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Erste gemeinsame Erklärung zur Bekämpfung von Internetkriminalität

Wiesbaden (ap)

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Das Bundeskriminalamt und deutsche Internetprovider haben sich erstmals auf den Entwurf einer Erklärung zur Bekämpfung der Online Kriminalität geeinigt. BKA-Sprecher Leo Schuster wertete dies am Mittwoch auf einer gemeinsamen Tagung in Wiesbaden als 'positives Zeichen” für funktionierende Zusammenarbeit und gegenseitigen In formationsaustausch. Angesichts der Hacker-Angriffe in den USA, die er als 'momentan nicht beherrschbar” bezeichnete, und deutlich steigender Internetkriminalität sei die Zusammenarbeit im gegenseitigen Interesse.

In der gemeinsamen Erklärung der rund 120 Teilnehmer, darunter Vertreter zahlreicher Telekommunikations- und Softwarefirmen, heißt es: 'In Anerkennung der Freiheitsrechte der Internet-Nutzer” seien sie sich einig, dass 'kein rechtsfreier Raum im Internet” entstehen dürfe. Die Verhinderung von Verbrechen richte sich vor allem auf die Verbreitung von Kinderpornografie und Propagandamaterial, auf Wirtschaftskriminalität, Softwarepiraterie, Betäubungsmittel- und Waffendelikte sowie Computer-Hacking und Sabotage.

Zum Schutz davor werde unter anderem eine Branchen-Selbstkontrolle, die Entwicklung von Filtertechniken und die Mitteilung von Hacker-Angriffen an die Polizei angestrebt. Als größtes Problem bei den Ermittlungen gegen Internetkriminalität bezeichnete Schuster fehlende Rechtssicherheit. Die BKA-Fahnder registrierten 1999 insgesamt 2.795 Internetdelikte. Rund 80 Prozent (2.245) waren Pornografie-Fälle. Ferner wurden 120 Betrugsdelikte und 57 Straftaten im Bereich Staatsschutz aufdeckt. 80 Prozent der bei einer anlassunabhängigen Recherche aufgedeckten Fälle hätten Auslandsbezug gehabt, davon die meisten zu den USA (50 Prozent), Kanada (fünf Prozent) und den Niederlanden (drei Prozent).

Nach Schusters Angaben hat es schon 1999 erste Hakking-Angriffe gegeben; die Provider hätten aber aus Angst vor wirtschaftlichen Schäden dies bisher nur sehr zögerlich gemeldet. Die Angriffe auf kommerzielle Websites in den USA in den vergangenen Wochen hätten aber erstmals den Unternehmen wie der Öffentlichkeit verdeutlicht, wie stark der wirtschaftliche Einfluss der Hacker sein könne, erklärte Schuster. Nach unbestätigten Angaben gehe der jährliche Schaden in zweistellige Milliardenhöhe.

Das BKA verfolge derzeit in Zusammenarbeit mit der US-Bundespolizei FBI Spuren in Deutschland, habe aber keine Ermittlungen aufgenommen. Der unter dem Pseudonym 'Mixter” bekannt gewordene 20-jährige deutsche Autor des für die Angriffe verwendeten Programms sei dem BKA bekannt. Angst vor Strafverfolgung hat 'Mixter” nach eigenen Worten nicht. Er Angst vor Strafverfolgung hat 'Mixter” nach eigenen Worten nicht. Er habe mit dem BKA schon zu tun gehabt. Die Behörde sei bei Computerkriminalität meistens fair vorgegangen. 'Das Programm wurde schließlich auf verschiedenen Sites von Sicherheitsfirmen weiterverbreitet”, sagte er dem Magazin 'Stern”.

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