Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!

Montag, 15, Dezember 2003

PRESSE MITTEILUNG / Nr. 010/2003

Recht(?)sprechung:
„verwahrloste“ Kinder wünschen sich sexualisierte Misshandlungen?

Metzingen, 15. Dezember 2003 – Zum Urteil der 2. Strafkammer des OLG München erklärt die Lobby für Menschenrechte:

Der 64-jährige Ludwig E. hat sog. „pornographische“ Bilder von ihm anvertrauten Kindern - Alter zwischen sechs und 13 Jahren - gemacht. Im Jahr 2002 wurde er endlich festgenommen. 2003 setzt ihn ein pädokriminellen-freundliches Urteil des OLG wieder auf freien Fuß. Prompt feierten Kindesmisshandler das Urteil im World Wide Web und sicherlich auch anderswo.

Ludwig E. ist nach der typisch pädokriminellen Manier - dem „Grooming“ - vorgegangen: Auswahl einer geeigneten Zielgruppe (hier: Frauen mit Kindern aus sozial schwachen Familien), systematischer Vertrauensgewinn (Heimtücke), Ausführen der beabsichtigten Handlungen (sexualisierte Kindesmisshandlung und deren Dokumentation).

Die Argumentationsgrundlage des Urteils, das zur Freilassung führte, besteht im wesentlichen aus zwei Behauptungen mit nachfolgender Speziallogik:

1. Aufgrund der sozial schwachen Umgebung seien die Kinder ohnehin geschädigt.

Schlussfolgerung:
Es gäbe daher keine weiteren, erkennbaren psychischen Schädigungen.
Hier stellt sich die Frage, wie ein psychologischer Laie psychische Schädigungen erkennen oder ausschließen kann?
Zusätzlich ist die Klärung der „These“ spannend, wie und weshalb sich denn eine „Vorab-Schädigung“ quasi positiv auf nachfolgende Kindesmisshandlungen auswirken soll, indem diese dadurch „abgeschwächt“ werden oder gar auszuschließen sind?

2. Die Kinder zeigten Verwahrlosungstendenzen infolge fehlender erzieherischer Wirkung ihrer Eltern.

Schlussfolgerung:
Deshalb seien die Kinder erkennbar selbst an den „sexuellen Handlungen“ interessiert gewesen.
Hier stellt sich die Frage, wie ein Laie „erkennbar“ feststellen kann, dass Kinder an angeblich „sexuellen Handlungen“ interessiert sein könnten? Und: welcher Geist auf die Idee kommt, „sexuelle Handlungen“ mit „sexualisierter Misshandlung“ zu synonymisieren?
Zusätzlich ist die Klärung der „These“ spannend, wie der Zusammenhang zwischen Verwahrlosungstendenzen und Eigeninteresse an angeblich „sexuellen Handlungen“ psychologisch zustande kommen soll?

Außerdem erfuhr man über die Medien, dass die Richter bei ihrer Urteilsfindung auch die Tatsache gewürdigt hätten, dass der alte Mann noch nie auffällig geworden war.

In diesem Denkmuster stecken völlig falsche Annahmen:

  1. Die Tatsache, dass eine Person noch nie überführt wurde, bedeutet nicht, dass sie nicht schon zahlreiche Menschen zu Opfern gemacht hat. Gerade „Sexual“straftäter sind Wiederholungstäter. Dies ist allgemein bekannt. Empirische Studien, wonach die überwältigende Zahl der Täter zahlreiche Kinderseelen zerstört hat, bevor sie das erste Mal „auffallen“, gibt es seit Jahrzehnten; dies auf internationaler Ebene.
  2. Die Tatsache, dass es sich um einen älteren Mann handelt, sollte nicht Mitleid erregen oder zu Nachsichtigkeit führen. Im Gegenteil: man sollte prüfen, ob dieser Täter nicht besonders geschickt über Jahrzehnte hinweg vorgegangen ist.
  3. Die Tatsache, dass jemand nicht „kriminell aussieht“, bedeutet nicht, dass er nicht kriminell ist. Gerade sanft und harmlos wirkende Täter haben oftmals eine hohe kriminelle Energie und ein besonders destruktives Potenzial.


Vor dem skizzierten Hintergrund fordert die Lobby für Menschenrechte e.V. zum x-ten Male:

  * §  Eine verpflichtende Ausbildung und kontinuierliche Fortbildung der Strafverfolgungsbehörden - insbesondere Richter/innen und Staatsanwält/innen - im Problembereich der sexualisierten Gewalt.
    Der uns oftmals vorgehaltene Verweis, wonach Gerichte unabhängig seien, greift hier nicht. Im Gegenteil! Wer schlecht oder gar nicht informiert ist, kann nicht unabhängig sein. Vielmehr reden und handeln solche Menschen auf der Basis von Vorurteilen, Stereotypen und Mythen. Dies zuzulassen, ist verantwortungslos.
  * §  Verpflichtende Teilnahme an Persönlichkeitstests für Richter/innen und Staatsanwält/innen, die im Problembereich der sog. „Sexualstraftaten“ arbeiten werden.
    Wie in vielen anderen Berufzweigen gang und gäbe, so wäre es gerade hier von besonderer Wichtigkeit, eine Eignung festzustellen. Notwendig wäre in jedem Falle der Ausschluss von schweren Neurosen, Persönlichkeitsstörungen u.v.m. Dies zu fordern, ist ein Tabu. Aber man muss es im Interesse der Gesellschaft brechen.

V.i.S.d.P. Lobby für Menschenrechte e.V. - Gegen alle Formen sexualisierter Gewalt -
Gemeinnütziger und mildtätiger Verein (Amtsgericht Bad Urach Nr. 654)
Kontakt:
URL: http://www.lobby-fuer-menschenrechte.de


Quelle

Artikel Empfehlen
Dieser Eintrag wurde 187 mal gelesen.
Gepostet von am 12/15 um 11:41 PM

Name:

Email:

Location:

URL:

Smileys

An Loggin erinnern

Benachrichtigen bei Antworten?

Mit Code bestätigen (Spamschutz):


<< Zurück zur Startseite