Montag, 30, Juni 2008
Straßburger Gerichtshof weist Gäfgens Klage ab
Straßburg (ddp). Der zu lebenslanger Haft verurteilte Mörder des Frankfurter Bankierssohns Jakob von Metzler, Magnus Gäfgen, kann nicht auf eine baldige Wiederaufnahme seines Verfahrens und damit ein milderes Urteil hoffen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg wies am Montag eine Grundrechtsklage des 33-Jährigen wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die europäische Menschenrechtskonvention ab. Gäfgen wollte in Straßburg eine Verurteilung Deutschlands erreichen, weil ihm hessische Polizeibeamte in Verhör nach der Festnahme Gewalt angedroht hatten.
Quelle
Dieser Eintrag wurde 224 mal gelesen.
Next entry: Polizei will Maddie-Ermittlungen einstellen
Previous entry: Gericht verhandelt über Beschwerde von Kindermörder Gäfgen

