Hier nun die Antwort der SPD - Fraktion auf das Schreiben an den Bundeskanzler.

Titel





Herrn
Udo Blumenthal
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Sehr geehrter Herr Blumenthal,

ich bedanke mich für Ihre Mail vom 15.3.99, in dem Sie die Problematik des § 184 StGB StGB im Hinblick auf Bürgerinitiativen zum Schutz der Kinder zur Sprache bringen.

Es ist richtig, daß auch die Speicherung entsprechender Schriften in Dateien vom Tatbestand des § 184 StGB StGB erfasst wird (siehe § 11 Abs. 3 StGB) dies ist auch gut so, da gerade die neuen Medien zum Zweck der Verwertung des Kindesmißbrauchs benutzt werden.

Soweit entsprechendes Material zum ausschließlichen Zweck der Weitergabe an die Polizei aus dem Internet gezogen wird, unterfällt dies meines Erachtens zwar unter den Wortlaut nicht aber unter den Regelungsbeireich des Gesetzes: bestraft werden soll der Besitz zum Zweck des Konsums, nicht zum Zweck der Einleitung der Strafverfolgung. Das gegen Sie gerichtete Ermittlungsverfahren wurde ja auch – sei es aus diesem Grund, sei es unter Annahme von Rechtfertigungsgründen – eingestellt.

Eine Änderung des § 184 StGB dahingehend, daß der Besitz generell nicht mehr unter Strafe fällt, kommt aus Ihrerseits sicher nachvollziehbaren Gründen nicht in Betracht.

Eine Art „Immunität” für private Bürgerinitiativen ist aus nahe liegenden Gründen nicht möglich: eine „Immunität” gibt es aus gutem Grund nicht einmal für die Polizei, erst recht nicht für private Organisationen, die sich wie jeder Bürger auch an das Recht zu halten haben.

Es bleibt nur der Weg, die Polizei in einer Weise auszustatten, die es erlaubt, auch in diesem Bereich eine effektive Strafverfolgung der Täter zu gewährleisten – durch die hierzu berufenen staatlichen Organe.

Unterschrift

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