Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!

Donnerstag, 03, Juli 2008

RISKID (Risikokinderdatei) vor dem AUS! BDK wendet sich an Merkel

Kommentar: das ist fast wie beim Beichtgeheimnis.
Fürchterlich! Endlich gibt es ein sinnvolles Präventionsprojekt, das dieses bekannte Ärzte-Hopping von misshandelnden Eltern entlarven und Kinder schützen kann, und dann schießt sich unser Rechtssystem selbst ins Knie.
Ärztliche Schweigepflicht! Engagierte Ärzt/innen machen sich strafbar.
Das ist absoluter Täter/innen-Schutz, und das angesichts der sich mehrenden Fälle von Kindesmisshandlungen und –tötungen.
Fassungslose Grüße MG

Zur Rettung des Duisburger Kinderschutz-Projekts RISKID, in der Verdachtsfälle von Kindesmisshandlungen gespeichert werden, hofft der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) nun auf Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU).
Der BDK-Chef Klaus Jansen bittet die Kanzlerin in einem Brief, sich „an die Spitze einer beispielgebenden Koalition“ aus Ärzten, Polizisten und Unternehmern zu stellen, „die etwas zum Schutz von Kindern erreichen wollen“.

Hier noch die PM des BDK:

03.07.08 08:33 Uhr - Bundesvorstand
RISKID (Risikokinderdatei) kann vor Tod und Misshandlung schützen!

Es gibt Lösungen! Zaudern lässt weiter Kinder sterben!

Berlin, 02.07.2008 -
Seit längerer Zeit unterstützt der BDK das Projekt RISKID des Herrn
Dr. Kownatzki aus Duisburg.
Hierbei handelt es sich um ein Präventionskonzept, bei dem Kinderärzte interkollegial Informationen über eine Datenbank automatisiert erfahren, wenn ein neuer kleiner Patient bereits bei einem anderen Kinderarzt mit Verletzungen in Behandlung war.
Der so informierte Kinderarzt hat dann die Chance, intensiver zu schauen und zu prüfen, ob ein misshandeltes Kind jeweils bei unterschiedlichen Ärzten vorgeführt wurde, um die Misshandlungen zu verschleiern bzw. deren Entdeckung zu erschweren.

„RISKID ist ein professionelles ärztliches Frühwarnsystem zum Schutz vor Missbrauch, Misshandlung und Vernachlässigung von Kindern“, kommentiert der BDK Bundesvorsitzende Klaus Jansen das Projekt RISKID.
„Es liegt jetzt ein Rechtsgutachten zur RISKID vor, welches aussagt, dass bei vorhandenem politischem Willen, derzeitig bestehende Rechtshindernisse aus dem Weg geräumt werden können, ohne dass unsere Demokratie gefährdet ist!“ interpretiert derBDK-Vorsitzende Klaus Jansen das Rechtsgutachten.

Die RISKID-Auswertung hat eindeutig gezeigt, dass das geltende Recht in vielen Fällen das Erkennen und Verhindern von Kindesvernachlässigung und -missbrauch behindert, indem es Ärzte an die ärztliche Schweigepflicht (§203 StGB) bindet und so den ärztlichen Informationsaustausch zwischen Kollegen unterbindet.

„Die aktuelle Rechtslage schreibt den Ärzten vor, dass bei Misshandlungsfällen ärztliche Informationen an Kollegen nur weitergegeben werden dürfen, wenn die Erziehungsberechtigten einverstanden sind.

Dies ist absurd und behindert die rechtzeitige Hilfe für diese Kinder, wenn die Erziehungsberechtigten gleichzeitig die Misshandelnden sind. Es müssen die gesetzlichen Möglichkeiten geschaffen werden, dass sich Ärzte straffrei auch ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten über medizinische und psychosoziale Verdachtsdiagnosen austauschen können, wenn sie ursächlich eine Schädigung oder Billigung durch die Erziehungsberechtigten vermuten“, formuliert der BDK-Chef Klaus Jansen die Forderungen an den Gesetzgeber.
Quelle

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Gepostet von am 07/03 um 01:35 AM

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