Freitag, 17, September 2004
Strafanzeige gegen drei Richter
“Gegen Missbrauch” wirft OLG Rechtsbeugung vor
In der Anzeige wird den Richtern des 2. Senats vorgeworfen, bei der Entlassung des mutmaßlichen Kinderschänders Ludwig E. aus der Psychiatrie gegen rechtsstaatliche Grundsätze verstoßen zu haben. Süddeutsche Zeitung von heute:
Die Staatsanwaltschaft München I bestätigte den Eingang der Anzeige. Im Fall Ludwig E. hatte das OLG schon einmal für Aufsehen gesorgt – als es den 64-jährigen aus der Untersuchungshaft entließ, begründete der Senat seine Entscheidung damit, die missbrauchten Kinder aus dem Hasenbergl seien durch die sexuellen Handlungen nicht über sowieso schon vorliegende „Milieu-Schädigungen“ hinaus geschädigt worden.
Am 10. Dezember 2003 wurde Ludwig E. jedoch auf Antrag der Staatsanwaltschaft in der Psychiatrie untergebracht. Einen Monat später kam er auf eine Beschwerde seines Verteidigers Jochen Uher wieder auf freien Fuß – und wegen der Begründung dieses Beschlusses wirft „Gegen Missbrauch“ den Richtern nun Rechtsbeugung vor: Unter anderem führen die Richter an, die sexuellen Handlungen seien nicht gegen den Willen der Kinder geschehen. Das jedoch, so der Verein, sei kein Kriterium – sexueller Missbrauch sei strafbar unabhängig von der Einwilligung des Kindes.
Ingo Fock, der Vorsitzende von „Gegen Missbrauch“, sagt, durch die Strafanzeige solle dafür gesorgt werden, dass der Fall Ludwig E. „noch einmal überprüft“ werde. Gegen die Entlassung aus der Psychiatrie gebe es kein Rechtsmittel mehr; Briefe an den Generalbundesanwalt sowie das Bundes- und das Bayerische Justizministerium seien mehr oder weniger nichtssagend beantwortet worden. „Man muss sehen“, sagt Fock, „dass diese drei Richter weiterhin mit Fällen von sexuellem Missbrauch von Kindern beschäftigt sind. Wir wollen, dass ein Ruck durch die Richterschaft geht.“
Wenn die Staatsanwaltschaft wirklich Anklage erheben sollte, droht den Richtern eine Strafe zwischen einem und fünf Jahren. Das Oberlandesgericht wollte den Vorgang gegenüber der SZ gestern nicht kommentieren.
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