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Dienstag, 20, August 2002

Schulrektor muss wegen Missbrauchs einer Behinderten ins Gefängnis

Karlsruhe (dpa) - Der wegen sexuellen Missbrauchs einer schwer behinderten Schülerin verurteilte Rektor einer Sonderschule in Buchen (Baden-Württemberg) muss seine 22-monatige Haftstrafe absitzen. Der 61-Jährige hatte gegen ein entsprechendes Urteil Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt, weil ihm das Landgericht Mosbach die Strafaussetzung zur Bewährung verweigert hatte. Nach Ansicht des BGH ist das aber nicht zu beanstanden, weil der Schulleiter seine Verantwortlichkeit für die schutzlose Schülerin ausgenutzt habe.

Das Landgericht hatte den Lehrer im Januar für schuldig befunden, sich im Juni 1999 an einem damals 14-jährigen Mädchen vergangen zu haben. Mit der Rechtskraft des Urteils scheidet der Rektor automatisch aus dem Schuldienst aus und verliert seine Pensionsansprüche (Aktenzeichen: 1 StR 241/02 - Beschluss vom 31. Juli 2002). Der Schulleiter ist bereits der zweite Pädagoge der Buchener Alois-Wißmann-Schule, der rechtskräftig wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt wurde. Gegen einen inzwischen pensionierten Kollegen waren im Mai 2001 dreieinhalb Jahre Haft verhängt worden, weil er eine behinderte Schülerin und einen Jungen misshandelt hatte.

20.08.2002 Ster

Quelle:

http://www2.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=49179

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Gepostet von am 08/20 um 05:58 PM

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