Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!

Sonntag, 05, Oktober 2003

Pressemitteilung 511/03

Verbreitung von Kinderpornographie in immer größeren Ausmaß
Beckstein: “Zögern des Bundes lässt Tätern weiter zuviel Freiraum”

“Mit absolut unerbittlicher Härte” wollte die Bundesregierung im Frühjahr 2003 erklärtermaßen gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern vorgehen. Dazu wäre ein Kampf gerade gegen die Verbreitung von Kinderpornographie erforderlich, die in den letzten Jahren immer größere Ausmaße annimmt. Hinter jedem der bei den zahlreichen global organisierten Kinderporno-Zirkeln verbreiteten Fotos und Filme stecken gnadenloser Kindesmissbrauch und schwerverletzte Seelen von Kindern, die oft ein Leben lang mit diesen Erfahrungen zu kämpfen haben.” Nötig sind härtere Strafen, eine schlagkräftige Verfolgung, die entscheidend auf die Pflicht Verbindungsdaten zu speichern angewiesen ist, sowie international harmonisierte strafrechtliche Mindeststandards. In allen Bereichen gibt es seit Jahren zahlreiche Initiativen in Bayern, die zwar in der Innenministerkonferenz und im Bundesrat angenommen, vom Bund aber bisher nicht umgesetzt sind. Die deswegen bestehenden Defizite helfen weiterhin den Straftätern bei ihrem schmutzigen Tun”, wirft Bayerns Innenminister Dr. Günther Beckstein der Bundesregierung Versäumnisse vor.

Bei der jüngsten bundesweiten Aktion gegen zahlreiche global organisierte Kinderporno-Zirkel, die in 166 Staaten ihre menschenverachtenden Bilder verbreitet haben, war auch die bayerische Polizei beteiligt. Sie durchsuchte bei 57 der weltweit insgesamt 26.500 tatverdächtigen Internetnutzern, die aus allen gesellschaftlichen Schichten stammen. Als nach wie vor einziges Bundesland hat der Freistaat seit Anfang 1995 eine spezielle Fahndungseinheit, die im Internet und in den Online-Diensten auch ohne Verdacht einer Straftat wegen der Verbreitung von Kinderpornographie recherchiert. Im Jahr 2002 haben diese Cyber-Cops allein 295 solcher Fälle aufgedeckt. Daneben gibt es 68 weitere Spezialisten bei den Polizeipräsidien und beim bayerischen Landeskriminalamt, die die Kriminalpolizei bei der Sicherung und Auswertung von in konkreten Strafverfahren sichergestellten Datenträgern und EDV-Anlagen unterstützen.

Die Liste Becksteins mit Verbesserungsvorschlägen, die der Bund bisher nicht erkennbar umgesetzt hat, ist lang:
Auf bayerischen Antrag hat der Bundesrat im Oktober 1998 eine Entschließung gefasst, die die Bundesregierung auffordert, zunächst auf eine dringend nötige Harmonisierung des EU-Rechts zur Bekämpfung der Kinderpornographie hinzuwirken. Bisher gibt es in den Strafgesetzbüchern der europäischen Staaten immer noch keine einheitliche Definition etwa dazu, bis zu welchem Alter ein Opfer als Kind zu werten ist. Außerdem ist der Besitz von Kinderpornographie noch nicht in allen EU-Staaten strafbar.

Im November 2000 hat die Innenministerkonferenz auf Initiative Bayerns die Bundesregierung bisher vergeblich gebeten, für Provider und Betreiber von Servern eine Protokollierungspflicht vorzusehen. Bisher können sie oft Verbindungsdaten, die zu einer Identifizierung von solchen Straftätern führen können, nach Beendigung der Datenübertragung umgehend löschen oder brauchen diese überhaupt nicht aufzuzeichnen.

Auf bayerische Initiative hin hat der Bundesrat Ende Mai 2002 den Gesetzentwurf beschlossen, der bessere Möglichkeiten zur Telefonüberwachung und die Vorratsspeicherung der für die Strafverfolgung nützlichen Verbindungsdaten vorsieht, um bei Verdacht des sexuellen Kindesmissbrauchs die Ermittlungsmöglichkeiten zu verbessern. Das hat der Bundesrat in anderem Zusammenhang Mitte Juni 2002 nochmals bekräftigt; berechtigten Belangen des Datenschutzes kann dadurch Rechnung getragen werden, indem etwa nicht nur Mindest- sondern auch Höchstspeicherungsfristen für einschlägige Daten vorgesehen werden. Ende September 2002 hat der Bundesrat dann eine unter dänischer EU-Präsidentschaft gefassten Initiative, Telekommunikationsunternehmen europaweit zu verpflichten, Verbindungsdaten für eine gewisse Zeit im Interesse strafrechtlicher Ermittlungen aufzubewahren, durch Beschluss unterstützt. Der Bundesrat appellierte an die Bundesregierung, daran konstruktiv mitzuarbeiten. Ohne Abstimmung mit den Ländern hatte das Bundesinnenministerium dann jedoch gefordert, die Vereinheitlichung entsprechender Rechtsvorschriften von einem vorausgehenden Dialog mit den Telekommunikationsanbietern abhängig zu machen. Letztlich wurden dann das unter den 15 Mitgliedsstaaten weitgehend einige Ziel die Strafverfolgung zu verbessern, den wirtschaftlichen Interessen der Telekommunikationsanbieter untergeordnet.

Am 23.11.2001 wurde in Budapest das Übereinkommen des Europarates über Datennetzkriminalität unterzeichnet. Dieses Übereinkommen kann eine Erleichterung der Ermittlung und Verfolgung einschlägiger Straftaten, eine Anpassung des Computerstrafrechts, die Schaffung internationaler Schutzstandards betref-fend Kinderpornografie sowie die Erleichterung und Beschleunigung der internationalen Zusammenarbeit über eine möglichst umfassende Rechtshilfe herbeiführen. Die dazu notwendige Umsetzung des Übereinkommens in nationales Recht ist von der Bundesregierung allerdings bislang ebenfalls nicht in Angriff genommen worden; erst im Juni 2003 hat die Justizministerkonferenz zuletzt eine zügige Ratifizierung und Umsetzung des Übereinkommens angemahnt.“

Quelle:

http://www.stmi.bayern.de/PM/2003/511.htm

München, 05. Oktober 2003

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Gepostet von am 10/05 um 03:36 AM

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