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Freier Datenverkehr ohne Totalüberwachung
Es geht aber nicht nur um ein technisch unmögliches Kontrollkonzept:
Zu dem technischen Gesichtspunkt kommt drittens ein rechtspolitischer Grund:
Eine entsprechende Kontrolle des internationalen Datenverkehrs wäre aus gesellschaftlichen Gründen gar nicht wünschenswert:
Weil die gleichen Netzknoten nicht nur News übermitteln, sondern z.B. auch private Post, Geschäftskorrespondenz oder Kreditkarteninformation, würde eine effektive Kontrolle der übermittelten News eine Gesamtkontrolle all dieser Daten erfordern. Es ist einfach falsch, wenn die Staatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme darauf hinweist, man bräuchte nur die strafbaren Inhalte zu kontrollieren. Weil man den Datenpaketen im Internet ihren Inhalt nicht ansieht, müßte vielmehr der gesamte Datenverkehr über die Netzknoten überprüft werden. Dies bedeutete eine Totalüberwachung der Bürger und der Wirtschaft, die in der Volksrepublik China zwar erfolglos versucht wird, für eine Demokratie jedoch unvorstellbar ist und gegen international verbürgte Menschenrechte verstoßen würde. Punkt 8
Es stellt sich deswegen erneut die Frage: Ist sich der Verfasser der Anklageschrift bewußt gewesen, welch totalitäres Konzept einer Totalüberwachung seine Forderung bedeutet?
Den geschäftsmäßigen Erbringern von Tekekommunikationsdiensten ist es gemäß § 85 des Telekommunikationsgesetz aus guten Gründen untersagt, "sich oder anderen über das für die geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste erforderliche Maß hinaus Kenntnis vom Inhalt ... der Telekommunikation zu verschaffen." und dienstliches Wissen für andere Zwecke zu verwenden oder weiterzugeben. Punkt 9
Ist sich der Verfasser der Anklageschrift bewußt gewesen, daß sein Kontrollkonzept - konsequent durchgeführt - auch gegen den Schutz des Fernmeldegeheimnisses und elementare Grundsätze des Datenschutzes verstoßen würde, die derartige Kontrollen gerade verhindern wollen?

