Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!

Montag, 30, Juni 2008

Straßburger Gerichtshof weist Gäfgens Klage ab

Straßburg (ddp). Der zu lebenslanger Haft verurteilte Mörder des Frankfurter Bankierssohns Jakob von Metzler, Magnus Gäfgen, kann nicht auf eine baldige Wiederaufnahme seines Verfahrens und damit ein milderes Urteil hoffen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg wies am Montag eine Grundrechtsklage des 33-Jährigen wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die europäische Menschenrechtskonvention ab. Gäfgen wollte in Straßburg eine Verurteilung Deutschlands erreichen, weil ihm hessische Polizeibeamte in Verhör nach der Festnahme Gewalt angedroht hatten.
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Gepostet von am 06/30 um 08:56 PM

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