Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!

Mittwoch, 26, Mai 2004

Zypries betont umfassende Strafschärfungen im Sexualstrafrecht

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute Unterschriften entgegen genommen, die der Verein Kronos e.V. für eine Änderung des Sexualstrafrechts gesammelt hat. Mit seiner Aktion „ICH BIN DAFÜR“ fordert der Verein unter anderem eine Strafschärfung für die Weitergabe und den Besitz kinderpornographischer Schriften. „Kinder und Jugendliche effektiv vor sexuellem Missbrauch zu schützen ist auch der Bundesregierung ein außerordentlich wichtiges Anliegen. Aus diesem Grund haben wir das Sexualstrafrecht in dieser Legislaturperiode verbessert, indem Schutzlücken geschlossen und ­ wo notwendig ­ Strafen verschärft wurden. D e Gesetzesänderungen sind seit 1. April 2004 in Kraft. Mit diesem Gesetz haben wir dafür gesorgt, dass in Zukunft nicht nur der Kindesmissbrauch wesentlich schärfer bestraft wird, sondern auch der Besitz von Kinderpornographie und der Aus! tausch von kinderpornographischen Darstellungen im Internet innerhalb von geschlossenen Benutzergruppen“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Nach der Reform des Sexualstrafrechts werden künftig besonders schwere Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern mit einem Strafrahmen von mindestens einem Jahr bis zu fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe bedroht. Unter diesen Straftatbestand fallen unter anderem beischlafähnliche Sexualpraktiken, wie der Schenkelverkehr. Für den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern ­ also beispielweise der Beischlaf ­ gilt jetzt eine Mindeststrafe vonzwei
Jahren, bisher lag sie bei einem Jahr. Auch die Weitergabe von
kinderpornographischen Schriften wird wesentlich schärfer bestraft, der Strafrahmen liegt nunmehr bei drei Monaten bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen bei sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Der Erwerb und Besitz von Kinderpornographie kann in Zukunft mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden, bisher lag die Höchststrafe bei
einem Jahr.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries äußerte Verständnis für das Anliegen von Kronos e.V, verwies allerdings darauf, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine weiteren Änderungen des Sexualstrafrechts vorgesehen seien. „Zunächst werden wir beobachten, wie sich die geänderten Vorschriften in der Praxis
bewähren und ob die Gerichte die Strafrahmen nun auch ausschöpfen“, sagte Brigitte Zypries.

Kronos e.V. setzt sich auch dafür ein, dass die Polizei dem Opfer schon bei Beginn des Ermittlungsverfahrens einen kostenlosen Anwalt zur Verfügung stellt ­ auch ohne einen entsprechenden Antrag bei Gericht. Diese Forderung entspricht im großen und ganzen dem geltenden Recht: Bei besonders schwerwiegenden Straftaten, also auch beim Kindesmissbrauch, kann dem Opfer
auch heute schon zu Beginn des Ermittlungsverfahrens ein kostenloser Anwalt zur Seite gestellt werden. Erforderlich ist nur ein Antrag bei dem Gericht, das für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständig wäre. „Ein solcher Antrag ist kein großer Aufwand, Polizei und Staatsanwaltschaft können bei
Fragen zu den Formalien behilflich sein. Zudem muss es den Betroffenen überlassen bleiben, in welchem Umfang sie anwaltlichen Beistand in Anspruch nehmen möchten. Wichtig ist allerdings, dass die Opfer bzw. die Erziehungsberechtigten über ihre Rechte informiert werden. Diese Transparenz wollen wir mit dem Opferrechtsrefo! rmgesetz, das im Herbst in Kraft tritt,
verbessern. Das Gesetz sieht vor, die Opfer von Straftaten umfassend über ihre Rechte sowie den Stand des Strafverfahrens zu informieren“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Die Forderung von Kronos e. V., bei pornographischen Darstellungen das Schutzalter für Kinder von 14 auf 18 Jahre herauf zu setzen, wird mit der Ratifizierung des Fakultativprotokolls zu dem Übereinkommen über die Rechte
des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie umgesetzt. Die Ratifikation des Fakultativprotokolls wird derzeit im Bundesjustizministerium vorbereitet. „Damit gilt der umfassende strafrechtliche Schutz von Kindern vor pornographischen Abbildungen auch für die 14- bis 18-Jährigen“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Ulf Gerder, Dr. Henning Plöger,
Christiane Wirtz
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 01888 580-9030
Telefax 01888 580-9046

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