Donnerstag, 10, Mai 2007
Nachträgliche Sicherungsverwahrung
Frankfurt (Oder) (ddp-lbg). Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat gegen einen 1993 verurteilten Doppelmörder nachträgliche Sicherungsverwahrung verhängt. Damit sollen Gefahren für die Bevölkerung abgewendet werden, begründete der Vorsitzende Richter Matthias Fuchs am Donnerstag die Entscheidung. Der Angeklagte neige zu zerstörerischen Taten und Sadismus. Brandenburgs Justizministerin Beate Blechinger (CDU) zeigte sich erleichtert, dass damit erstmals nach der Gesetzesänderung vom April für eine vor dem 1. August 1995 in den neuen Bundesländern begangene Straftat nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet werden konnte.
Donnerstag 10. Mai 2007, 20:58 Uhr
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