Mittwoch, 10, Dezember 2008
PRESSE-MITTEILUNG
Sperrfrist 10. Dezember 2008
„Tag der Menschenrechte“
Vor der eigenen Haustüre kehren!
Zum 10. Dezember 2008, dem „Tag der Menschenrechte“, erklärt die Lobby für Menschenrechte e.V.:
Menschenrechtsverletzungen im eigenen Land müssen an diesem Tag genauso laut angeprangert werden wie die in anderen Ländern. Man kann nicht mit dem Finger auf andere zeigen, wenn man nicht „vor der eigenen Haustüre kehrt“.
Wir prangern die sexualisierte Gewalt in diesem Land an!
Hier gilt:
Jedwede Form sexualisierter Gewalt ist ein Verbrechen gegen einen Menschen. Sexualisierte Gewalt ist das Schlimmste, was man einem Menschen antun kann. Dies muss von allen Mitgliedern der Gesellschaft dringend akzeptiert und ernst genommen werden. Denn die Auswirkungen auf die Betroffenen sind dramatisch, oftmals verheerend. Ein Leben lang.
Die Lobby für Menschenrechte e.V. fordert 9 dringend umzusetzende Maßnahmen:
Gut informierte Politiker/innen (Gesetzgebung). Sie sollen auf Anhörungen und Fortbildungsveranstaltungen nicht nur ihre wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen senden, sondern selbst hingehen.
Es kann nicht sein, dass eine Bundesjustizministerin nicht weiß, was PTBS (post-traumatische Belastungsstörungen) sind; und lediglich verspricht, dass man sich demnächst damit beschäftigen wird. Die Basis für eine vernünftige Gesetzgebung und für verantwortungsvolles Handeln ist fundiertes Wissen und nicht eine leise Ahnung von etwas.
Verpflichtende Fortbildung von Richter/innen und Staatsanwält/innen (Rechtsprechung). Richter/innen sind frei (Gewaltenteilung). Frei kann man jedoch nur sein und urteilen, wenn man tief greifende Kenntnisse in einem Problembereich hat.
Es kann nicht sein, dass Opfer eben Glück haben, wenn sie an einen Richter geraten, der sich freiwillig fortbildet – und Pech, wenn dem nicht so ist.
Urteile, in denen Richter/innen die sexualisierte Gewalt gegen Babys und Kleinkinder als „nicht so schlimm“ beurteilen, da sie sich in dem jungen Alter irgendwann ohnehin nicht mehr erinnern würden – und dann den Täter freisprechen, müssen der Vergangenheit angehören. Aus psychologischer Sicht sind das regelrechte Wahnsinnsurteile, geprägt von völliger Ahnungslosigkeit, mit furchtbaren Auswirkungen auf die Betroffenen und die gesamte Gesellschaft.
Fortbildung von Mitarbeiter/innen der Jugendämter. Hier liegt noch Vieles im Argen. So ist die Zahl der Mitarbeiter/innen viel zu gering. Burnouts und keine Zeit für Fortbildungen sind u.a. die Folge. Diese Politik ist verantwortungslos. Jugendamtsmitarbeiter/innen müssen sorgfältiger ausgewählt werden, in genügender Zahl vorhanden sein, Fortbildungen machen dürfen/müssen und in Kontakt mit Strafverfolgungsbehörden, Frauenhäusern, Notrufen, Kinderschutzvereinen und ähnlichen Einrichtungen stehen.
Sicherung der Helfer/innen-Netzwerks. Erfahrene Vereine und Initiativen der letzten Jahrzehnte dürfen nicht länger „zusammengestrichen“ oder komplett abgeschafft werden. Sie waren und sind lebendige, gewachsene Mitglieder einer Struktur, die unendlich viel bewirkt hat – und dies doch nie honoriert bekamen. Insbesondere NGOs und weitere autonome Projekte (z.B. autonome Frauenhäuser; Frauen- und Kindernotrufe, Männerberatungsstellen) müssen ohne jedwede staatliche Gängelung finanziell endlich abgesichert werden. Genau hier liegt einer der zentralen Punkte für ein vitales und effektives Helfer/innen-Netzwerk.
