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Mittwoch, 10, Dezember 2003

Pädophilen-Urteil ist ein Skandal

Christa Stewens

Christa Stewens ist entsetzt über die Begründung des Oberlandesgerichts.
Von Christian Rost

Bayerns Familienministerin Christa Stewens hält die richterliche Begründung im Fall des 64-jährigen Pädophilen Ludwig E. für einen „Skandal“. Wie mehrfach berichtet, hatte das Oberlandesgericht München (OLG) den Mann aus der Untersuchungshaft entlassen, weil dessen Opfer im Alter von sechs bis 13 Jahren aus dem Hasenbergl ohnehin „milieugeschädigt“ und aufgrund ihrer „Verwahrlosung selbst an den sexuellen Handlungen interessiert“ gewesen seien.

Stewens bezeichnete die Argumentation des Gerichts als „unsensibel“. Den Interessen Pädophiler werde damit Vorschub geleistet. Auch der Landesverband des Deutschen Kinderschutzbundes kritisierte den „unfachlichen und Kinder diskriminierenden Umgang“ des Gerichts.

Die Rathaus-SPD erneuerte ihre Forderung, dass gerade Kinder von Müttern, die sozial schwach gestellt seien, besonders geschützt werden müssten. Seitens des OLG war gestern keine Stellungnahme zu dem umstrittenen Richterspruch der 2. Strafkammer zu erhalten.

Einen „umfassenden Schutz von Kindern vor jeglicher Form von Gewalt und Missbrauch“ forderte die Ministerin im Gespräch mit der SZ. „Die Begründung der Entscheidung des Oberlandesgerichts in der Haftprüfungssache des 64-jährigen Pädophilen halte ich für einen Skandal, ich bin entsetzt.“

Das soziale Milieu, in dem Kinder aufwachsen, dürfe keinerlei Einfluss auf den Schutzstandard haben. Gerade Kindern aus sozial schwachen Familien müsse besonderes Augenmerk gelten, so Stewens. Hinter der Begründung des OLG vermutet die Ministerin ein „Stände- und Kastendenken“.

Wie Stewens sprach sich auch Bayerns Justizministerin Beate Merk für Änderungen im geltenden Strafrecht aus. Bereits mehrfach habe Bayern gefordert, den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern generell als Verbrechen mit einem Mindeststrafmaß von einem Jahr Freiheitsstrafe einzustufen, so Stewens.

Dies sei jedoch auf Bundesebene bislang erfolglos geblieben, sagte Stewens. Justizministerin Merk betonte, sie halte es für verfehlt, wenn man aus angeblich „vorhandenen Milieuschädigungen“ kindlicher Opfer auf einen minderschweren Fall von Kindsmissbrauch schließe. „Es darf keine Kinder erster und zweiter Klasse geben.“

Der Landesverband Bayern des Deutschen Kinderschutzbundes fordert: Bei Kindern aus dem Hasenbergl und anderen Wohnadressen mit diskriminierendem Image sei es besonders wichtig, Vorurteile nicht noch weiter zu tragen, sondern konstruktiv dagegen zu wirken.

„Die Äußerungen des betreffenden Richters sind diskriminierend und in höchstem Maße unfachlich“, so Klaus Neumann vom Kinderschutzbund. Der Beschluss bestätige ihn auch in der Forderung, „dass sexueller Missbrauch von Kindern durch schuldfähige Pädophile generell als Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis gebrandmarkt werden muss.

Bei vermindert Schuldfähigen oder Schuldunfähigen stünde dann auch von vornherein fest, dass es sich hier um eine erhebliche Straftat handelt, die die Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt rechtfertigt.“

10.12.2003   17:39 Uhr

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Gepostet von am 12/10 um 11:35 PM

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