Montag, 12, November 2007
Warnung vor der Selbsthilfegruppe Antistalkingliga
sowie den daran gekoppelten Landesverband/Bundesverband Stalking-Opferhilfe e.V.i.G.
weitere Informationen hier weiter
wir danken Herrn Britta für die erneute Zusendung dieser News.
mfg Beate Blumenthal
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Lesen Sie mal, wie die Täter sich zu Opfern umlügen :
(zensierte URL)
Hier der Artikel im ganzen vorab :
STALKER LIEBEN UNS NICHT
Aus gegebenem Anlaß teilen wir folgendes mit:
Der Erfolg gibt uns Recht, unsere Informationen auf unserer Homepage werden nicht nur von vielen Seiten genutzt bzw. gelobt; wir werden daher auch von vielen Opfern kontaktiert.
(rest des Textes zensiert)
Ute Scheel
Gepostet von Bandscheibenblog unter 20:32
Anmerkung von AKP:
Hallo Ganovenjäger,
wir danken dir für den Kommentar.Allerdings haben wir einen grossen Teil des Kommentars zensiert, da wir an dieser Stelle keinerlei Werbung diesen “dubiosen” Verein machen wollen.
Ich weiss Sie werden dies verstehen.
mit freundlichen Grüssen
Anti-Kinderporno e.V.
Posted by Ganovenjäger on 12/26 at 07:31 PMHallo
ich hab heute mal gegooglet nachdem ich dies hier gelesen habe..
eine wahrlich “schillernde” Person (vorsichtig ausgedrückt)
hier mal ein paar Links:
hier noch ein Verein in Gründung (e.V.i.G. ist übrigens keine rechtsgültige bezeichnung. Sie ist soviel wert wie die Scheisse im Klo - Sorry für dies Harte Wort)
und noch ein e.V.i.G….
Dortmund TV zeigt Videoinformationen über Angebote und Ereignisse ...
ansonsten selber mal bei Google durchklicken.. echt spannend..
Posted by on 12/27 at 12:48 AMAktuelle Info :
Das Amtsgericht Düsseldorf teilt mit, das eine Eintragung dieser “Stalkingliga” nicht erfolgen wird. Die Akte wurde der Staatsanwaltschaft Bochum zugeleitet.Posted by on 12/27 at 11:26 PMHallo Uwe,
vielen Dank für diese Info
Es gibt doch noch gute Nachrichten lg.
Anti-Kinderporno e.V.Posted by on 12/28 at 12:12 AMIn einem Internet-Forum, das vorwiegend dem Meinungsaustausch dient, ist – wie bei Live-Sendungen im Fernsehen – vorrangig der Autor einer rechtswidrigen Äußerung auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen. Nur dann, wenn der Autor unbekannt ist, kann sich der Betroffene auch an den Betreiber halten
Oberlandesgericht Düsseldorf
IM NAMEN DES VOLKES
Urteil
Aktenzeichen: I-15 U 180/05
Urteil vom 26.04.06In dem Rechtsstreit
[...] ,
Klägergegen
[...] ,
Prozessbevollmächtigter: ,
Beklagter
hat der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 29. März 2006 [...] für Recht erkannt:
1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 14. September 2005 unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird bei Vermeidung eines vom Gericht im Falle jeder Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von 250.000,- €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder Ordnungshaft von 6 Monaten verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Dritten nicht erweislich wahre Tatsachen zu behaupten oder zu verbreiten und/oder behaupten oder verbreiten zu lassen, welche den Kläger beleidigen, verächtlich machen oder in der öffentlichen Meinung herabwürdigen können und zwar im Internet unter der Website http://www.[...].de/ folgende Aussagen zu verbreiten:
„Sie (Anmerkung der Kläger) dagegen haben nichts zu verlieren, weder einen Ruf, noch eine Arbeit. Sie suhlen sich wie eine Sau im Deck und laben sich am Leid anderer Menschen. Sie verstecken sich feige und dreckig hinter dem scheinbar sauberen Mantel des Kinderschutzes, um damit Ihre eigenen Unzulänglichkeiten zu verstecken. Sie müssen faul und arbeitsscheu sein, leben seit Geburt an auf Kosten der Allgemeinheit. Um Ihrem erbärmlichen Dasein einen Sinn zu geben, haben Sie sich ein Feindbild geschaffen, eines, dass zumindest so wie Sie es sehen nicht existiert. Zum größten Teil trieb Sie wahrscheinlich der Neid auf andere Menschen, die es im Gegensatz zu Ihnen, zu etwas gebracht haben.”
