Samstag, 07, März 2009
Staatsanwalt weist Vorwürfe von Tauss-Verteidiger zurüc
“Das ganze Vorgehen war vollkommen unmöglich”: Mit diesen Worten kritisierte der Verteidiger des unter Kinderpornografie-Verdacht stehenden SPD-Politikers Jörg Tauss die Staatsanwaltschaft. Sie habe damit den Grundsatz der Unschuldsvermutung verletzt. Jetzt wehren sich die Ermittler.
Hamburg/Karlsruhe - “Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat am Donnerstag in einer Weise kommuniziert, die dem Grundsatz der Unschuldsvermutung widerspricht.” Das ist der Vorwurf, erhoben vom Rechtsanwalt des SPD-Politikers Jörg Tauss, gegen den ermittelt wird, weil er kinderpornografisches Material besessen haben soll. Erhoben hatte der Verteidiger den Vorverurteilungsvorwurf in der “Stuttgarter Zeitung”, nachdem Polizisten die Berliner Wohnung seines Mandaten durchsucht hatten. Die Ermittler hätten “bereits Stellung genommen, als die Durchsuchungen noch gar nicht abgeschlossen waren”.
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