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3.Bedeutung des Verfahrens
Der amerikanische Supreme-Court stellte in seiner viel beachteten Entscheidung des Jahres 1997 zur Verfassungswidrigkeit des amerikanischen "Communication Decency Acts" fest, daß das Interesse an einem freien Meinungsaustausch in einer demokratischen Gesellschaft bei weitem die theoretischen Vorteile einer möglichen Zensur des Internet übersteigt. Aus diesem Grunde wurde die erstinstanzliche Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit der Strafbestimmung des amerikanischen Communication Decency Acts von 1996 bestätigt. Diese beiden Entscheidungen haben weltweit Beachtung und Zustimmung gefunden.
Für Deutschland wäre ein ähnliches Urteil wünschenswert. Es wäre zu wünschen, daß Deutschland für die Entwicklung des Internet mehr beizutragen hat als die Strafverfolgung von Access-Providern, die für die übermittelten Inhalte nicht verantwortlich sind. Das vorliegende Strafverfahren bietet dazu die Möglichkeit