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 310,65 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben der Kläger zu 57 % und die Beklagte zu 43 % zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Parteien je zu 50 % zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 4.500,- €. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beitreibbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
4. Die Revision wird zugelassen.
Sachverhalt:
(vgl. Entscheidungsgründe)
Entscheidungsgründe:
Der Kläger ist Mitbegründer und Vorstandsvorsitzender des eingetragenen Vereins […], der die Bekämpfung von Kinderpornographie und Gewaltdarstellungen im Internet zum Satzungszweck hat. Die Beklagte ist Inhaberin der Domain www.[...].de, das sich u.a. mit sexuellem Missbrauch und Kinderpornographie beschäftigt.
In dem Forum veröffentlichten am 26. Mai 2004 ein nicht namentlich bekannter Teilnehmer unter dem Pseudonym [...] sowie am 14. Dezember 2004 der frühere Mitbegründer des Vereins [...] unter dem Pseudonym [...] jeweils einen Beitrag, der sich kritisch mit dem Kläger auseinandersetzt. Mit der Klage begehrt der Kläger Unterlassung bestimmter Äußerungen aus diesen Beiträgen, Schmerzensgeld sowie Erstattung von Rechtsanwaltskosten. Wegen der tatsächlichen Feststellungen erster Instanz wird auf das angefochtene Urteil Bezug genommen.
Das Landgericht hat den Unterlassungsanträgen sowie teilweise dem Zahlungsantrag stattgegeben und hat die Klage im übrigen abgewiesen. Es hat dies, soweit es der Klage stattgegeben hat, damit begründet, durch die streitgegenständlichen Äußerungen würde der Kläger in seiner Individualsphäre beeinträchtigt. Im Verbreiten dieser Äußerungen durch die Beklagte liege eine Verletzungshandlung. Eine Distanzierung von der ersten Äußerung liege nicht in der Anmerkung und werde bezüglich der zweiten Äußerung nicht behauptet. Die Äußerungen seien unzweifelhaft ehrverletzend.
Posted by Knutwilli on 12/29 at 11:52 AMEine Frage an den Vorposter, ist das wirklich der echte Knutwilli oder hat sich Manfred BErger wieder Ihres Nicks bedient ?
Zweitens, wer kennt die Beteiligten Parteien im Urteil? Hört sich an als wäe ein gewisser Reinhard Göddemeyer der Kläger.
Ein Hochstapler mit dem Charme eines Heiratsschwindlers, der sich nur zu gerne vom Täter zum Opfer umlügt und Behörden zu Einschüchterungszwecken instrumentalisiert.Posted by Volker on 12/29 at 07:20 PMvorab als Anmerkung:
knutwilli war bis zum spaeten Abend im Seminar und hatte ueberhaupt keine Zeit, um Mittags im Internet zu posten ...
Es ist bezeichnend, dass jetzt schon wieder ein Identitaetsdieb unerlaubt mit diesen Nickname arbeitet, um voellig falsche Spuren zu legen.Diese “gegnerische Arbeitsweise” ist uns aus leidvollster Erfahrung seit nun 11 Jahren bestens vertraut.
Diese falsche Namensangabe geschah zu fast gleicher Tages-Zeit auch an anderen Orten im Web.
Zur Sache:
offensichtlich hat Herr Reinhard Goeddemeyer vor lauter Wut ueber die “Enthuellungen” wahrer Tatbestaende die Kontrolle ueber sein Gemuet verloren.
Es ist bei aufmerksamem Studium der Original-Urteile immer nur gerichtlich beanstandet worden, nicht nachweisliche Tatbestaende zu veroeffentlichen.
Was zutrifft und nachweisbar ist, kann und darf nicht verboten werden, denn sonst waere die freie Meinung nach GG angetastet.
Das will und wird kein Gericht zulassen - auch nicht fuer den Hochstapler Manfred Berger alias Rei…rd Goedd..y.. ...........Posted by knutwilli on 12/29 at 09:09 PMSie da, die Helferlein sind auch da….
Der Poster, der da unter “Manfred Berger” bzw. “Brigitte” gepostet hat ist niemand anderes als Herr Wolfgang F. aus Dortmund, der im Übrigen, wie nicht anders zu erwarten, im Vorstand der “Stalkingliga” zu finden ist.
Wer ihn sehen möchte klickt auf den Link oder hört sich seine Weisheiten an unter :
http://www.k9s.de/manfredberger/audio/Sein großer Geist sucht wirklich seines Gleichen….
