Mittwoch, 26, November 2008
Vater von sexuellem Missbrauch freigesprochen: Revision eingelegt
Neuruppin (ddp). Nach dem Freispruch eines 67-jährigen Mannes aus dem brandenburgischen Neuruppin vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs seiner minderjährigen Tochter hat die Nebenklage Revision eingelegt. Von der Staatsanwaltschaft ging dagegen kein solches Schreiben ein, wie eine Sprecherin des Landgerichts Neuruppin am Dienstag auf Anfrage sagte. Nach Zusendung der schriftlichen Urteilsbegründung habe die Nebenklägerin einen Monat Zeit, ihre Revision zu begründen. Darüber habe dann der Bundesgerichtshof zu entscheiden.
Der Mann war in dem Prozess wegen 19 Fällen von Vergewaltigung seiner Stiefenkelin und zugleich leiblichen Tochter aus den Jahren 1994 bis 1997 angeklagt. Die Fälle waren erst im Frühjahr 2007 von der Mutter der Nebenklägerin - der Stieftochter des Angeklagten - angezeigt worden.
Bei der Urteilsverkündung vor einer Woche hatte der Vorsitzende Richter festgestellt, dass der Freispruch nicht auf der Überzeugung beruhe, dass der Angeklagte unschuldig sei. Die Indizien sprächen dafür, dass etwas geschehen sein muss. Die Beweislage habe jedoch nicht für eine Verurteilung ausgereicht.
26.11.2008 Ta
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