Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!

Samstag, 08, März 2008

Pressemitteilung der „TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung

Amtsgericht in Bonn schützt zwei Mädchen vor Genitalverstümmelung im Heimatland des Vaters

Die TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung begrüßt das konsequente Handeln des Jugendamtes und die Entscheidung des Amtsgerichtes Bonn. Nur so kann die Gefahr einer Verstümmelung für zwei kleine Mädchen abgewendet werden.

Das Amtsgericht Bonn wertet in seiner Beschlussbegründung die Genitalverstümmelung an Mädchen als „eine der schwersten Verletzungen der Menschenwürde und…einen der abscheulichsten Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit eines Menschen. Derartige Eingriffe und Verletzungen sind durch keine Religion, Sitte oder Brauchtum zu rechtfertigen…”

Mit seinem Beschluss unterbindet das Gericht die Möglichkeit, die zwei und sechs Jahre alten Mädchen nach Burkina Faso zu verbringen - ein Land, in dem trotz gesetzlichen Verbotes bis zu 75% der weiblichen Bevölkerung an den Genitalien verstümmelt wird und schätzungsweise 5 Millionen Verstümmelungsopfer leben.

Der Richter erkennt das hohe Maß der Gefahr für die Mädchen, „Opfer von Genitalverstümmelung zu werden, wenn sie in Länder dieses Kulturkreises verbracht werden” und hält „auch einschneidende Maßnahmen für erforderlich, um diese drohende Gefahr zu verhindern.”

Das Amtsgericht Bonn teilt somit die Auffassung des OLG Dresden und des BGH, sowie des Amtsgerichtes Bremen, die schon 2004, bzw. 2007 die Einschränkung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes der Eltern als gebotene Maßnahme bestätigten, um von minderjährigen Mädchen die hohe Gefährdung einer Genitalverstümmelung im afrikanischen Heimatland der Eltern abzuwenden.

Mit diesem Beschluss schließt sich das Amtsgericht Bonn in vollem Umfang dem Antrag des Jugendamtes Bonn an, das die Gefahr von Genitalverstümmelung für die zwei Mädchen als enorme Kindeswohlgefährdung angesehen und mit dem Antrag auf Einschränkung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes reagiert hatte.

Weniger konsequente Maßnahmen, wie z.B. die Anordnung, die Mädchen nach Auslandsaufenthalten ärztlich untersuchen zu lassen, scheitern per se an fehlenden Kontrollmöglichkeiten – schließlich muss sich niemand in Deutschland bei einer Behörde in den Urlaub ab- oder anmelden. Das kann unter Umständen für die Kinder tödlich enden.

„Die tatsächliche Gefährdung für Mädchen, während Urlaubsreisen auch gegen den Willen der Eltern von Mitgliedern der Familie verstümmelt zu werden, muss als unkalkulierbar groß eingeschätzt werden”, meint das TaskForce-Mitglied Sanja Stankovic. „Und wenn die Eltern dann entscheiden, aus Angst vor Repression das Kind in Afrika zurück zu lassen, ist dem Kind irreparabler Schaden zugefügt worden und die TäterInnen können aufgrund der fehlenden Nachweisbarkeit der Tat nicht einmal bestraft werden. Uns sind Fälle aus Deutschland, England, Schweden und Frankreich bekannt, in denen die verstümmelten Mädchen einfach in Afrika zurückgelassen wurden. Dieses Szenario muss im Rahmen echter Prävention von vornherein verhindert werden.”

Vor diesem Hintergrund fordert die TaskForce:

Die Bundesregierung soll die im Februar 2007 vorgeschlagenen Präventionsmaßnahmen endlich einführen!
Nur so kann kurzfristig ein mess- und nachweisbarer Schutz für alle ca. 30.000 in Deutschland lebenden, gefährdeten Mädchen gewährt werden.

Kontakt für weitere Informationen:
Tel.: 0049 – 40 – 80 79 69 44

http://www.taskforcefgm.de
Die TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung wird unterstützt von Akifra e.V., Lobby für Menschenrechte, TABU e.V. und WADI e.V.

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Gepostet von am 03/08 um 12:22 AM

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