Donnerstag, 18, September 2008
Sicherheitsverwahrung für Sexualstraftäter bestätigt
Karlsruhe/Frankfurt/Main (ddp). Der Bundesgerichtshof hat die nachträgliche Sicherheitsverwahrung für einen 40-jährigen Sexualstraftäter bestätigt. In dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss verwarf der 2. Strafsenat des BGH in Karlsruhe die Revision des dreifachen Mörders.
Das Landgericht Frankfurt am Main hatte im März 2008 die nachträgliche Sicherheitsverwahrung angeordnet, nachdem der Mann die verhängte Freiheitsstrafe von 15 Jahren verbüßt hatte. In der Begründung des Landgerichts hieß es, auch zukünftig könne mit sexuell motivierten Tötungsdelikten des Verurteilten gerechnet werden. Einer therapeutischen Aufarbeitung seiner Taten habe er sich seit der Inhaftierung vor 18 Jahren stets verweigert.
Einweisung in Psychiatrie angeordnet
Der 40-Jährige wurde 1992 wegen Mordes in drei Fällen und wegen versuchten Mordes zu der 15-jährigen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Zugleich wurde die Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus angeordnet. Zwischen 1988 und 1989 hatte er aus sexuellen Motiven eine Anhalterin und zwei Prostituierte in seinem Auto erwürgt. Bei dem Versuch, eine weitere Prostituierte zu ermorden, konnte er schließlich festgenommen werden.
Am 5. April 2007 hatte die zuständige Strafvollstreckungskammer den Aufenthalt in der Psychiatrie für erledigt erklärt. Parallel dazu hatte die Staatsanwaltschaft jedoch eine nachträgliche Sicherheitsverwahrung beantragt, die mit dem Beschluss des BGH nun endgültig vollstreckt werden kann.
(AZ: 2 StR 320/08 - Beschluss vom 10. September 2008)
18.09.2008 Ta
Quelle
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