anti-kinderporno.de

1. Die Content-Provider der angeklagten Inhalte

Zunächst zu den Content-Providern der in der Anklage genannten Inhalte: Die Content-Provider oder Inhaltsanbieter, die Informationen produzierten oder in Computernetzen zur Verfügung stellten, waren - bei dem Anklagepunkt II.1 - die Urheber der pornographischen Daten in den Newsgroups bzw. - in den Anklagepunkten II.2 und 3 - die Urheber der indizierten Spiele. Diese Personen sind die eigentlichen Täter. Sie müssen innerhalb des Geltungsbereichs der deutschen Strafgerichtsbarkeit und des Geltungsbereichs der Entscheidungen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften mit Nachdruck verfolgt werden. Für sie gilt: Was offline strafbar ist, muß auch online strafbar sein und verfolgt werden. Die seit Mitte letzten Jahres geltende Bestimmung von § 5 Abs. 1 Teledienstegesetz formuliert dies zutreffend.

Zitat:

"Diensteanbieter sind für eigene Inhalte, die sie zur Nutzung bereit halten, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich."

Herr Somm war unbestritten kein derartiger Inhaltsanbieter. Er verabscheut kinderpornographische Inhalte ebenso wie Sie auch - um diese Klarstellung bittet er ausdrücklich. Er hat während seiner Zeit als Geschäftsführer der deutschen CompuServe GmbH alles ihm Mögliche getan, um die Anbieter kinderpornographischer Inhalte zu verfolgen, zu identifizieren und vor Gericht zu bringen. Die Akte des vorliegenden Falles bestätigt dies, vor allem weil sie viele Randermittlungen enthält: Sie zeigt zahlreiche Vorgänge, in denen die von Herrn Somm geführte deutsche CompuServe GmbH die Polizei bei der Ermittlung von Urhebern strafbarer Inhalte unterstützte. Herr Somm hat diese Unterstützung bei Anfragen der Polizei stets engagiert erteilt und nicht - was sein Recht gewesen wäre - auf richterlichen Anordnungen bestanden oder sich auf die Straffreiheit des Access-Providers im Hinblick auf diese Inhalte berufen.

Punkt 1

Mit diesen Inhaltsanbietern hatte Herr Somm - von ihrer Bekämpfung und Verfolgung abgesehen - daher nichts zu tun! Er befand sich eindeutig auf der Seite der Strafverfolgung, die er durch seine Kooperation oft erst ermöglichte

nach oben