Montag, 02, Februar 2009
Noch viele offene Fragen bei Kinderporno-Sperren
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat Internetprovidern und Branchenverbänden bei einem Treffen am Freitag seine Anforderungen an die geplante Sperrung kinderpornographischer Webseiten mitgeteilt. Laut einer heise online vorliegenden Spezifikationsbeschreibung will das BKA den Zugangsanbietern keine konkreten Vorgaben für die Technik der Blockade machen. Allerdings müsse jeder Zugriffsversuch auf die in einer vom BKA erstellten Sperrliste aufgeführten DNS-Einträge (Domain Name System) auf eine “Stopp-Seite” umgeleitet werden.
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Gepostet von am 02/02 um 02:26 AM

