Montag, 28, Oktober 2002
Schuldfähig oder nicht?
Frank Schmökel wegen Mordes vor Gericht
Er war der meistgesuchte Gewaltverbrecher in Deutschland: Frank Schmökel. Er stand in den zwölf Jahren vor seiner spektakulären Flucht schon mehrfach wegen Vergewaltigung von Kindern vor Gericht. Das Bundeskriminalamt stuft ihn als äußerst gefährlich ein. Bei seiner letzten Flucht erschlug er einen ahnungslosen Rentner, weil er ein Auto brauchte. Im Prozess geht es um die Fragen: War der Überfall auf den älteren Mann Mord? Ist Schmökel schuldfähig?
Neuruppin/Frankfurt (Oder) (dpa) - Einer der gefährlichsten Schwerverbrecher Deutschlands steht seit heute vor Gericht: Unter scharfen Sicherheitsvorkehrungen begann im brandenburgischen Neuruppin der Prozess gegen Frank Schmökel. Der in Fußfesseln und Handschellen vorgeführte 40-jährige Sexualstraftäter muss sich zwei Jahre nach seiner spektakulären Flucht durch Brandenburg und Sachsen wegen Mordes verantworten.
Der teilnahmslos wirkende Schmökel nannte nur seine Personalien; zu den Tatvorwürfen wollte er sich nicht äußern. Die Kammer verlas allerdings einen Brief, in dem Schmökel einem Bekannten einen Teil der Taten gesteht. Ihm gelang insgesamt sechs Mal die Flucht aus dem Maßregelvollzug, zuletzt am 25. Oktober 2000.
Der Angeklagte stach damals bei einem begleiteten Ausgang zu seiner Mutter zwei Pfleger nieder und verletzte die Frau schwer. Auf der 13-tägigen Flucht erschlug er nach eigenem Geständnis einen Rentner, dessen Auto er als Fluchtwagen brauchte. «Um in den Besitz eines Autos zu kommen, würde ich auch töten», schrieb Schmökel kurz vor dem Verbrechen einem Freund. Im Mittelpunkt des Prozesses steht die Frage, ob er schuldfähig ist. Das Urteil wird am 28. November erwartet.
Besondere Sicherheitsvorkehrungen
Drei Pfleger und zwei vermummte Polizisten führten Schmökel aus einer Zelle im Keller des Landgerichts über einen Geheimgang in den Verhandlungssaal. Der mehrfach verurteilte Triebtäter trägt während der Verhandlung Fußfesseln und wird von vier Polizisten und vier Justizwachtmeistern bewacht. Nach Angaben der Verteidiger wird er sich während des gesamten Prozesses nicht selbst äußern. Die Verteidigung wolle erreichen, dass Schmökel im Maßregelvollzug bleibt, sagte dessen Anwalt Karsten Beckmann.
Oberstaatsanwalt Hartmut Oeser vertrat dagegen die Auffassung, Schmökel sei bei seinen Taten im Herbst 2000 voll schuldfähig gewesen. Wenn sich das bestätige, drohe ihm eine lebenslange Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung. Die Anklage wirft Schmökel versuchten dreifachen Totschlag sowie Raubmord vor. Oeser betonte: «Die Staatsanwaltschaft ist nicht auf das Geständnis von Herrn Schmökel angewiesen.»
Zahlreiche Briefe
Zu Prozessbeginn verlas die nach Neuruppin gereiste, zuständige 3. Strafkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) zahlreiche Briefe, die Schmökel vor, während und nach seiner Flucht verfasste. «Ich habe jemanden gesucht, der mir eine gewaltlose Flucht ermöglicht. Nun muss ich es anders versuchen - vielleicht Mord», schrieb der Schwerverbrecher, kurz bevor er entkam.
In den Schreiben schildert er auch, dass er auf der Flucht regelmäßig Nachrichten hörte - und so erfuhr, wo nach ihm gesucht wurde. «Bin gestern den Bullen fast vors Auto gelaufen. Ich hatte großes Schwein, das kann nur Gottes Fügung sein.» Weiter heißt es: «Langsam glaube ich, dass ich eine Chance habe, abzutauchen - vielleicht für immer. ... Kriegen die mich doch, mache ich einen auf durchgeknallt - Blutrausch oder so.»
«Gut und Böse, das eine geht ohne das andere nicht. Ich will böse sein», heißt es weiter. Seiner Mutter schrieb Schmökel kurz vor der Flucht: «Du hast mich zu dem gemacht, was ich bin. Ich hasse Dich abgrundtief.» Post von Maßregelvollzugs-Insassen wird - im Gegensatz zu der von Häftlingen im normalen Gefängnis - nur im Ausnahmefall kontrolliert.
Als Nebenklägerin nahmen die Witwe und die Tochter des getöteten Rentners teil. Ihr Anwalt Peter-Michael Diestel sagte, seine Mandanten wollten mit ihrer Klage erreichen, dass Verbrechen von bereits bekannten Gewalttätern wie Schmökel künftig nicht mehr möglich seien. Diestels Auffassung zufolge hat Schmökel die Briefe aus taktischen Gründen geschrieben.
Nicht therapierbar
Schmökel wird von Gutachtern als gefährlich und nicht therapierbar eingestuft. Nach Auffassung eines vom Gericht bestellten Berliner Psychiaters leidet er an einer «dissozialen Persönlichkeitsstörung». Die Frage der Schuldfähigkeit lässt der Experte bislang offen. Bei voller Schuldfähigkeit müsste Schmökel ins Gefängnis, anderenfalls käme er wieder in den Maßregelvollzug, eine psychiatrische Anstalt.
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter erneuerte seine Forderung, den Grundsatz festzuschreiben, dass der Schutz der Bevölkerung vor der Therapie gefährlicher Gewalttäter zu kommen hat. Derzeit sei vielfach das Gegenteil der Fall.
28.10.2002 Ster
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