Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!

Freitag, 07, August 2009

Sicherungsverwahrung (PM 332/09 vom 07.08.09)

Joachim Herrmann: “Regelungen zur Sicherungsverwahrung dringend reformbedürftig – Gefährliche Sexualstraftäter müssen zu jeder Zeit durch ein Gericht eingesperrt werden können”

“Der jüngste Skandalfall zur Sicherungsverwahrung eines 71-jährigen Sexualstraftäters aus Schäftlarn zeigt erneut: Das Recht der Sicherungsverwahrung muss dringend überarbeitet werden. Ziel einer Novelle kann dabei nur sein: Wer ein gefährlicher Sexualstraftäter ist, muss zu jeder Zeit durch ein Gericht eingesperrt werden können. Es kann nicht sein, dass notorische Vergewaltiger und Kinderschänder frei kommen, weil irgendwelche Fristen nicht eingehalten worden sind. Ich sage ganz klar: Der Schutz der Bevölkerung hat Vorrang. Gesetze, die dem nicht gerecht und selbst für erfahrene Juristen zu Fallstricken werden, gehören sofort geändert. Ich habe veranlasst, dass das Thema Sicherungsverwahrung auf die Tagesordnung der Konferenz der Innenminister der unionsgeführten Länder am 20. August in Chemnitz gesetzt wird. Egal, wie nach der Bundestagswahl am 27. September 2009 der Bundesjustizminister heißen wird: Es muss jetzt gehandelt werden”, sagte Innenminister Joa!
chim Herrmann. Herrmanns Kritik entzündet sich an dem Fall eines wegen Kindesmissbrauchs verurteilten Sexualstraftäters, der nach der Verbüßung seiner Haftstrafe 2011 freikommen wird. Der zuständige Richter hatte bei der Sicherungsverwahrung eine Frist verstreichen lassen.

( Ganze Meldung unter http://www.stmi.bayern.de/presse/archiv/2009/332.php )

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Gepostet von am 08/07 um 01:32 AM

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