Sonntag, 08, Dezember 2002
Noch härter gegen Missbrauch
Welt am Sonntag, NRW, 08.12.02
Schon mehrfach seit 1996 hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalens im Bundesrat eine solche Verschärfung gefordertDüsseldorf - Härtere Strafen bei sexuellem Missbrauch von Kindern und so genannten Widerstandsunfähigen (wie Ohnmächtigen und Behinderten) fordert Birgit Fischer (SPD), die Ministerin für Gesundheit, Soziales, Familien und Frauen in NRW. Diese Delikte dürften „nicht länger als bloße Vergehen bagatellisiert werden”, sondern seien als Verbrechen einzustufen, erklärte Fischer.
Bisher liegt die Mindeststrafe für solche Vergehen unter einem Jahr, zudem kann das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt oder mit einem Strafbefehl, also ohne Gerichtsverhandlung beendet werden.
Mit dieser milden Ahndung wäre Schluss, wenn beide Straftatbestände zu Verbrechen erklärt würden, wofür die Ministerin plädiert: „Ohne eine entsprechende Strafandrohung entsteht sowohl beim Täter als auch in der Bevölkerung der fatale Eindruck, dass der Staat die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung eines Opfers mit zweierlei Maß misst.”
Schon mehrfach seit 1996 hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalens im Bundesrat eine solche Verschärfung gefordert, fand bisher aber keine Mehrheit für ihr Vorhaben. Die Begründung der Kritiker: Man brauche die Vergehenstatbestände im Strafgesetzbuch, um der geringeren kriminellen Energie in manchen Fällen sexuellen Missbrauchs gerecht zu werden. Diese Argumentation kann Birgit Fischer allerdings nicht überzeugen, weil sie „zu völlig inakzeptablen Ergebnissen” führe und auf die Wirkung beim Opfer keine Rücksicht nähme.
Inzwischen hat sich jedoch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) zu Wort gemeldet. Sie plant für das kommende Jahr eine Reform des Sexualstrafrechts. Deren Ziel: Beide Straftaten sollen künftig als Verbrechen eingestuft und schärfer geahndet werden - womit Fischers Forderungen doch noch erfüllt wären. trs
Artikel erschienen am 8. Dez 2002
http://www.wams.de/data/2002/12/08/23392.html
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