Dienstag, 09, Dezember 2003
Mordfall verstärkt Debatte um Strafgesetze bei Kindesmissbrauch
Berlin - Der Fall Tom und Sonja hat auch die Debatte, ob die deutschen Strafgesetze in Fällen von Kindesmissbrauch ohne Todesfolge streng genug sind oder nicht, neu entfacht. Mehr als 15 000 Kinder werden jährlich sexuell missbraucht, sagte die offizielle Statistik des Bundeskriminalamtes für das Jahr 2002 aus. Experten gehen jedoch von weit aus höheren Zahlen aus und schätzen die Dunkelziffer auf weitere 70 Prozent. Der Leiter der Wiesbadener Kriminologischen Zentralstelle, Professor Rudolf Egg, schätzt sogar, dass bundesweit bis zu 200 000 Kinder im Jahr missbraucht werden. Meist wird die Straftat im Kreis der Familie verheimlicht.
Seit dem 1. Juli ist ein verändertes Sexualstrafrecht in Kraft. Auf Initiative von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat sich das Strafmaß für Sexualdelikte erhöht, um so den Missbrauch von Kindern und die Kinderpornografie verstärkt zu bekämpfen. Das Gesetz sieht vor, dass schwerer sexueller Missbrauch mit einer Mindeststrafe von zwei Jahren Gefängnis geahndet wird. Zuvor lag das Strafmaß bei einem Jahr. Zudem macht sich derjenige strafbar, der Sexualverkehr mit Kindern im Internet anbietet oder sich zum Kindesmissbrauch verabredet. Allerdings verzichtete Zypries auf eine Anzeigepflicht für Menschen, die von einem Missbrauch wissen. Ursprünglich war geplant, die Nichtanzeige von Kindesmissbrauch mit bis zu fünf Jahren Gefängnis zu bestrafen. Nach Protesten von Anwälten und Kinderschützern wurde auf diesen Passus jedoch verzichtet. Das Thema sei aber noch nicht endgültig vom Tisch, hieß es dazu aus dem Bundesjustizministerium.
Die CDU/CSU bezeichnet das Gesetz als unzureichend. Sie fordert höhere Strafmaße: So etwa die nachträgliche Anordnung der Unterbringung von verurteilten und bereits inhaftierten Straftätern. Sofern sich während des Strafvollzugs ergibt, dass der Täter weiter gefährlich sei, soll ein Gericht nachträglich Sicherheitsverwahrung anordnen können. Zudem wünscht die Union die Möglichkeit der Telefonüberwachung bei Kindesmissbrauch und beim Verbreiten von Kinderpornografie. Darüber hinaus sprechen sich die Christsozialen für eine konsequente Nutzung der DNA-Analyse aus.
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