Sonntag, 30, November 2008
Sexualdelikte an Kindern: Keine Verjährung mehr
Kinderschänder werden in der Schweiz bis an ihr Lebensende nicht vor Strafverfolgung sicher sein. Gegen den Willen von Bundesrat und Parlament haben Volk und Stände am Wochenende die Unverjährbarkeitsinitiative angenommen.
Das Volksbegehren des Vereins Marche Blanche, das die Unverjährbarkeit «sexueller und pornografischer Straftaten» an Kindern vor der Pubertät verlangt, wurde mit rund 1 206 200 Ja (51,9 Prozent) gegen 1 119 200 Nein (48,1 Prozent) gutgeheissen. 16 4/2 Kantone stimmten ihm zu, nur 4 2/2 lehnten es ab.
Am klarsten war das Ja mit 57,8 Prozent in den Kantonen Schaffhausen und Schwyz. Dichtauf folgte St. Gallen (57,5) und Tessin (57,2) vor Uri (55,1) und Freiburg (55,0). 14 Kantone lieferten Ja-Mehrheiten zwischen 50 und knapp 55 Prozent. In Obwalden machte der Unterschied gerade mal drei Stimmen aus.
Von den verwerfenden Ständen winkte die Waadt mit 60,1 Prozent Nein am deutlichsten ab. Es folgten mit Genf (57,1) und Neuenburg (55,2) zwei weitere Westschweizer Kantone. Sonst opponierten nur die Deutschschweizer Stände Bern (51,3), Nidwalden (52,3) und Appenzell Innerrhoden (53,2).
Wie die Verwahrungsinitiative
Bei ähnlicher Ausgangslage hatte der Souverän am 8. Februar 2004 die Volksinitiative für die lebenslange Verwahrung gefährlichster Sexual- und Gewalttäter angenommen. Wie damals konnten auch diesmal juristische Bedenken und die Warnung vor Vollzugsproblemen die Stimmenden nicht abschrecken.
Der Initiative wurde unter anderem vorgeworfen, dass unklare Begriffe wie «pornografische Straftaten» und «Pubertät» zu Schwierigkeiten bei der Umsetzung führen könnten. Klarheit muss nun das Gesetz schaffen. Das dürfte leichter sein als bei der Verwahrungsinitiative, wo die Räte um eine menschenrechtskonforme Auslegung ringen mussten.
Ebenso wenig beeindrucken liess sich die Mehrheit der Stimmenden vom Argument, ein im Lauf der Jahre immer wahrscheinlicher werdender Freispruch «in dubio pro reo» werde das Opfer erneut traumatisieren. Ob es vergessen oder Anzeige erstatten will, habe allein das Opfer zu entscheiden, hatten die Befürworter ins Feld geführt.
Gegenvorschlag entfällt
Das Ja zur Initiative verunmöglicht das Inkrafttreten der Gesetzesänderung, in der die Behörden einen indirekten Gegenentwurf sahen. Dem Souverän reicht es nicht, den Beginn der 15-jährigen Verjährungsfrist bei Sexual- und Gewaltdelikten an Minderjährigen neu erst mit der Volljährigkeit des Opfers anzusetzen und so die Bedenkzeit für eine Anzeige bis zum 33. Altersjahr zu verlängern.
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Quelle: SDA/ATS
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