Sonntag, 05, Oktober 2003
Rechtliche Grenzen erweitern: Genetischen Fingerabdruck bei Ermittlungen stärker nutzen
Schwerin (ddp-nrd). Der genetische Fingerabdruck sollte nach Ansicht von Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Gottfried Timm (SPD) künftig zum erkennungsdienstlichen Standardprogramm der Polizei gehören. Die Aufklärungsquote krimineller Delikte werde sich erhöhen, wenn die engen rechtlichen Grenzen für die Erhebung und Speicherung von DNA-Analysen erweitert würden, sagte Timm. Allein im Nordosten habe der Abgleich von DNA-Daten bislang in 165 Fällen auf eine heiße Spur geführt. Beim Landeskriminalamt sind derzeit rund 4500 Datensätze gespeichert.
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