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Mittwoch, 11, Dezember 2002

Schmökel lebenslang und sicher weggesperrt

Das Schwurgericht folgte damit dem Antrag von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Schmökel hatte vor zwei Jahren bei einem Hausbesuch seine Mutter und zwei Pfleger attackiert und danach einen Rentner erschlagen.

Neuruppin -  Seine Verteidiger forderten, dass er weiter im Maßregelvollzug bleibt. Sie plädierten auf Totschlag und zweifachen versuchten Totschlag. Schmökel selbst sagte nach den Plädoyers, wenn er für immer hinter Gitter müsste, käme das für ihn der Todesstrafe gleich. Seine Verteidiger forderten, dass er weiter im Maßregelvollzug bleibt. Sie plädierten auf Totschlag und zweifachen versuchten Totschlag. Schmökel selbst sagte nach den Plädoyers, wenn er für immer hinter Gitter müsste, käme das für ihn der Todesstrafe gleich. Noch kurz vor dem Richterspruch hatte er in einem Fernsehinterview im Gerichtssaal gesagt, er rechne mit einem fairen Urteil. „Ich hoffe, dass mir die Chance auf Therapie gegeben wird“, so Schmökel. Der psychisch kranke Verbrecher hatte vor zwei Jahren bei einem Hausbesuch seine Mutter und zwei Pfleger attackiert und danach einen Rentner mit einem Spaten erschlagen.

Der psychisch kranke Verbrecher verbüßt derzeit im Maßregelvollzug eine Strafe wegen versuchten Sexualmordes an einem kleinen Mädchen. Er war 1995 zu 14 Jahren Haft verurteilt worden, kam aber in eine Klinik, weil er bei der Tat vermindert schuldfähig war.

Ein vom Gericht bestellter psychiatrischer Gutachter sagte im aktuellen Prozess, Schmökel leide an einer sadistisch-pädophilen Sexual- und einer asozialen Persönlichkeitsstörung.

Lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung

Nach spektakulären Kriminalfällen und Prozessen wird häufig darüber diskutiert, ob Schwerverbrecher für immer hinter Gitter sollen. Im deutschen Strafvollzug gibt es dazu die Sicherungsverwahrung als „letztes Mittel“. 257 Verurteilte saßen 2001 in Sicherungsverwahrung, darunter grausame Schwerverbrecher wie der Fiszman-Mörder Rainer Körppen oder der Gladbeck-Gangster Hans-Jürgen Rösner.

Die schärfste Strafe in Deutschland ist die lebenslange Haft. Sie kann in der Regel nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Hat das Gericht jedoch zusätzlich Sicherungsverwahrung angeordnet, muss der Verurteilte auf jeden Fall länger als 15 Jahre im Gefängnis bleiben - auf unbestimmte Zeit, in manchen Fällen tatsächlich sein Leben lang.

Die Sicherungsverwahrung wird bei Tätern angeordnet, die einen Hang zu schweren Straftaten haben oder für die Allgemeinheit gefährlich sind. Sie bleiben auch nach Ende der Haftstrafe im Gefängnis. Alle zwei Jahre prüft das Gericht, ob die Sicherungsverwahrung noch nötig ist. Aufgehoben wird sie erst, wenn der Verurteilte nicht mehr als Gefahr für die Allgemeinheit gilt.  dpa

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Gepostet von am 12/11 um 01:33 AM

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