Montag, 07, Juli 2008
RISKID: hier die juristische Sicht
Kommentar:
Ich frage mich, wo das Thema unterlassene Hilfeleistung bleibt? Ärzt/innen müssten die PFLICHT haben zu reden!
Es kann zudem nicht sein, dass ärztliche Schweigepflicht bzw. Datenschutz höher bewertet wird, als der Schutz von Kindern gegen Gewalt, Folter und Tod.
Da wird immer die mangelnde Zivilcourage bejammert, aber hier machen sich die Engagierten strafbar. Absurd.
LG MG
Hier das Stern-Interview mit dem Gutachter:
Seit 2007 speisen Duisburger Kinderärzte Befunde über möglicherweise misshandelte Kinder in eine Datei ein - ein Modellprojekt, um gewalttätigen Eltern auf die Schliche zu kommen. Im stern.de-Interview sagt der Staatsrechtler Stefan Huster, weshalb er die Datei für rechtlich unzulässig hält - und wie sie zu retten ist.
Quelle
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