Posted by Uwe on 12/30 at 01:23 AMEs ist wie es immer war. Reinhard G. , Wolfgang F. und die arme Frau Ute Sch., die vermutlich schon gar nicht mehr existiert, treiben ihr buntes Spiel. Wütende Aktionen, Terrormails, Foreneinträge, Verdrehung von Tatsachen und Fakten und nicht zu vergessen, das Auftreten unter falschen Identitäten. Ein Gehabe, wie es die durch diese Herrschaften Betroffenen und Geschädigten nicht anders kennen.
Auch die Strafanzeigen gegen alle möglichen Leute wurden schon wieder einmal angestrengt.
Und : ” Die Behörden werden Sie schon ermitteln und daaaaan .. ja dann blüht Ihnen was”
Allen Betroffenen sei geraten, nicht ins Bockshorn jagen lassen und nicht klein beigeben. Das ist das einzige Mittel, was man gegen diese Halunken hat.
Erstens, es wird keine Behörde wegen solch lächerlicher Anschuldigungen ohne weiteres ein großes Verfahren einleiten.
Zweitens, wenn die Behörde Kenntnis bekommt, wer denn da der Anzeigenerstatter ist, verläuft die Sache mehr als schnell im Sande.
Und drittens, die Fakten die berichtet werden, können die Halunken auch vor der Behörde nicht umlügen, geschweige denn sich von Tätern zu Opfern umlügen.
Zu guter letzt sei noch gesagt, das Berufungsverfahren gegen den HErrn Reinhard G. wird stattfinden und dann dauerts auch nimmer lang, bis dieser werte Herr zur Kur in die JVA eingeladen wird. Einen Herrn F. braucht dann niemand mehr fürchten, denn er ist ohne seinen Herrn und Meister völlig hilflos.
Was aus Frau Sch. wird, das mag man nur orakeln. Ob sie dann noch den lieben Reiner in der Kur besucht ?Posted by Volker on 12/30 at 07:02 PMHallo,
Diese Frau U.Sch gibt es wirklich.. Und sie kann einem nur leid tun. Sagen wir es mal so. Sie ist nicht der Typ Frau, der ein Hochschulstudium absolviert hat, sondern es eher nötig hat von Herrn R.G. sofliert zu bekommen, was wichtig wäre zu sagen.
Ich habe ein Telefonmitschnitt, wo wohl ausversehen übersehen wurde, auf das Ende der Ansage auf dem AB zu warten .-)
Sehr eindeutig.. Von Schatzi hier und Schatzi da (in Richtung R.G.) ist dort die Rede, und das ein Rainer (wer auch immer das sein soll) bis jetzt auch nicht weiter geholfen hat. *grübel* Eventuell kennt wer den Rainer?
also keine Sorge.. R. G. wird auch in Kur von ihr besucht werden .-) Sie braucht jemanden der ihr sagt was zu tun und zu lassen ist.
in dem Sinne R. Britta
Posted by on 12/30 at 09:45 PMIch kann aus Erfahrung nur eins berichten, wer den Herrn G. zum Freund hat, braucht keine Feinde mehr. Wer sich mit ihm abgibt, gerät unweigerlich in den Strudel unseriöser, teils betrügerischer Machenschaften. Natürlich hilft der Reiner keinem höchstens sich selbst. Der verhilft einem höchstens zu einer Menge Ärger aller Art.
Wer sich in seinem Dunstkreise aufhält, der muss schlicht damit rechnen, in den Focus erboster Geschädigter oder sogar von Behörden zu geraten. Da kann einem die Frau Scheel wirklich nur leid tun.Posted by on 01/02 at 03:25 PMHier eine kleine Liste der Aktivitäten ...
Posted by on 02/13 at 04:53 PMAktuell erreicht uns folgende Meldung :
Die Kripo Oberhausen hat bereits im Oktober 2007 Strafanzeige gegen Reinhard Göddemeyer und Ute Scheel erstattet.
Göddemeyer hatte mit dem auch hier im Zusammenhang stehenden Presseartikel trotz ausdrücklicher Untersagung Namen und Rufnummern von Ansprechpartnern der Polizei auf seinen Seiten veröffentlicht.Des Weiteren ist das Strafurteil des AG Recklinghausen seit Mai 2008 rechtskräftig, sodaß davon auszugehen ist, daß Göddemeyer nun auch kurzfristig in einer JVA verschwindet.
Posted by Dieter on 10/13 at 10:05 AM
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