Anhörungen und Auswahl der Sachverständigen: Bei Anhörungen (Bundes- Landes- und Partei-Ebene) dürfen nicht länger nur die „üblichen Verdächtigen“ als Expert/innen geladen werden. Auch das partei-politische Kalkül hat hier nicht als Kriterium zu gelten. Ebenso nicht ein akademischer Titel. Das Wissen in Theorie und alltäglicher Praxis haben v.a. diejenigen, die seit Jahren an den „grassroots“ und mit realen Opfern oder realen Tätern arbeiten. Dazu gehören auch engagierte und spezialisierte Kriminalbeamte, deren Erfahrungen man dringend ernster nehmen sollte.
„It’s time to speak!“ Aufhebung der Verjährungsfristen im Zivilrecht. Es gibt keine logische Begründung, im Zivilrecht eine Verjährungsfrist aufrechtzuerhalten. Dass Überlebende sexualisierter Gewalt meist erst nach Jahrzehnten reden können oder wollen, ist eine Tatsache. Auch die Frauen, die gegen Ende des II. Weltkrieges vergewaltigt wurden, fangen jetzt erst mit dem Reden an. Nach über 60 Jahren! Manche sogar erst auf dem Sterbebett. Das ist erschütternd und liegt daran, dass Opfer sexualisierter Gewalt kaum Rechte haben/hatten und Scham und Schuld auf sich laden (sollen). So funktionieren dieses gewalttätige System und die dazu kompatible Gesellschaft, und damit muss Schluss sein. „It’s time to speak!“ – aber dazu muss man reden können und dürfen. Alles andere ist immer wieder eine Ohrfeige an die Adresse der Betroffenen.
Die sog. Sammler von Kinderfolterdokumentationen (Kinder“pornografie“) im Internet müssen stärker ins Visier genommen und härter bestraft werden.
Es ist ein Irrglaube, dass solche Täter „nur“ sammeln und weniger harmlos sind. Vielmehr tragen sie in erheblichem Maße dazu bei, den „Markt“ zu fördern. Bei Kinderfolter geht es um viel Geld! Insofern ist auch die OK (organisierte Kriminalität) viel stärker in den Fokus zu rücken.
Vergessen wird zudem, dass solche Pädokriminellen die Bilder und Videos oftmals dazu verwenden, um reale Kinder gefügig zu machen, um sie dann zu misshandeln oder misshandeln zu lassen. Eine Art „brainwash“; verbrochen an der Kleinsten unter uns; Motto: „Sieh mal, im Fernsehen zeigen sie das auch. Es ist also ganz normal.“ Normal ist hier jedoch gar nichts. Das Internet verursacht/e eine raum-zeitliche Verlängerung von Gewalt. Dies mittlerweile seit Jahrzehnten.
Generell muss bei den Maßnahmen zur Prävention zwischen kurz-, mittel- und langfristigen Präventionsmaßnahmen unterschieden werden.
Dabei sind ALLE – also kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen – erforderlich! Ziel: Nachhaltigkeit schaffen.
Opferschutz muss endlich vor Täterschutz gehen. Denn die Nachhaltigkeit der Auswirkungen sexualisierter Gewalt ist extrem. Für viele Generationen. Die simpel gedachten Ansätze, einige wenige potenziell Pädokriminelle dann eben zu „behandeln“, um damit angeblich grundsätzlich und nachhaltig vorzubeugen, sind gnadenlos naiv. Die Verbrechen zahlloser früherer und gegenwärtiger Täter/innen werden hier ausgeblendet; ebenso wie die Auswirkungen auf frühere und aktuelle Opfer. Die investierten Summen in entsprechende Projekte und die parallel stattfindenden ständigen Kürzungen für Frauenhäuser, Notrufe, Kinderschutzvereine, erfahrene Männerberatungsstellen und und und … stehen in keinem Verhältnis dazu.
Die Lobby für Menschenrechte e.V. fordert mehr Herz und Hirn im Einsatz für die Opfer.
Jetzt!
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V.i.S.d.P. Lobby für Menschenrechte e.V. - Gegen alle Formen sexualisierter Gewalt -
Gemeinnütziger und mildtätiger Verein (Amtsgericht Bad Urach Nr. 654)
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