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Stellungnahme von Prof. Dr. Ulrich Sieber für den Angeklagten Felix Somm
P R O F. D R. U L R I C H S I E B E R
Ordinarius für Strafrecht, Strafprozeßrecht, Informationsrecht und Rechtsinformatik an der
U N I V E R S I T Ä T W Ü R Z B U R G
Entgegnung auf die Anklage der Staatsanwaltschaft in dem Strafverfahren vor dem AG München Az. ... am 12. Mai 1998 in München -
I. Persönliche Vorbemerkung: Zum Grund dieser Stellungnahme
Herr Felix Somm hat mich gebeten, seine Einlassung zur Anklage vor dem Amtsgericht München vorzutragen. Wenn ich dieser Bitte nachkomme, so ist dies für mich ein ungewöhnlicher Vorgang, der kurz begründet werden soll.
Bei der Verbreitung strafbarer Inhalte im Internet stehe ich normalerweise nicht auf der Seite der Verteidigung. Kinderpornographie verabscheue ich ebenso wie wohl alle hier Anwesenden. Computermißbrauch bekämpfe ich in Deutschland und Europa seit über 20 Jahren: bereits 1984 als Sachverständiger für den Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages bei der Entwicklung des heutigen Computerstrafrechts; dann über viele Jahre als Experte zur Bekämpfung von Computerdelikten für die OECD, den Europarat, die Europäischen Kommission, die G7-Staaten und die Vereinten Nationen; zur Zeit als Gutachter über eine verbesserte Verfolgung von Kinderpornographie in internationalen Datennetzen für das Bundesjustiz- und das Bundesforschungsministerium sowie als persönlicher Sonderberater eines EG-Kommissars. Sie finden mich häufig in der Kooperation mit dem Bundeskriminalamt, auch als Nebenkläger und Vertreter des Opfers, aber bisher nie als Verteidiger im Bereich des Computermißbrauchs.
Wenn ich heute gleichwohl hier am Tisch der Verteidigung den Anspruch von Herrn Somm auf rechtliches Gehör vertrete, so hat dies besondere Gründe, die nicht nur für die Beurteilung dieses Falles durch mich maßgeblich sind, sondern auch durch das Gericht und die Staatsanwaltschaft.
Erstens:
Mit Felix Somm wird heute die falsche Person angeklagt und für den Unrat verfolgt, den es im Internet neben positiven Inhalten ebenfalls gibt:
Denn die heute verlesene Anklage beruht auf einem Mißverständnis von der Funktionsweise des Internet, auf einem Fehlverständnis der Aufgaben des Angeklagten und auf einer falschen Anwendung von § 5 Teledienstegesetz.
Zweitens:
Eine Verantwortung von Herrn Somm entsprechend der Anklage und entgegen § 5 des Teledienstegesetzes wäre für eine wirksame Bekämpfung der Kinderpornographie in Datennetzen nicht förderlich, sondern unter rechtspolitischen Gesichtspunkten sogar schädlich. Denn die Anklage antwortet auf komplexe Herausforderungen mit einer Alibilösung, die einen unbescholtenen Bürger zum "Sündenbock" für fehlende nationalstaatliche Lösungen im globalen Cyberspace macht. Sie verhindert mit Scheinlösungen, daß wir uns endlich der Mühe unterziehen, verstärkt gegen die wahren Urheber von Kinderpornographie in Computernetzen vorzugehen.
Drittens:
Die heutige Anklage ist vor allem auch schädlich für die Entwicklung des Internet in Deutschland - für den technischen Fortschritt, die Meinungsfreiheit und den Wirtschaftsstandort Deutschland:
In diesem Strafverfahren geht es auch um die folgenden Fragen: Wollen wir einen freien grenzüberschreitenden Datenverkehr oder eine staatliche Zensur, wie sie die chinesischen Regierung erfolglos versucht? Wollen wir den Anschluß Deutschlands an die internationale Datenautobahn mit der Schaffung von Arbeitsplätzen oder wollen wir die Verdrängung der Internet-Anbieter ins Ausland, wodurch Deutschland nicht nur Arbeitsplätze verliert, sondern auch noch seine letzten rechtlichen Einwirkungsmöglichkeiten im Cyberspace?
Die heute verhandelten Vorwürfe gegen Herrn Somm führten während des Ermittlungsverfahrens zu einer vernichtenden Presse im Ausland, vor allem auch gegenüber dem "Weltpolizisten" Deutschland, der bayerischen Justiz und dem Technologiestandort Bayern.
Amerikanische Fachleute fragten mich hämisch:
"Haben die Deutschen eine neue Filtermaschine für Pornographie erfunden, von der wir in Amerika noch nichts wissen?" Vor dem Goethe-Institut in San Francisco wurde deutsches Bier ausgegossen, um gegen die bayerische Justiz zu protestieren. Namhafteste US-Firmen wandten sich in der "Global Internet Liberty Campaign" gegen dieses Verfahren in einem besorgten Brief an Bundeskanzler Kohl. Dies sind allerdings die falschen Reaktionen und Adressaten. Nicht die Politik, sondern ein unabhängiges Gericht muß hier entscheiden.
Sie, hohes Gericht, tragen deswegen in diesem Verfahren ebenso wie der Vertreter der Staatsanwaltschaft eine große Verantwortung: für den Angeklagten, für die Weiterentwicklung des deutschen Computerstrafrechts, für wirksame Lösungen bei der Bekämpfung der Kinderpornographie und für die Entwicklung des Internet, das die zukünftige globale Informationsgesellschaft prägen wird.
Dieser Verantwortung möchte ich mich ebenfalls stellen:
Deswegen bin ich heute hier. Und am Tisch der Verteidigung sitze ich, weil sich die hier verlesene Anklage gegen die falsche Person richtet und auf Mißverständnissen beruht:
Die Verteidigung will diese Mißverständnisse der Anklageschrift richtig stellen. Sie sucht das Verständnis des Gerichts und der Staatsanwaltschaft, weil das Verständnis dieses Falles und der technischen Zusammenhänge zum Freispruch des Angeklagten führen muß. Die folgende Einlassung für Herrn Somm legt dazu die maßgeblichen Gesichtspunkte dar. Da der Fall neuartige technische und rechtliche Fragen aufwirft, muß sie dazu etwas weiter ausholen als in anderen Fällen, wenn sie den Anspruch von Herrn Somm auf rechtliches Gehör zur Anklage gerecht werden soll

