Freitag, 07, Mai 2004
Psychiatrie für Kinderschänder nicht zumutbar
Obwohl er den Missbrauch mehrerer Kinder gestanden hat, ist ein 64-jähriger Münchner auf freiem Fuß. Die abenteuerliche Begründung: Eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sei ein “tiefer Eingriff in die Lebensverhältnisse des Betroffenen” und deshalb abzulehnen, befanden die Richter.
München - Ludwig E. hatte sich das Vertrauen vor allem sozial schwacher, allein erziehender Mütter erschlichen und ihnen gesagt, er wolle auf ihre Kinder “aufpassen”. In seiner Wohnung begrapschte er dann die Kinder, auch pornografische Fotos fertigte er an. im Dezember 2002 wurde er festgenommen. Doch jetzt ist der Mann, dem Gerichtspsychiater Wiederholungsgefahr attestierten, auf freiem Fuß.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Rentner sechs Fälle von sexuellem Missbrauch vor, begangen an drei Kindern. Vor Gericht soll sich der Mann uneinsichtig gezeigt haben. Er sagte, die Kinder hätten ihn gereizt. “Die wollten noch viel mehr.” Die Ankläger forderten drei Jahre und zwei Monate Haftstrafe sowie die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Am 5. Juni 2003 urteilte das Amtsgericht München, dass Ludwig E. für zwei Jahre hinter Gitter müsse. Doch sowohl Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte selbst legten Berufung ein.
Ein halbes Jahr nach der Urteilsverkündung ordnete das Landgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft an, den Mann vorläufig in einer psychiatrischen Einrichtung unterzubringen. Doch am 8. Januar dieses Jahres hob das Oberlandesgericht den Beschluss wieder auf. Der Rentner durfte nach Hause gehen, das Gericht ordnete eine ambulante Sexualtherapie an. Begründung: Eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sei ein “tiefer Eingriff in die Lebensverhältnisse des Betroffenen” und deshalb abzulehnen.
Zudem habe der Angeklagte nicht gegen den Willen der Kinder gehandelt. “Vielmehr waren die Kinder auf Grund bereits bestehender Verwahrlosungstendenzen infolge fehlender erzieherischer Einwirkung ihrer Eltern erkennbar selbst an den vorgenommenen sexuellen Handlungen interessiert.” Ludwig E. habe dies nur ausgenutzt, begründet das Gericht.
Zurzeit versucht ein Gutachter, die Schuldfähigkeit des Mannes zu beurteilen. “Wie lange das dauert, ist nicht abzusehen”, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft gegenüber SPIEGEL ONLINE. Ein Termin für die Hauptverhandlung ist noch nicht angesetzt. Ludwig E. geht derweil in München spazieren.
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,296256,00.html
07.05.2004
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