Freitag, 23, Mai 2008
Werbung für Porno-Downloads verboten
München (pte/23.05.2008/11:56) - Das Landesgericht München hat die Werbeanzeigen des Download-Portals UseNext für rechtswidrig erklärt und eine einstweilige Verfügung verhängt. UseNext bietet einen Zugang zum Usenet, wo Nutzern schnelle Downloads versprochen werden. Außerhalb geschlossener Nutzergruppen darf der Provider nicht länger mit pornografischen Bildern oder auch dem Hinweis werben, dass über den kostenpflichtigen Service indizierte, beschlagnahmte oder pornografische Filme heruntergeladen werden können.
Aussender: pressetext.deutschland
http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=080523008
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