Die Richterin befragte den Gutachter ob er mit der Auswertung der beschlagnahmten Gegenstände beauftragt war, und was er vorgefunden hatte.
Der Zeuge hatte seine eigenen Aufzeichnungen dabei, und zitierte anhand seiner Nummerierung, das auf den beschlagnahmten CDs überwiegend freie Programme und Textdokumente sowie auf einigen private Urlaubsfotos der Familie zu finden waren. Lediglich 3 CDs von ca 200 enthielten ausschliesslich pornografische und kinderpornografische Darstellungen. Wiee er meinte :
Zitat:
Wie sie überwiegend im Usenet zu finden sind.
Zitat Ende
Auf die Frage, ob auch auf den Rechnern oder Disketten kinderpornografisches Material zu finden war, verneinte der Gutachter. Er wies ausdrücklich darauf hin, das auf den gescannten Festplatten überwiegend Material gefunden wurde, die die Arbeit gegen Kinderpornografie in grossen Umfang dokumentieren würden.
Auf die Frage, ob es festzustellen ist ob die 3 CDs auf einen der Rechner hergestellt wurden, verneinte der Gutachter mit den Worten: „da keinerlei Darstellungen sich auf den Platten befanden, und selbst die Durchsuchung der gelöschten Bereiche keinerlei Anhaltspunkte ergeben haben, das auf diesen Platten derartige Darstellungen gespeichert waren, ist nicht davon auszugehen, das die Cds mit einem dieser Rechner hergestellt wurden und in Zusammenhang zu bringen sind..
Der Anwalt fragte daraufhin:
„ist es möglich festzustellen, mit welchen Rechner die CDs hergestellt wurden?
Der Gutachter verneinte die Frage, und verwies nur auf die Möglichkeit, durch Vergleich mit Fingerabdrücken und Erkennungsdienstlicher Behandlung. Technisch ist keinerlei Zusammenhang zwischen beschlagnahmten CDs und Rechnern herzustellen.
Der Zeuge wurde entlassen.
Erneut versuchte der Staatsanwalt zu meinen Aufgaben innerhalb des Vereines zu befragen.
Der Anwalt verwies erneut auf den Gegenstand der Anklageschrift, und stellte die Frage in den Raum, warum ausgerechnet ich hier vor Gericht sitze, und nicht ein anderer wie z.b. seine Frau oder ein anderer? Denn bis jetzt konnte nicht eindeutig bewiesen werden, das die CDs auch tatsächlich Herrn Blumenthal zuzuweisen sind.
Die Richterin frage, ob noch weitere Fragen offen seien. Nachdem der Anwalt sowie der Staatsanwalt dies verneinten, wurden die Plädoyers gehalten.
Plädoyer des Staatsanwaltes:
Der Staatsanwalt war der Auffassung, das ich vom Inhalt der beschlagnahmten CDs Kenntnis haben musste, da sie in unseren Räumlichkeiten gefunden wurden. Auch Art und Umfang der Darstellungen ist nicht als geringfügig einzustufen, jedoch spreche das Motiv, sein Lebenswandel, und der fehlende Tatvorsatz für den Angeklagten. Zu berücksichtigen sei, das der Angeklagte nicht vorbestraft ist. Jedoch ist eine Strafe auszusprechen, da laut Gesetz – unabhängig vom Motiv – der Besitz unter Strafe zu stellen ist. Der Angeklagte hat eingeräumt, zumindest in der Vergangenheit, kinderpornografische Darstellungen zum Zweck der Übergabe an die Behörden kurzfristig in seinem Besitz gehabt zu haben. Der Angeklagte lies auch kein Unrechtsbewusstsein erkennen, daher fordert die Staatanwaltschaft den Angeklagten zu 120 Tagessätzen a 15 € zu verurteilen.
Richterin bedankt sich für das Plädoyer des Staatsanwaltes und bitte den Anwalt seines zu halten. Der Anwalt stand auf und richtete seine Worte an das Gericht.
Plädoyer des Anwaltes:
Er stellte fest, das die CDs zu keinem Zeitpunkt meiner Person zuzuordnen seien, und verwies das Gericht auf den Umstand das vielmehr gegen Kinderpornografie gearbeitet würde, und keinesfalls an deren Verbreitung. Er räumte ein, das es sicherlich in der Vergangenheit kurzfristig zum Besitz von kinderpornografischem Material gekommen sei, dies diente aber ausschliesslich als Beweissicherung zur Weitergabe an die Emittlungsbehörden. Auch seien diese Beweise in keinem Fall in Art und Umfang die in der Anklage benannten CDs gewesen. Das Gericht müsse anerkennen, das hier der Bock zum Gärtner gemacht wird. Der blosse Besitz von CDs setze nicht die Kenntnisname des Inhalts voraus. Somit fehle auch der Vorsatz sowie das Motiv. Aus diesen Gründen ist der Angeklagte frei zu sprechen.
Die Richterin bedankte sich für das Plädoyers und unterbrach für ca 15 Minuten die Verhandlung zur Beratung und der anschliessenden Urteilsverkündigung.
Die Richterin verkündete:
Der Angeklagte ist schuldig zu sprechen im Sinne der Anklage und wir zu 90 Tagessätzen a 15 € verurteilt.
Begründung:
Das Gericht sah es als erwiesen an, das Herr Blumenthal im Besitz der beschlagnahmten CDs war und Kenntnis von dem Inhalt hatte. Strafmildernd ist anzuerkennen, das der Angeklage durch Öffentlichkeitsarbeit gegen die Verbreitung von Kinderpornografie arbeitet. Auch das der Angeklagte in der Vergangenheit nicht strafrechtlich aufgefallen ist, ist als strafmildernd zu bewerten. Das Gericht sah ein Strafmass von 90 Tagen als ausreichend an, da zum einen der das Gericht sich über die derzeitige Arbeitsmarktsituation bewusst ist, und verhindern wollte, eine Vorstrafe wegen Verbreitung von Kinderpornografie ins Führungszeugnis zu erlassen

