Mittwoch, 05, Februar 2003
Staatsanwaltschaft fordert zehn Jahre Haft im Vanessa-Prozess
Augsburg (ddp-bay). Im Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder der 12-jährigen Vanessa aus Gersthofen fordert die Staatsanwaltschaft zehn Jahre Jugendhaft. Ein anderes Urteil als die nach Jugendstrafrecht höchstmögliche Strafe wäre für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar, sagte Staatsanwältin Brigitta Baur heute in ihrem Plädoyer vor dem Augsburger Landgericht. Eine psychiatrische Unterbringung nach Verbüßung der Strafe forderte sie nicht. Statt dessen solle der Angeklagte Michael W. während der Haft therapiert werden. In den zehn Jahren Haft müsse er sich klar werden, was es bedeute, ein Leben zu vernichten.
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