Dienstag, 15, Juli 2008
Operation “Himmel”: Durchsuchung rechtswidrig
Das Landgericht Aachen hat die Durchsuchung der Wohnung eines im Rahmen der breit angelegten Kinderporno-Ermittlungsaktion “Himmel” Beschuldigten für rechtswidrig erklärt. Mit Beschluss vom 8. Juli gab die 8. große Strafkammer einer Beschwerde des Beschuldigten statt (Az. 68 Qs 56/08). Das Gericht stellte fest, “dass die Anordnung und Durchführung der Durchsuchung bei dem Beschuldigten [...] rechtswidrig waren”. Der angefochtene Beschluss wurde rückwirkend aufgehoben. Die beschlagnahmten Computer müssen nun unausgewertet zurückgegeben werden. Die Verfahrenskosten trägt der Staat.
Quelle
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